Freies Schussfeld
Krieg ist erlaubt, wenn es schnell gehen soll: Karlsruher Verfassungsrichter weichen Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen auf. Artikel von Frank Brendle in der jungen welt vom 24.09.2015 . Aus dem Text:
- „… Zwar komme es nicht nur darauf an, ob bewaffnete Soldaten mitgeführt werden, sondern ob zu erwarten sei, dass diese auch tatsächlich in Kampfhandlungen verwickelt würden. Genau das habe aber befürchtet werden müssen, so die Richter unter Verweis auf den »kriegerischen Gesamtkontext« im damaligen Libyen. Die Bundeswehrmission hätte jederzeit angegriffen werden können. Somit sei ein Parlamentsbeschluss im Prinzip notwendig gewesen und habe nur wegen »Gefahr im Verzug« nicht vorab eingeholt werden müssen. Allerdings, so das Gericht, müsse ein bereits abgeschlossener Einsatz nachträglich nicht mehr dem Bundestag vorgelegt werden. Das Parlament sei »nicht dazu berufen«, über die Rechtmäßigkeit eines bereits beendeten Einsatzes zu urteilen. Die Bundesregierung müsse in diesem Fall das Parlament lediglich über Hintergründe und Verlauf der Operation informieren. Damit hat sie künftig freie Hand für Militärschläge, sofern diese absehbar nur wenige Tage dauern…„