Digitalcourage: Vorratsdatenspeicherung? Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde!
Dossier
„Nicht schon wieder! Die Vorratsdatenspeicherung soll zurückkommen: Freitag will die Große Koalition sie im Bundestag beschließen. Das bedeutet: Anlasslose Speicherung aller Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung. Da politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, müssen wir wieder den juristischen Weg nach Karlsruhe gehen. Unser Anwalt Meinhard Starostik bereitet eine neue Verfassungsbeschwerde vor. Und da das Gesetz im Bundestag wahrscheinlich einfach durchgewunken werden wird, können Bürgerinnen und Bürger schon jetzt mitmachen und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen – sozusagen auf Vorrat…“ Aufruf von Digitalcourage e.V.: Verfassungsbeschwerde unterstützen! – Mag Wompel ist, wie auch 2008, bereits dabei! Absehbarer und dennoch empörender Grund für die Verfassungsbeschwerde: 16.10.2015: Bundestag führt Vorratsdatenspeicherung wieder ein. Siehe zum Verfahren:
- Bundesverfassungsgericht bestätigt: Vorratsdatenspeicherung unzulässig
„Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt mit einem soeben veröffentlichen Beschluss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022, nach der das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage wurde für unzulässig erklärt, mit der Begründung, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar ist. Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht nun noch einmal, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann. (…) Im Februar 2018 wurde eine Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage gegen die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mit unterzeichnet und über 20 prominente Mitbeschwerdeführer.innen unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage, sind dies u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall. Am 20. September 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt: Eine Speicherung von Verbindungsdaten ist immer ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Menschen – auch wenn nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert wird (siehe C-793/19). Daher ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar. Geklagt hatte u.a. der deutsche Internetprovider SpaceNet AG, die Klage richtete sich gegen die (seit 2017 ausgesetzte) deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung…“ Pressemitteilung von Digitalcourage vom 30. März 2023- Zu weiteren Details zum Beschluss – 1 BvR 2683/16 siehe die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 37/2023 vom 30. März 2023 zu den Beschlüssen vom 14. und 15. Februar 2023 – 1 BvR 141/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2845/16 – , wo die Erste Kammer des Ersten Senats sich vor allem darüber aufregt, überhaupt (noch) in Anspruch genommen zu werden – wörtlich z.B. 1 BvR 141/16: „Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil kein zwingender Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG vorliegt und auch sonst kein Grund für ihre Annahme ersichtlich ist. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; damit hat sie keine Aussicht auf Erfolg“. Aha, also keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (Art. 93a Abs.2 BVerfGG) ???
- Urteil des EuGH bestärkt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung
„Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bekräftigt in seinem heutigen Urteil (C-140/20), dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Damit bestätigt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung. Digitalcourage prüft die Auswirkungen des heuten Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage (BVer2683/16) gegen die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Digitalcourage blickt dabei kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH offen lässt.
Klar ist, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung weiterhin nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Bereits im Oktober 2020 hatte der EuGH zuletzt festgestellt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist, aber auch Ausnahmen erlaubt. Schon damals hatte Digitalcourage davor gewarnt, dass Regierungen dies nutzen werden, um den Wesenskern der Entscheidung des EuGH zu unterwandern: indem sie jedes Schlupfloch ausnutzen und so die Ausnahmen zur Regel machen. Immerhin sind diese Ausnahmen das Ergebnis eines unbelehrbaren Drängens der Mitgliedsstaaten entgegen der wiederholten Klarstellungen des EuGH, dass anlasslose Massenüberwachung nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar sein kann. Vorratsdatenspeicherung vermeintlich gezielt an bestimmten Orten, z.B. anhand der durchschnittlichen Kriminalitätsrate oder an Bahnhöfen und Flughäfen zu ermöglichen, riskiert eine Legalisierung der grundrechtswidrigen Massenüberwachung von weiten Teilen der Bevölkerung. (…) padeluun von Digitalcourage führt aus: „Der Koalitionsvertrag verspricht hier zwar Besserung, aber wir wünschen uns eine klare und endgültige Absage an das gescheiterte Projekt Vorratsdatenspeicherung. Dass der EuGH im Urteil explizit auch wieder „quick freeze” als mögliches Instrument erwähnt, sollte als klarer Aufruf verstanden werden, über die rechtsstaatliche Ausgestaltung von tatsächlichen Alternativen nachzudenken. Wer heute noch Vorratsdatenspeicherung fordert, ist in der fehlgeleiteten Digitalpolitik der 2000er-Jahre stecken geblieben.”…“ Digitalcourage-Pressemitteilung vom 05.04.2022 - Verfassungsbeschwerde: Immer feste drauf auf die Vorratsdatenspeicherung
„Ein Bündnis aus Aktivist:innen und Verbänden lässt nicht locker. Es will weiterhin die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland höchstgerichtlich kippen lassen. Die umstrittene Überwachungsregelung steht immer noch im Gesetz, selbst wenn die Ampelkoalition sie abschaffen möchte. Sie lassen nicht ab: Digitalcourage, der AK Vorrat und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte gehen weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vor. Das lose Bündnis hat letzte Woche seinen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht angepasst , um auf die im Dezember in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu reagieren. Obwohl die anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer:innen aufgrund von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzulande ausgesetzt ist , übernahm die vergangene schwarz-rote Koalition die auf Eis liegende Regelung praktisch wortgleich in das neue TKG. Würde der EuGH ein ihr genehmes Urteil sprechen, so die Überlegung der damaligen Regierung, könnte die VDS unmittelbar und ohne langwierige Gesetzesänderung umgesetzt werden. Das wollen die Aktivist:innen verhindern…“ Beitrag von Tomas Rudl vom 27.12.2021 bei Netzpolitik - Stopp der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht verzögern!
„Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung bewegen. Dies geht aus einer Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hervor, die unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage initiiert wurden. Dazu erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetaktivitäten für grundrechtswidrig erklärt, weil sie flächendeckend und wahllos auch Bürger erfassten, die in keiner auch nur entfernten Verbindung zu irgend einer Straftat oder Gefahr stehen. Genau deshalb ist auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig und von Gerichten bereits außer Kraft gesetzt worden. Da die Urteile des EuGH eindeutig sind, besteht kein Anlass, die Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde durch erneute Befassung des EuGH zu verzögern…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 31. August 2018 , siehe zum Hintergrund die Meldung „Überwachung – Regierung will Vorratsdatenspeicherung von EuGH prüfen lassen“ beim Deutschlandfunk
- Erste Hürde gegen anlasslose Kommunikationsüberwachung genommen
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 soll noch im Jahr 2018 behandelt werden. (…) Digitalcourage, der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und 20 prominente Betroffene hatten am 28. November 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eingereicht. Dazu wurden mehr als 29.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die anlasslose Überwachung aussprechen, überreicht. Mittlerweile hat die Verfassungsbeschwerde über 35.000 Mitzeichner.innen. Digitalcourage will mit der Verfassungsbeschwerde die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation kippen. (…) Digitalcourage und der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung rufen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung online zu unterstützen: „Nicht jammern, klagen – Nachschlag gegen Vorratsdatenspeicherung“ https://digitalcourage.de/weg-mit-vds “ Pressemitteilung vom 22.2.2018 von Digitalcourage
- Bundesverfassungsgericht stellt Europarechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Frage
„Das Bundesverfassungsgericht stellt in Frage, ob die verdachtslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten in Deutschland „mit den Anforderungen des europäischen Gerichtshofs … vereinbar“ ist. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Hinweis vom 6. November[1] verweist das Gericht auf ein Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 schwedische und britische Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verworfen hat. Der EuGH beanstandete schon damals die Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten auch von Personen, „bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte.“…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 11.01.2018 bei lifePR
- Mit Recht: Klage gegen Telefon- & Internetüberwachung eingereicht
„Digitalcourage, der AK Vorrat und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Mehr als 32.000 Menschen haben die Klage unterschrieben – mitmachen ist noch möglich. In einer Pressekonferenz am Montag, 28. November haben Meinhard Starostik, Rolf Gössner, Katharina Nocun, padeluun, Julia Hesse, Peer Heinlein und Patrick Breyer erklärt, warum sie gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung klagen. Anschließend brachten sie die Beschwerdeschrift und die 32.194 Unterstützungsunterschriften zum Bundesverfassungsgericht…“ Beitrag von und bei Digitalcourage vom 28. November 2016 inklusive Fotos zur Aktion. Siehe dazu den vollständigen Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde . Und: Die Verfassungsbeschwerde kann weiterhin mitgezeichnet werden!
- Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: ab 28. November 2016 in Karlsruhe
„Die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwält.innen und Aktivist.innen gehen mit Digitalcourage und dem AK Vorrat nach Karlsruhe. Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Denn durch das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ soll ab Sommer 2017 gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch die Telekommunikation aller Menschen in Deutschland nicht mehr vertraulich ist. Der Tagesablauf von allen Mobilfunknutzer.innen wird genauso vollständig ausgeforscht wie die individuelle Internetnutzung – und auch die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträger.innen, etwa mit Ärzten, Rechtsanwält.innen, Geistlichen und Journalist.innen. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses sowie der Informations- und Pressefreiheit, wobei der tatsächliche Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht nachgewiesen wurde. (…) Mehr als 30.000 Menschen in Deutschland unterstützen die erneute Verfassungsbeschwerde mit ihrer Unterschrift…“ Pressemitteilung von Digitalcourage vom 24.11.2016
- Endspurt: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!
„Was lange währt, wird endlich gut. Am 28. November werden wir unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Letzte Gelegenheit: Noch können auch Sie unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen! 27.000 Menschen haben bereits unterzeichnet – lassen Sie uns die 30.000 vollmachen. Hintergrund: Ab 1. Juli 2017 müssen alle Telefon- und Kommunikationsanbieter auf Vorrat speichern, wann wer mit wem wo kommuniziert. Das gilt nicht nur für Telefongespräche und SMS, sondern auch für die Internetnutzung – und es betrifft die gesamte Bevölkerung…“ Update im Newsletter von Digitalcourage vom 14. November 2016 . Die Verfassungsbeschwerde kann weiter mitgezeichnet werden: https://digitalcourage.de/weg-mit-vds
- Tag des Grundgesetzes: Auf Schritt und Tritt überwacht?
„Digitalcourage veröffentlicht zum Tag des Grundgesetzes am Montag, 23. Mai 2016 eine Materialsammlung zur Gesamtrechnung der Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. Diese ist Grundlage für die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz, die von Digitalcourage vorbereitet wird. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Urteil fordert, dass Überwachungsgesetze nicht nur einzeln betrachtet, sondern im Kontext aller anderen Überwachungsmaßnahmen bewertet werden müssen. Denn wenn diese so zahlreich geworden sind, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt überwacht fühlen, ist das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr vereinbar. Digitalcourage ist überzeugt, dass dies der Fall ist und daher das neue „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verfassungswidrig ist. Der von Digitalcourage beauftragte Berliner Rechtsanwalt Starostik geht davon aus, dass das Gesetz darüber hinaus gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt…“ Infomail von Digitalcourage vom 19. Mai 2016 – die Beschwerde kann weiter unterstützt werden…
- Aktuelles zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
„Vorratsdatenspeicherung? Nicht schon wieder! Wir gehen nach Karlsruhe. – „Aber wann?“, mögen sich einige fragen. „Schon bald!“, können wir versprechen. Diese Verfassungsbeschwerde ist deutlich schwieriger als die von 2007. Deshalb heißt es für uns mehr denn je: Sorgfalt vor Schnelligkeit. (…) Bereits mehr als 26.200 Menschen unterstützen unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dafür bedanken wir uns herzlich. Während wir weiterhin auf zahlreiche Unterstützer.innen hoffen, arbeiten wir auf Hochtouren an der Beschwerde. Wir recherchieren tiefgreifend zur aktuellen Gesetzeslage sowie ihrer faktischen Handhabe. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Meinhard Starostik arbeiten wir an einer fundierten Verfassungsbeschwerde, die wir – mit allen gesammelten Unterschriften – alsbald in Karlsruhe überreichen werden…“ Info bei Digitalcourage vom 30. März 2016 . Die Verfassungsbeschwerde kann bei Digitalcourage weiter mitgezeichnet werden!
- Aktueller Stand unserer Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
„Noch hat Bundespräsident Gauck das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht unterschrieben. Es ist aber zu erwarten, dass er damit nicht lange zögern wird. Derweil arbeitet unser Anwalt Meinhard Starostik schon an unserer Verfassungsbeschwerde. Und wir sammeln Unterschriften und prominente Unterstützung. Schon über 23.000 Menschen unterstützen unsere Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung. Was? Sie noch nicht? Dann wird’s aber Zeit…“ Infomail von Digitalcourage vom 26. November 2015 – Infos und Unterstützungsmöglichkeit zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
- Siehe auch das Dossier: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht