Bundesverwaltungsgericht legt die Axt ans Informationsfreiheitsgesetz: Anonyme Anträge seien nach dem IFG unzulässig

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Seit vielen Jahren beschneidet das konservative Bundesverwaltungsgericht Urteil um Urteil die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Jetzt kommt ein neues Urteil der Intransparenz-Fans aus Leipzig hinzu: Das Gericht entschied heute externer Link, dass anonyme Anträge nach dem IFG unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag nicht nur Name und Postadresse von Anstragsteller*innen verlangen, sondern ihnen Antworten auch per Post zusenden. Damit entfernt das höchste Verwaltungsgericht einen Grundpfeiler des Informationszugangs: Die Plattform FragDenStaat.de basiert auf der Annahme, dass Behörden Anfragen schnell und per E-Mail beantworten müssen. Der für Datenschutz (!) zuständige Senat im Gericht hält es für erforderlich, dass Antragsteller*innen ihre Daten herausgeben müssen, wenn sie Informationen von staatlichen Stellen erhalten wollen…“ Meldung von Arne Semsrott vom 21. März 2024 bei FragDenStaat.de externer Link, siehe mehr dazu:

  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: FragDenStaat ab jetzt nur noch analog
    Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Damit zerstört es auf Antrag des Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den FragDenStaat anbietet. Das Transparenz-Projekt kritisiert das „skandalöse Urteil“…“ Beitrag von Markus Reuter vom 21.03.2024 bei Netzpolitik externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219300
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