Episoden aus der Recherchearbeit für POLICE-IT: Presseanfragen, die zu Dienstaufsichtsbeschwerden werden oder letztlich zu 500 Euro Gebühren führen
„Es ist ja in letzter Zeit häufig die Rede von der „Presse als der vierten Gewalt“. Diese Aufgabe kann ausgesprochen zäh werden, wie die folgenden drei Episoden zeigen, die uns in den letzten Wochen beschäftigt haben: Konkrete Anfragen an das Bundesinnenministerium wurden – nicht zum ersten Mal – mit Allgemeinplätzen abgespeist. Aus einer Presseanfrage nach einer „trojanischen Auftragsvergabe“ im Projekt Polizei2020 erwuchs inzwischen eine mit Höchstgebühr von fünfhundert Euro belegte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, jedoch noch immer keine Antwort. Und eine ausdrücklich als solche bezeichnete Presseanfrage an eine Staatsanwaltschaft wurde von der Generalstaatsanwaltschaft eigenmächtig „umgewidmet“ zur Dienstaufsichtsbeschwerde. (…) Und nachdem wir – in allen drei genannten Episoden – derzeit nur warten können bzw. müssen, war wieder mal die Zeit, einen, nämlich diesen Artikel zu schreiben …“ Sehr aufschlussreicher Bericht zum staatlichen Umgang mit der Presse- und Informationsfreiheit von Abbe vom 30. Oktober 2020 bei POLICE-IT