Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitgeber darf nach Gewerkschaft fragen
„Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern unter bestimmten Bedingungen das Recht zugesprochen, Mitarbeiter nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen – allerdings nicht in einer Arbeitskampf-Situation. Damit ist die Lokführer-Gewerkschaft GDL mit ihrem Antrag gescheitert, solche Auskunftsverlangen des Chefs generell zu verbieten…“ Meldung vom 18. November 2014 in der Süddeutschen online . Siehe dazu:
- Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit
„Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vom 18.11.2014 (Az.: 1 AZR 257/13)