„Wir brauchen weiterhin Whistleblower und deswegen endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz
„… Im Bottroper Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen am 6. Juli 2018 den Apotheker Peter Stadtmann zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und zwar wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in knapp 14.500 Fällen und wegen Betrugs in 59 Fällen. (…) In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Landgericht Essen festgestellt, dass der Fall der Alten Apotheke in Bottrop auch die Geschichte eines Behördenversagens ist. Der Apotheker Peter Stadtmann hätte nicht so handeln können, wenn es eine wirksame Apothekenaufsicht gegeben hätte. Der Vorsitzende Richter würdigte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Whistleblowing der beiden in der Apotheke beschäftigten Angestellten Martin Porwoll und Marie Klein. (…) Die im Bottroper Fall fehlende effektive Kontrolle durch die staatliche Apothekenaufsicht ist bei weitem kein Einzelfall im Gesundheitsbereich. Seit Jahren ist weiteres Versagen staatlicher Kontrolle mit gravierenden Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt und für die Gesundheit von Menschen, mehrfach bekannt geworden. (…) Wir brauchen wohl weiterhin Whistleblower, die wir allerdings endlich (auch) durch ein deutsches Whistleblower-Schutzgesetz stärken müssen. Denn: Ein schwerwiegendes Fehlverhalten von Aufsichts- und Kontrollbehörden, unter anderem im Umwelt- und Gesundheitsbereich, das zu schweren Nachteilen und Schäden bei vielen Bürgern führen kann, wird es aller Voraussicht nach auch weiter geben…“ Beitrag von Dieter Deiseroth und Hartmut Graßl vom 21. August 2018 bei Telepolis