EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern
Dossier
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären: Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern…“ Gemeinsame Pressemitteilung, hier beim DGB vom 8. Juni 2015 . Siehe dazu auch unser Dossier: [Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz] Nein, Brüssel mag immer noch keine Whistleblower und hier zu Geschäftsgeheimnissen:
- Rechtsausschuss: Kein Maulkorb für Beschäftigte
„Der federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages hat gestern mit den Stimmen aller Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der AfD für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes gestimmt. Damit wurde der vom DGB als ein „Maulkorb für Beschäftigte und ihrer Interessenvertretungen“ kritisierte Regierungsentwurf an den entscheidenden Stellschrauben korrigiert. Als Geschäftsgeheimnis soll demnach nur eine Information gelten, an deren Geheimhaltung der Inhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Zudem wird ausdrücklich geregelt, dass individuelle und kollektive Arbeitsbeziehungen von dem Gesetz unberührt bleiben…“ DGB-Mitteilung vom 14. März 2019
- Pressefreiheit: Barley auf der Zielgeraden ausgebremst
„Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt bis zum Schluss eine Zitterpartie. Am Mittwoch wird es im Rechtsausschuss des Bundestages beraten, danach kann es verabschiedet werden. Mit einer Einigung würden sich Abgeordnete gegen Entwurf des Justizministeriums durchsetzen, der massiv kritisiert wurde. (…) Vergangene Woche reichten SPD und CDU/CSU offiziell ihren fünfseitigen Änderungsantrag ein, über deren Inhalt CORRECTIV und der NDR vorab berichtet hatten. Demnach sollen Journalisten nicht mehr als „Rechtsverletzer“ gelten. Sie müssten dann keine strafrechtlichen Ermittlungen befürchten, wenn sie über Firmeninterna berichten. Auch sollen sie nicht als Zeuge vor Gericht geladen werden, um nach Quellen befragt zu werden. Auch Whistleblower müssten, verglichen mit dem Entwurf des Ministeriums, weniger befürchten. Die Beamten sahen vor, dass Hinweisgeber auch eine ethische Motivation nachweisen müßten. Diesen von Kritikern als „Gesinnungsprüfung“ bezeichnete Vorsatz haben die Unterhändler aus dem Entwurf gestrichen. (…) Die Geschichte könnte hier als Paradebeispiel beendet werden, wie die Demokratie funktioniert. Wie ein bis dahin im Verborgenen diskutiertes Gesetz zu einer öffentlichen Debatte wurde. Wie Parlamentarier ein Gesetz retten, das aus Sicht Vieler nicht gut geplant war. Aber abgeschlossen ist sie noch nicht. Hinter den Kulissen gibt es die Befürchtung, dass selbst kurz vor der Endabstimmung ein wesentlicher Änderungsvorschlag auf der Kippe stehen könnte. Es geht um das Interesse der Unternehmen, möglichst viele Interna als geheim einzustufen. Und darum, dass sich Ministerin Barley offiziell immer noch nicht geäußert hat, ob sie die Änderungen unterstützt. (…) Am Mittwoch stimmen die Fraktionen im Rechtsausschuss ab, ob der Antrag als Gesetz beschlossen werden soll. Der medienpolitische Sprecher der SPD, Martin Rabanus, geht davon aus, dass die „gefundene Einigung in den beteiligten Ausschüssen eine Mehrheit finden wird.“ Wenn es schnell geht, könnte das Gesetz bereits am Donnerstag oder Freitag verabschiedet werden…“ Artikel von Justus von Daniels und Jonathan Sachse vom 12.3.2019 bei CORRECTIV , siehe dort auch vom 28. Februar 2018: Augen zu und durch
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Maulkorb für Beschäftigte
„… Wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze streichen will, dann ist das für die Belegschaft eine ziemlich wichtige Information. Und wenn ein Betriebsrat von den Abbauplänen erfährt, sollte er die Beschäftigten darüber unterrichten können, genauso wie über mögliche Reaktionen. Klingt selbstverständlich? Könnte es aber bald nicht mehr sein. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz, das Geschäftsgeheimnisse besser schützen soll. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dass Geschäftsgeheimnisse im Prinzip schützenswert sind, dürfte unstrittig sein. Doch wer bestimmt, was ein Geschäftsgeheimnis ist? Und unter welchen Umständen darf es doch öffentlich gemacht werden? Der Gesetzentwurf beantwortet diese Fragen so: Was Geschäftsgeheimnis ist, definiert der Arbeitgeber. Und Betriebsräte oder Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten erhalten solche Informationen im Zweifel nur, wenn sie vorher eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Verstoßen sie dagegen, sind sie haftbar. (…) IG Metall und DGB fordern deshalb Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf: Das neue Gesetz darf die betriebliche Mitbestimmung und Interessenvertretung der Beschäftigten nicht gefährden. Im Rahmen dieser Arbeit muss es rechtmäßig sein, Geschäftsgeheimnisse offen zu legen. Das Gesetz darf keinen Vorrang haben vor arbeitsrechtlichen Regelungen, die die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen durch Beschäftigte und Betriebsräte schützt. (…) Mit ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf ist die IG Metall nicht allein. Auch Journalisten fürchten Einschränkungen ihrer Arbeit. Das gilt besonders für investigative Recherchen, die Missstände oder sogar kriminelle Handlungen offenlegen….“ Stellungnahme der IG Metall vom 14. Januar 2019 – Eigentlich, ja, eigentlich müsste man andersherum rangehen. Im Streitfall müssten die Arbeitgeber nachweisen, dass ihnen durch Offenlegung überhaupt ein Schaden entstanden ist…
- Brüssel vor der Gretchenfrage: Sind nur Unternehmens-Interna oder auch Whistleblower schutzbedürftig?
„Auf diese Frage muss der Europäische Rat jetzt schnell seine Antwort geben. Die Mitgliedsstaaten müssen sich auf einheitliche Mindeststandards zum Whistleblowerschutz verständigen, um in den Trilog mit Kommission und dem EP eintreten zu können. Ein gemeinsamer Entwurf der geplanten „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ sollte dem Parlament im Februar vorliegen, damit ein harmonisierter Whistleblowerschutz rechtzeitig vor den Europawahlen im Mai vom gegenwärtigen EP noch beschlossen werden kann. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, mahnt angesichts grassierender EU-Verdrossenheit zu einem klaren Signal an die europäischen Bürgerinnen und Bürger: „Es grenzte an eine demokratische Bankrotterklärung der nationalen Regierungs-Parteien, wenn sie der Zivilgesellschaft im anstehenden Wahlkampf erklären müssten, dass Whistleblower in Europa auch weiterhin unzureichend geschützt sind, während der Schutz von Geschäftsgeheimnissen (RL 2016/943) ausgeweitet wurde. Meinungs- und Informationsfreiheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht wären demnach zweitrangig.“ (…) In Deutschland herrscht beim Whistleblowerschutz noch immer das traditionell arbeitgeberfreundliche Richterrecht, nur punktuell ergänzt durch sektorale Gesetze. Das bedeutet eine unzumutbare Rechtsunsicherheit für potentielle Whistleblower. Ein horizontales Gesetz muss hier endlich mehr Klarheit schaffen…“ Beitrag von Annegret Falter vom 10. Januar 2019 beim Whistleblower-Netzwerk
- „Maulkorb für Beschäftigte“ – DGB kritisiert geplantes Geschäftsgeheimnisgesetz
„Geschäftsgeheimnisse sollen per Gesetz besser geschützt werden. Der DGB fürchtet erhebliche juristische Risiken für Arbeitnehmer und fordert Nachbesserungen. Das Geschäftsgeheimnisgesetz der Bundesregierung stößt auf Vorbehalte beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „In seiner jetzigen Fassung ist der Gesetzentwurf ein Maulkorb für Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Handelsblatt. Die Abgeordneten des Bundestags müssten daher dringend nachbessern: „Bereits bestehende arbeitsrechtliche Regeln müssen Vorrang vor dem Gesetz haben.“ Zudem dürften Fachkenntnisse und Berufserfahrungen der Arbeitnehmer kein Geschäftsgeheimnis sein, betonte Buntenbach. Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ist am Mittwoch Gegenstand einer Expertenanhörung im Bundestags-Rechtsausschuss. Das federführende Bundesjustizministerium setzt damit eine Richtlinie der EU um. (…) Der DGB fürchtet Nachteile beim Umgang mit berufsbezogenen Informationen. Bliebe es bei den Gesetzesplänen würde die „ausufernde Praxis der Verschwiegenheitsverpflichtungen“ rechtlich bestätigt – mit der Folge, dass eine Kommunikation über Personalabbaupläne oder Sanierungspläne gegenüber der Belegschaft „gänzlich unterbunden“ werden könnte. Damit drohten die Regelungen der unionsrechtlichen Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen, warnt der DGB, „letztlich leerzulaufen“. Ähnliche Vorbehalte hatte jüngst auch der Führungskräftedachverband ULA geäußert…“ Artikel von Dietmar Neuerer vom 11.12.2018 beim Handelsblatt online
- Maulkorb für Beschäftigte: Wenn der Chef definiert, was ein Geschäftsgeheimnis ist.
„... Fast unbemerkt ist kurz vor der Sommerpause ein Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen durchs Kabinett gegangen, bald soll er im Bundestag ankommen. Das Gesetz droht zum Maulkorb für Beschäftigte und ihre Interessenvertreter zu werden. Das Problem ist nicht, dass das Geschäftsgeheimnis erstmals gesetzlich definiert werden soll. Problematisch ist, wem die Definitionshoheit eingeräumt wird: Unternehmer und Manager sollen selbst entscheiden, was ein Geheimnis ist. Das kann eine Software zur Manipulation von Abgasen sein, aber auch Informationen über geplante Entlassungen oder eine Werkschließung. Selbst Fachkenntnisse, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit erworben haben, könnten als Geschäftsgeheimnis deklariert werden. Dabei reicht schon der Verdacht eines Arbeitgebers aus, um gegen Mitarbeiter vorzugehen. Die Sanktionen sind hart, sie liegen bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. (…) Das geplante Gesetz setzt dieses Gleichgewicht aufs Spiel. Es ist eine Rolle rückwärts in vorindustrielle Zeiten, in denen Mitbestimmung ein Fremdwort war und „der Patriarch“ allein das Sagen hatte: Mein Fabrikschlot, mein Gewinn, mein Geheimnis! Die Abgeordneten sollten genau abwägen, ob das der richtige Kurs für das digitale Zeitalter ist.“ Beitrag von Annelie Buntenbach vom 12. September 2018 beim DGB (Beitrag erschien zeitgleich bei der Frankfurter Rundschau)
- Medien sehen Geschäftsgeheimnisgesetz kritisch. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll auch in Deutschland umgesetzt werden. Das könnte zu Lasten der Pressefreiheit gehen.
„Es geht in der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht um Journalismus. Aber ihre anstehende Umsetzung könnte auch Folgen für Journalisten und Verlage in Deutschland haben. Medien und Branchenverbände warnen deshalb vor Einschränkungen nicht zuletzt für den investigativen Journalismus. Das gilt zum Beispiel für verdeckte Recherchen oder heimliche Dreharbeiten. „Investigative Recherche darf durch das neue Gesetz nicht unnötig behindert oder gar kriminalisiert werden“, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm der dpa. „Wenn Unternehmen weitgehend selbst bestimmen können, was als Geschäftsgeheimnis unter den Schutz des Gesetzes fällt, ist eine journalistische Aufklärung von Missständen im Geschäftsgebaren von Unternehmen nicht mehr ausreichend möglich“, erläuterte Wilhelm…“ Bericht vom 11.09.2018 bei heise news
- Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zu Geschäftsgeheimnissen: Fehlender Schutz für Whistleblower
„Das Justizministerium will mit einem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Der Gesetzentwurf ist allerdings problematisch: Er schützt Whistleblower unzureichend und könnte zur Gefahr für die Informationsfreiheit werden. Vor zwei Jahren verabschiedete das Europäische Parlament eine umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen . Jetzt macht sich das deutsche Justizministerium daran, die darin enthaltenen Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Wie sein aktueller Gesetzentwurf zeigt, den wir hier erstmals veröffentlichen , missachtet das Ministerium allerdings den Schutz von Whistleblowern und gefährdet die Informationsfreiheit. (…) Whistleblower wären nach der EU-Richtlinie eigentlich nicht davon betroffen. Wenn die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen – wie etwa beim Abgasbetrug von Volkswagen – ein „regelwidriges Verhalten, ein Fehlverhalten oder eine illegale Tätigkeit von unmittelbarer Relevanz“ aufdeckt, dürfte dies nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Entwurf aus dem Hause von Justizministerin Katarina Barley (SPD) schlägt jedoch einen anderen Weg ein: So soll ein Whistleblower in Deutschland lediglich dann vor Strafverfolgung geschützt werden, wenn er oder sie „in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen“. Ob an der Veröffentlichung der Information selbst ein öffentliches Interesse besteht, würde danach keine Rolle spielen...“ Beitrag von Arne Semsrott vom 03.04.2018 bei Netzpolitik
- Whistleblower im Betrieb – der DGB muss die Gewerkschaftsflüsterer besser unterstützen
„Im Frühsommer 2016 wurde im EU-Parlament über die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgestimmt und sie dann in Kraft gesetzt. Die Richtlinie, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. Aus Sicht der US-Regierung ist sie sogar eine wichtige Voraussetzung für das Handelsabkommen TTIP. Der DGB hatte schon im Vorfeld davor gewarnt, dass so Unternehmen auch Informationen über Missstände in ihren Betrieben zu Geschäftsgeheimnissen erklären können, da sie nun selbst bestimmen dürfen, was ein Geschäftsgeheimnis ist und was nicht…“ Beitrag beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 17. Dezember 2016 . Im Text heißt es schließlich: „… Den eigenen Arbeitgeber zu kritisieren oder gar anzuzeigen, um Missstände abzustellen, ist hierzulande ein großes Risiko. In der Regel wird dann von uneinsichtigen Arbeitgebern gemobbt und gekündigt. Bei den Arbeitsgerichten trifft man auf wenig Verständnis an, wenn Beschäftigte gegen ihren Arbeitgeber, z.B. mit berechtigter Kritik, vorgehen. Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird die Möglichkeiten und die Bereitschaft, Missstände im Betrieb anzuprangern, noch weiter einschränken. Den Beschäftigten müssen Schutz, Begleitung und Beratung angeboten werden – dafür wäre die Einrichtung von bundesweiten und flächendecken Anlaufstellen durch den DGB, angebunden bei den Gewerkschaften vor Ort, notwendiger als je zuvor…„
- Offener Brief von NGOs gegen EU-Initiative für Geschäftsgeheimnisse
„… In der Zivilgesellschaft rührt sich Protest gegen die geplante EU-Richtlinie, mit der Geschäftsgeheimnisse umfangreicher geschützt werden sollen. 52 Nichtregierungsorganisationen haben den Ministerrat in einem am Dienstag veröffentlichten offenen Brief gebeten, das vom EU-Parlament unlängst beschlossene Gesetzesvorhaben in Kernpunkten zu korrigieren. Andererseits drohten Klagen gegen Journalisten, Gewerkschaftler oder Whistleblower, die interne Informationen aus einem Unternehmen veröffentlichten…“ Beitrag von Martin Holland bei heise online vom 17. Mai 2016 und der Offene Brief im Wortlaut (englisch)
- EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt
„… Informationen aus Unternehmen sind häufig die Grundlage für kritischen Journalismus im Sinne der Öffentlichkeit. Mitarbeiterinnen und Journalistinnen muss es möglich sein, Misstände aus ihrem Umfeld, mit Unternehmensinterna, aufdecken und belegen zu können. Ein Beispiel sind die kürzlich veröffentlichten Panama-Papers. Nur mit Hilfe von Informantinnen können Misstände in der Gesellschaft publik gemacht werden. Das ist keine Wirtschaftsspionage, sondern die notwendige Gegenkraft zu Wirtschaft und Staat. Doch die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschneidet eine legitime Ausübung des Rechtes auf Pressefreiheit und Information. WeMove fordert das Europaparlament mit einer Petition dazu auf neue Geheimhaltungs-Rechte für Unternehmen zu verhindern…“ Beitrag bei Digitalcourage vom 15. April 2016 . Dazu die Petition von WeMove zum Mitzeichnen: https://act.wemove.eu/campaigns/89
- EU-Parlament stimmt für Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Ausschnitte aus Abstimmung und Debatte zum Nachsehen bei der Europäischen Kommission vom 14. April 2016
- EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern
„Am Donnerstag (morgen, 14.4.16) stimmt das EU-Parlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Die Richtlinie bedroht Whistleblowing und Pressefreiheit. Doch was bedeutet diese Richtlinie genau für Arbeitnehmer, die Missstände in einem Unternehmen nach außen tragen wollen? Bei der neuen Richtlinie handelt es sich um einen Mindestschutzstandard für Unternehmen. Das heißt: Die EU-Mitgliedstaaten könnten den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der nationalen Gesetzgebung sogar noch verstärken. Die Arbeiten an der vorgeschlagenen Richtlinie und der Gesetzgebungsprozess dauern seit 2013 an, wurden aber im Jahr 2015 im Rahmen der handelspolitischen Aktivitäten der Kommission zur Vorbereitung des Abschlusses des Transatlantischen Freihandelsabkommens beschleunigt. Eine Stärkung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse stellt aus Sicht der US-Regierung eine wichtige Voraussetzung von TTIP dar. Was ein Geheimnis ist, bestimmt alleine das Unternehmen…“ Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 12. April 2016 . Siehe dazu Stellungnahmen und Protestmöglichkeiten:- DGB warnt vor ungenügendem Schutz von Whistleblowern
„Geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen würde Pressefreiheit und Hinweisgeber bedrohen: Der DGB hat davor gewarnt, dass die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowohl den Schutz so genannter Whistleblower als auch die Arbeit von Journalisten und damit die Pressefreiheit gefährdet. Unternehmen sollen laut der Richtlinie künftig willkürlich selbst festlegen können, was ein Geschäftsgeheimnis ist…“ Beitrag beim DGB vom 12. April 2016 . Dort auch folgender Aktionshinweis zur Nachahmung: „… Der DGB unterstützt zwei Petitionen, die sich gegen diese negativen Effekte der geplanten Richtlinie wenden. Zum einen die Petition „Trade Secrets Protection“ des Corporate Europe Observatory, die der DGB auch unterzeichnet, und zum anderen die Online-Petition „Whistleblower in Gefahr“ auf WeMove.EU…„
- Protest gegen EU-Richtlinie für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen
„Verschiedene NGOs, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlich und bürgerrechtliche Gruppe engagieren sich europaweit gegen die EU-Richtlinie für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Auch das Whistleblower Netzwerk e.V. unterstützt und verbreitet die Petition gegen die geplante Richtline. Die Richtlinie wird vor allem die Arbeit von Whistleblowern und investigativ-tätigen Journalisten extrem eingeschränken. Gerade nach der Veröffentlichung der so genannten Panama Papers sollte in Europa eine größere Sensibilität für Transparenz in Finanzgeschäften herrschen. Das Gegenteil wird mit dieser Richtlinie der Fall sein – jegliche interne Angelegenheit in Unternehmen könnte als Geschäftsgeheimnis erklärt werden…“ Beitrag beim Whistlelower-Netzwerk vom 12. April 2016 , ebenfalls mit Hinweis auf o.g. Petition „Trade Secrets Protection“
- Geplante EU-Richtlinie: Geschäftsgeheimnisse ohne Grenzen?
„In dieser Woche soll das Europäische Parlament über einen Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) abstimmen. Nehmen die Abgeordneten den Entwurf eins zu eins an, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine Verschlechterung ihrer Rechtsposition befürchten. Denn anders als bisher im deutschen Arbeitsrecht können Arbeitgeber dann weitgehend willkürlich bestimmen, was sie als Geschäftsgeheimnis geschützt wissen wollen. Grund dafür ist eine sehr weite, wenig präzise und teilweise sogar tautologische Definition von Geschäftsgeheimnissen im Richtlinienentwurf. Die daraus resultierende Unsicherheit könnte auch die Arbeit von Betriebsräten behindern. Darauf weist Dr. Nadine Absenger hin, Arbeitsrechtsexpertin im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Problematisch, so die Juristin, ist die in Artikel 2 des Richtlinienentwurfs enthaltene, sehr weit gefasste Definition von Geschäftsgeheimnissen. Sie definiere den Begriff ausschließlich anhand von Kriterien, die vom Arbeitgeber beeinflusst werden können…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 12. April 2016
- DGB warnt vor ungenügendem Schutz von Whistleblowern
- Neue EU-Richtlinie: Alles ist „Geschäftsgeheimnis“
„Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen ist in allen Ländern der EU strafbar und oft umstritten, z.B. wenn Whistleblower Dokumente von öffentlichem Interesse an die Presse weiter reichen. Ein Beispiel dafür sind die “Luxemburg-Leaks“, die massive Steuerhinterziehung zahlreicher Konzerne und die Beihilfe des Luxemburgischen Staates öffentlich gemacht haben. Der französische Journalist und seine interne Quelle werden dafür strafrechtlich verfolgt.Auf Betreiben zahlreicher europäischer Arbeitgeberverbände und Konzerne hat die EU-Kommission 2013 eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgelegt, deren endgültige Version am 14.April im EU-Parlament abgestimmt wird…“ Beitrag von Gerhard Klas bei work-watch vom 10. April 2016 . Aus dem Text: „… Viele Gewerkschaften in Europa, aber auch Journalistenverbände, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments nun dazu auf, gegen die Richtlinie zu stimmen. (…) Aber die vorliegende EU-Richtlinie schieße weit über dieses Ziel hinaus und überlasse die Entscheidung darüber, was nun ein Geschäftsgeheimnis sei, den Unternehmern. (…)In einer online-Petition, die vom Vorsitzenden des Europäischen Gewerkschaftsbundes und zahlreichen Gewerkschaftsverbänden aus Italien, Frankreich, Belgien und Spanien, sowie dem Chaos Computer Club und der Internationalen Journalistenfederation erstunterzeichnet ist, wird u.a. davor gewarnt, dass die Veröffentlichung und Weitergabe von „Informationen über strategische Unternehmensentscheidungen, Veräußerungen, Übernahmen, Sozialpläne, Standortwechsel, Auslagerung von Geschäftstätigkeiten an Tochter- und Subunternehmen“ dann dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt seien…“ Siehe dazu besagte Online-Petition „Stop trade secrets“ (englisch)
- Aus o.g. Text von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 07. April 2016 : „… Substanziell hat sich im Gesetzgebungsverfahren trotz der Proteste an der Richtlinie nichts geändert. Einziger Kompromiss war der Zusatz einer Ausnahme „zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit“ sowie „zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit, sofern der Beklagte zum Schutz des öffentlichen Interesses gehandelt hat“. Die zentralen Probleme bleiben aber: Unternehmen bestimmen eigenständig, was ein Geschäftsgeheimnis ist. In vielen Ländern, unter anderem in Deutschland, bedeutet die EU-Richtlinie eine Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse. Zudem bekommen Unternehmen ein zivilrechtliches Instrumentarium an die Hand, mit dem sie Whistleblower, Journalisten und Gewerkschaftsvertreter einschüchtern können. Denn um straffrei zu bleiben, müssen nach der Richtlinie Journalisten – und nicht etwa die Kläger – beweisen, dass sie im öffentlichen und nicht im privaten Interesse gehandelt haben…„
- Panama Papers: Neue EU-Richtlinie bedroht Pressefreiheit
„Am 14. April stimmt das Europaparlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Und die hat es in sich: Sie könnte Leaks, Recherchen und Veröffentlichungen wie die Panama Papers in Zukunft deutlich erschweren. Journalisten sehen die Richtlinie als Bedrohung, für Whistleblower ist sie gefährlich und Gewerkschaften fürchten um die Rechte von Arbeitnehmern…“ Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 07. April 2016
- Aus dem Text der Gemeinsamen Pressemitteilung, hier beim DGB vom 8. Juni 2015 : „… Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt. Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt…„
- Siehe zum Hintergrund unser „Panama-Dossier“