Kein hinreichender Whistleblowerschutz in Deutschland – Bundesregierung missachtet internationale Vorgaben
„… Das Whistleblower-Netzwerk fordert die Bundesregierung auf, noch vor dem Ende der Legislaturperiode für einen wirksamen Schutz von Whistleblowern in Deutschland zu sorgen. Statt die Menschen zu schützen, die mit ihrem Mut die Allgemeinheit auf Missstände wie Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken aufmerksam machen, hat sie mit neuen Überwachungsgesetzen die Rechtsunsicherheit für Whistleblower noch vergrößert. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD 2013 zugesichert zu prüfen, ob die internationalen Vorgaben zum Whistleblowerschutz hinreichend umgesetzt sind. Eine solche Prüfung wurde nicht vorgenommen. Internationale Vorgaben und Verträge (G20, Europarat, OECD-Konvention zur Bestechungsbekämpfung, Zivil- und Strafrechtübereinkommen gegen Korruption, Europäische Menschenrechtskonvention) verlangen wirksamen Hinweisgeberschutz. Das deutsche Recht entspricht n i c h t den internationalen Vorgaben. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Eine offene Gesellschaft braucht heute mehr denn je Zivilcourage und zutreffende Information. Mit ihrer Untätigkeit in Sachen Whistleblowerschutz bestraft die Bundesregierung genau diejenigen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen.“…“ Kritik von Annegret Falter vom 27. Januar 2017 beim Whistleblower Netzwerk e.V. und dazu die Analyse vom 27. Januar 2017: „Whistleblowerschutz-Gesetz überfällig“