Rechtsfrage: Beleidigte Arbeitgeberin
Quelle: Meldung in Neues Deutschland vom 07.09.2012
„Zugespitzte Äußerungen können im Streik zulässig sein. Das urteilte das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und wies Anträge auf Unterlassung der Äußerungen zurück. (AZ: 8 SaGa 14/12)…“