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Die VW-Tochter Scania Deutschland GmbH versucht zum 2. Mal ein Betriebsratsmitglied fristlos zu kündigen
Die Scania Deutschland GmbH betreibt ein Vertrieb und Service Netz in Deutschland. Der betroffene Bereich West 2 umfasst die Standorte Bochum, Kerpen, Werl, Lüdenscheid, Köln und Aachen, während der Betriebrat die Standorte Bochum, Kerpen, Lüdenscheid, Köln, Aachen, Bielefeld, Münster und Osnabrück betreut. Im Dezember 2023 wurde 2 Betriebsratmitgliedern fristlos gekündigt, der Betriebsrat hatte diesen Kündigungen widersprochen. Der 1. Kollege hatte das Verfahren sowohl in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Bochum als auch in letzter Instanz im November 2024 vor dem LAG Hamm gewonnen und arbeitet wieder. Bei dem 2. von der Arbeit freigestellten Betriebsrat steht der 3. Kammertermin an: Am 06.03.2025 um 11.30 Saal A 1.01 findet vor dem Arbeitsgericht Bochum ein öffentliches Beschlussverfahren statt zu dessen solidarischer Begleitung wir aufrufen! Siehe nun den Bericht:
- Im Beisein von über 30 Zuschauer*innen beim Arbeitsgericht Bochum wurden beide Kündigungen des Betriebsratsmitglieds bei Scania (Vertrieb) abgewiesen
„Nach fast einer Stunde Vorberatung im Richterzimmer startete im Beisein von über 30 Zuschauer*innen (u.a. ein BR-Arbeitsrechtsseminar) der 3. Kammertermin.
Neben einem hauptamtlichen Kollegen der IG Metall und mir (als ehrenamtliche Vertreterin der Ver.di Linken) war auch der Vorsitzende des Gesamt-Betriebsrats aus Nürnberg extra angereist. Des Weiteren waren 10 geladene Zeug*innen aus dem BR anwesend, darunter auch Herr K., der im Nov. 2024 seine Kündigungsschutzklage vor dem LAG Hamm gewonnen hat. Ein weiterer Zeuge war aus gesundheitlichen Gründen verhindert.
Der Vorwurf, der der Verdachts-Kündigung zu Grunde liegt ist, dass Herr R. ein Fahrzeug verkauft hat, das nicht in seinem Zuständigkeitsbereich lag (sondern in dem von Herrn K.) und nachträglich eine zweite Verkäufer-Provision iHv 900,-€ eingetragen habe. Dies erfolgte im Einvernehmen mit dem direkten Vorgesetzten. Dabei ist festzustellen, dass Herr K. keine Provision erhalten hat.
Trotzdem liegt der Vorwurf der Vorteilsnahme und der versuchten Täuschung vor. Das Geschäft wurde ohne einkalkulierte Provision freigegeben und nachträglich wurde die Provision eingetragen, was dem Innendienst aufgefallen ist. Es wäre der Job des Verkäufers gewesen, diese nachträgliche Änderung mitzuteilen.
Problematisch ist, dass für den AG Scania ein Abteilungsleiter aus Dortmund anwesend ist und aussagt, obwohl die Prozesse dort anders ablaufen. Außerdem hätte die Änderung bereits vorher auffallen müssen, sodass keine Täuschung vorliegt.
Der Richter fragt die Vertreter des AG mehrfach, wo denn der konkrete Schaden entstanden oder unmittelbar zu erwarten war. Diese betrügerische Absicht konnte nicht festgestellt werden. Es ist auch unstreitig, dass keine zwei Provisionen ausgezahlt wurden. Im Zweifel handelt es sich lediglich um ein Missverständnis, welches gegen den BR-Kollegen verwendet wird.
Als 2. wurde eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, bei der auf die Anhörung verzichtet wurde. Die grobe Pflichtverletzung liegt angeblich darin den Lebensgefährten eines Großkunden zu bevorteilen … Dies erfolgte, weil sonst der Großkunde verloren geht, was inzwischen so passiert ist. Es gibt noch nicht mal einen Verkauf. Es handelte sich nur um einen Kauf-Antrag, der nie umgesetzt wurde. Die Bestellung wurde von einem anderen MA veranlasst.
Nach einstündiger Verhandlung zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Nach weiteren 20min teilte das Gericht mit, dass der Antrag entscheidungsreif sei und deshalb auf die Zeugenvernehmungen verzichtet wird. Beide Kündigungen werden abgewiesen.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass die beiden Kündigungen gegen den 2. BR-Kollegen, die sich auf Vorfälle von vor 15 Monaten beziehen, haltlos sind und weder ein konkreter Schafen entstanden ist noch die böswillige Absicht das Vertrauen der AG-Seite auszunutzen nachgewiesen werden konnte.“ Bericht einer der Zuschauer*innen vom 6.3.2025 – wir danken und gratulieren dem Kollegen!