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[Dematic] Solidarität mit Jennifer Weißenbrunner
„Liebe Kollegin, lieber Kollege, unser Ortsvorstandsmitglied und Betriebsrätin Jennifer Weißenbrunner von Dematic hatte auf der Betriebsversammlung am 15.3.2016 eine Position bezogen gegen die Rechtsentwicklung in Deutschland. Vorher hatten gerade die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt u.a. sowie die hess. Kommunalwahlen stattgefunden. Dabei hat Jennifer natürlich auch etwas zur AfD gesagt und deren Arbeitnehmerfeindlichkeit. Der Arbeitgeber hat daraufhin ihr eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens ausgesprochen, weil dies eine „parteipolitische Betätigung“ gewesen sei. Eine solche Maßregelung von Gewerkschaftern, die sich zum Rechtspopulismus äußern, können wir auf keinen Fall widerspruchslos hinnehmen! Dies entspricht nicht unserem Satzungsauftrag und schon gar nicht unseren eigenen Beschlüssen. Der Arbeitgeber Dematic und insbesondere die Geschäftsführerin Frau Wladarz will dies offensichtlich durchziehen und ein weiteres Betriebsratsmitglied von Dematic massregeln. Jennifer hat im Rahmen eines Beschlußverfahrens dagegen geklagt. Am Montag, dem 27. Juni 2016, ab 14:00 Uhr findet die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Offenbach statt. Um Solidarität zu zeigen, bitten wir Dich, wenn möglich an dieser Verhandlung teilzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Dich ein Solidaritätsschreiben eures Betriebsrates oder des Vertrauenskörpers vor der Verhandlung an Kollegin Weißenbrunner, Betriebsrat Dematic zu senden“ Solidaritätsaufruf der IG Metall Offenbach vom 21. Juni 2016. Solidaritätsschreiben bitte an: Jennifer@weissenbrunner.de oder martin.fahrendorf@dematic.com. Siehe nun den Bericht und Solidaritätsaufruf für die Verhandlung am 15. September:
- Solidaritätserklärung für Jenny Weissenbrunner
„Den Vorwurf einer „parteipolitischen Betätigung“, der für die Personalpolitik bei Dematic Verantwortlichen, ist nicht nur im Fall von Jenny Weissenbrunner mit Blick auf § 74 Abs. 2. Satz 3 BetrVG völlig absurd. Mit seiner Abmahnung von Jenny Weissenbrunner betätigt sich -objektiv betrachtet – Dematic selbst parteipolitisch – nämlich für die AfD. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein Arbeitgeber arbeitsvertragliche Mittel, wie eine Abmahnung, zur Durchsetzung seiner politischen Anschauung einsetzen darf. Mit Blick auf die deutsche Vergangenheit wäre jedes Mittel zur Unterdrückung einer Kritik im Betrieb an einer eindeutig rechten Partei, auch äußerst befremdlich. Hinzukommt, dass sich Jenny Weissenbrunner überhaupt nicht für irgendeine Partei eingesetzt hat. Sich gegen eine arbeitnehmerfeindliche und für die Demokratie gefährliche Gesinnung zu positionieren, hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Es ist eigentliche eine Verpflichtung jedes Demokraten – auch auf Arbeitgeberseite. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht solcherart parteipolitischer Betätigung für eine rechte Partei, wie sie in der Abmahnung von Jenny Weissenbrunner zum Ausdruck kommt, einen Riegel im Interesse der Wiederherstellung des Betriebsfriedens vorschiebt, den Dematic mit der Abmahnung massiv gestört hat.“ Solidaritätsschreiben von Armin Kammrad vom 12. September 2016 an die Kollegin Jennifer Weissenbrunner (jennifer@weissenbrunner.de ) zum Gerichtstermin am 15. September – sie ist zur Nutzung als Vorlage freigegeben!
- Solidaritätsaufruf mit Jenny Weissenbrunner des Betriebsrates Dematic zum Gerichtstermin am 15.9.2016
„Im Rahmen der Betriebsversammlung hat unsere Kollegin Jennifer Weissenbrunner als Betriebsrätin eine Position gegen die politische Rechtsentwicklung in Deutschland bezogen. Unmittelbar zuvor hatten die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und die Kommunalwahlen in Hessen stattgefunden. Jennifer hat etwas zur AfD und deren Arbeitnehmerfeindlichkeit gesagt. Der Arbeitgeber hat ihr daraufhin eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens ausgesprochen, weil dies eine „parteipolitische Betätigung“ gewesen sei. (…) Die verschiedenen Versuche des Betriebsrates und von Jennifer sich außergerichtlich zu einigen wurden vom Arbeitgeber abgeblockt. Auch nach dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Offenbach gab es mehrere Versuche einer gütlichen Einigung. Die Bedingung des Arbeitgebers für die Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte, war das Jennifer erklärt sich zukünftig wieder an das Betriebsverfassungsgesetz zu halten. Diese Erklärung konnte weder Jennifer noch der Betriebsrat akzeptieren, insbesondere weil wir weiterhin überzeugt sind, das Jennifer in Ausübung ihre Betriebsratsmandaten sich rechtmäßig verhalten hat und vor allem das RICHTIGE gesagt hat. (…) Wir rufen zur Solidarität mit Jennifer auf. Wir rufen dazu auf, am 15. 9. 216 um 12 h 30 n der Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Offenbach teilzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein bitten wir um Solidaritätsschreiben vor der Verhandlung an die Kollegin Jennifer Weissenbrunner (jennifer@weissenbrunner.de ) oder an den Betriebsrat der Firma Dematic (betriebsrat.offcl@dematic.com ) zu senden.“ Aus dem Soli-Aufruf des BR Dematic vom 9.9.2016 zum Gerichtstermin vor der Kammer ist am 15.9.2016 um 12 Uhr 30 im Justizzentrum Offenbach, Kaiserstrasse 16, 63065 Offenbach
- »Nicht gerichtsüblich«. Applaus für den Richter und Solidarität von Kollegen: Verfahren gegen Betriebsrätin wegen AfD-Schelte
„So einfach, wie es sich die Geschäftsführerin des Metallbetriebs Dematic, Barbara Wladarz, vorgestellt hatte, ist es nicht: Sie dachte, es sei kein Problem, eine Betriebsrätin abzumahnen, weil sie während einer Betriebsversammlung Arbeiterfeindlichkeit und Rassismus der Alternative für Deutschland (AfD) angeprangert hatte. (…) In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Offenbach machte am Montag auch Richter André Jansen Zweifel geltend, ob das von der Geschäftsführung abgemahnte Verhalten genügt, die Beschäftigtenvertreterin zu bezichtigen, den Betriebsfrieden beeinträchtigt zu haben. (…) Wie groß die Solidarität mit der Betriebsrätin ist zeigte die große Zuschauerresonanz. Rund 70 Prozessbeobachter, darunter IG-Metall-Mitglieder sowie Teilnehmer des Bündnisses gegen den Pegida-Ableger »Fragida«, drängelten sich im überfüllten Gerichtssaal. (…) Die Güteverhandlung mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ist am Montag gescheitert. Die anwaltliche Vertreterin des Unternehmerverbands Hessenmetall und der Dematic-Geschäftsführerin Wladarz bestand darauf, die Abmahnung nur aus der Akte zu entfernen, falls die Betriebsrätin einsehe, einen Verstoß gegen das BetrVG begangen zu haben. Deren Anwalt Pfeiffenberger hingegen erklärte, genau den Anschein vermeiden zu wollen, dass seine Mandantin mit ihrer Rede Verbotenes getan habe. (…) Nach dem gescheiterten Gütetermin der AfD beginnt die Verhandlung am 15. September vor dem Arbeitsgericht Offenbach.“ Bericht von Gitta Düperthal in junge Welt vom 29.06.2016