Die Freiheit der Arbeit. Die universellen Menschenrechte gelten auch für die Arbeitsverhältnisse
Quelle: Artikel von Werner Rügemer aus der Lunapark21 – Zeitschrift zur Kritik der globalen Ökonomie –Heft 18 vom Sommer2012
„Die gegenwärtig vorherrschende Kapitalmacht agiert, wenn sie es für passend hält, bekanntlich außerhalb des Rechtsstaats, außerhalb der parlamentarischen Demokratie und nicht zuletzt außerhalb der universellen Menschenrechte. Diese Feststellung ist banal. Sie wird allerdings dadurch (scheinbar) kompliziert, dass gerade Vertreter dieser Kapitalmacht sich weltweit für den Rechtsstaat, für die parlamentarische Demokratie und neuerlich wieder besonders heftig für die Menschenrechte einsetzen…“
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