Überbordende Strafverfolgung – Solidarität mit Friedensaktivisten
„Über Meinungs- und Kunstfreiheit wird dieser Tage lebhaft diskutiert und öffentlichkeitswirksam für diese Grundrechte gestritten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz jedoch verfolgt einen Friedensaktivisten wegen eines Flugblattes in maßlosem Engagement, obwohl ein Oberstaatsanwalt derselben Behörde bereits einmal einen Anfangsverdacht verneint hatte. Es geht um die nukleare Teilhabe Deutschlands und die Aufrüstung der in Büchel stationierten Atomwaffen. Hermann Theisen fordert in unterschiedlichen Flugblättern Soldaten und Zivilbeschäftigte auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben zu informieren, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig erachtet. (…) Nach zwei Verurteilungen zu Geldstrafen (80 und 40 Tagessätze in mehreren zum Teil zusammengezogenen Verfahren) durch das Amtsgericht Cochem sind Berufungsverfahren am Landgericht Koblenz anhängig. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt in ihrer Berufungsbegründung aus, dass „bei zutreffender Würdigung aller Strafzumessungsgründe“ die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe zur Bewährung notwendig sei. Damit nicht genug, sie konnte das Amtsgericht zu weiteren zwei Anklagen bewegen, drei weitere könnten folgen…“ Beitrag von Elke Steven beim Grundrechtekomitee vom 20. April 2016