Ratgeber Whistleblowing: Schweigen oder Zivilcourage zeigen?
„So mancher Arbeitnehmer mag über Missstände im Unternehmen nicht hinwegsehen. Kann er sich auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen oder verletzt er seine Loyalitätspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber? Wir bieten Antworten auf die wichtigsten Fragen…“ Beitrag der IG Metall vom 21.08.2013