Bericht der Rühe-Kommission: Sicherung der militärischen Interventionsfähigkeit statt Stärkung der Parlamentsrechte

Bundeswehr wegtretenDie Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD beantragten und erreichten im März 2014 mit ihrer Mehrheit den Beschluss zur Einsetzung der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ durch den Deutschen Bundestag unter Vorsitz des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe (CDU). (…) Der Grund für die Kommissionseinsetzung war, dass die Auftraggeber ein sog. Spannungsverhältnis zwischen der von der Bundesregierung angestrebten militärischen Integration Deutschlands in die NATO und die EU-Militärstrukturen zur gegenwärtigen Form des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG) sahen. Deshalb sollte die Kommission Möglichkeiten der Abstufung der Intensität parlamentarischer Beteiligung mit dem Ziel einer entsprechenden Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes untersuchen und hierzu Vorschläge unterbreiten…IMI-Analyse 2015/023 von Michael Haid bei der Informationsstelle Militarisierung vom 26. Juni 2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Aus dem Text: „… Der am Ende 56 Seiten umfassende Abschlussbericht der Kommission wurde am 16.06.2015 an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) übergeben und der Öffentlichkeit bekanntgemacht.(2) Er enthält Vorschläge und Empfehlungen zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, die unmittelbar nach der Sommerpause im September in ein Gesetzgebungsverfahren münden könnten, wie Völker Rühe anlässlich der Übergabe des Berichts anregte. (…) Die Behauptung, der Kommissionsbericht beinhalte eine Stärkung der Parlamentsrechte, erscheint bei genauerer Betrachtung jedoch kaum haltbar. Im Gegenteil, sollten die in ihm enthaltenen Ansichten und Vorschläge tatsächlich politisch aufgenommen und zukünftig in Gesetzesform gegossen werden, würden dadurch wesentliche Teile der Parlamentsbeteiligungsrechte angegriffen und auf ein Minimum reduziert…
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