Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0. Datenhehlerei: Eine Anti-Whistleblower-Regelung
„Im Zuge der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird der Bundestag voraussichtlich nebenbei auch noch den Straftatbestand der „Datenhehlerei“ neu einführen. Zu diesem Vorhaben habe ich bereits im Frühjahr gebloggt. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, hat das Gesetzesvorhaben in Gastbeiträgen für die SZ und für Heise deutlich kritisiert und als Gefahr für die Pressefreiheit bezeichnet. (…) Anstatt also das Whistleblowing zu privilegieren, damit Missstände leichter aufdeckt werden können, pönalisiert der Gesetzgeber im Gegenteil bereits diejenigen, die Informationen von einem Whistleblower nur entgegennehmen. Das Tucholsky-Zitat „Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“ beansprucht damit weiterhin Geltung…“ Kommentar von Thomas Stadler vom 15.10.15 bei internet-law . Siehe dazu auch: Maas und die Datenhehlerei