Landgericht Hamburg schränkt Weiterleiten von E-Mails weiter ein – Whistleblower gibt im Kampf gegen die Führungskraft einer NGO auf

Informantenschutz (Whistleblowerschutz)Das Landgericht Hamburg hat die Möglichkeiten zum Weiterleiten von E-Mails weiter eingeschränkt, indem es eine einstweilige Verfügung vom März 2015 in einem Urteil bestätigte. Eine Begründung dafür fehlt in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 324 O 90/15, das Telepolis vorliegt. Die darin bestätigte Einstweilige Verfügung verpflichtet einen niedersächsischen Whistleblower nicht nur dazu, E-Mails der Führungskraft einer NGO nicht mehr weiter zu verbreiten, sondern auch vier Aussagen zu unterlassen – und zwar unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht…Beitrag von Peter Mühlbauer bei telepolis vom 28.01.2016 externer Link. Aus dem Text:

  • … In der Weiterleitung der zwei kurzen Mails sieht das Landgericht Hamburg nämlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, obwohl es in ihnen nicht um persönliche Angelegenheiten ging, sondern darum, wie die NGO mit Mitarbeitern umgeht. Dem steht nach Meinung der Hamburger Richterin Simone Käfer auch nicht entgegen, dass sich die Absenderin der Mails auch politisch engagiert, mit Prominenten von Pressefotografen ablichten lässt und einer Journalistin Auskunft zu dem Arbeitsrechtsstreit erteilte, um den sich die Mails drehen. Weil der Whistleblower und dessen Anwalt – der bekannte Düsseldorfer Blogger Udo Vetter – Zweifel daran hatten, das der vorher mit umstrittenen Entscheidungen bekannt gewordene Richter Andreas Buske in der nächsten Instanz anders entscheidet und der Bundesgerichtshof anschließend den Fall als so interessant ansieht, dass er Kapazitäten dafür frei macht, riskierten sie die circa 7.500 Euro weiteren Kosten nicht und ließen die Entscheidung Anfang dieser Woche rechtskräftig werden…
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