Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizminister Heiko Maas behauptet immer wieder, dass der neue Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar sei. Doch seine Mannschaft steht offenbar nicht hinter ihm…“ Artikel von Stefan Krempl vom 10.8.2015 bei heise-news externer Link

  • Darin: „… Die von Maas und vom restlichen Bundeskabinett geplante Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht anlassbezogen. Prinzipiell sollen die Telekommunikationsdaten aller Bürger für bis zu zehn Wochen gespeichert werden. Der Justizminister glaubt dem Richterspruch insbesondere damit Genüge zu tun, dass der Bereich E-Mail außen vor bleiben soll. Zudem will er für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Abgeordnete, Seelsorger oder Journalisten Verwertungsverbote ihrer persönlichen Informationen einführen. Vertreter dieser Gruppen sowie vor allem die Internetwirtschaft und Bürgerrechtler laufen trotzdem Sturm gegen das Vorhaben, das nach der Sommerpause rasch durch den Bundestag geschleust werden soll. Für den 7. September ist gleich vormittags eine parlamentarische Anhörung geplant…“
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