Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht
„Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag aus einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt, wonach die neue Speicherpflicht für elektronische Nutzerspuren zunächst gar nicht greifen sollte. In der Sache ist damit aber noch nichts entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hält es nicht für erforderlich, den Kernparagrafen zur neuen Vorratsdatenspeicherung zunächst auf Eis zu legen. Einer der ersten Beschwerdeführer gegen das Gesetz hatte beantragt, dass die Provider vorläufig von der eigentlichen Pflicht zum Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten befreit werden sollten. Dies lehnte die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss von 12. Januar ab (Az.: 1 BvQ 55/15)…“ Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 26.01.2016