Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht

Dossier

„Der Datenschützer Patrick Breyer (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Sprecher für Innere Sicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) haben bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht (Az. 1 BvR 1667/10)…“ Siehe dazu:

  • EU-Kommission will Internetveröffentlichung von Schriftsätzen zur Vorratsdatenspeicherung unterbindenIm April diesen Jahres habe ich die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil sie die Herausgabe eines Rechtsgutachtens und von Schriftsätzen betreffend die fatale EU-Richtlinie zur flächendeckenden Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten verweigerte (Az. T-188/12). Das Rechtsgutachten musste die Kommission inzwischen herausgeben, und hinsichtlich der im abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gewechselten Schriftsätze steht die Herausgabeverweigerung durch die EU-Kommission im krassen Gegensatz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Offenbar ist es der EU-Kommission nicht recht, dass ihre aussichtslosen Geheimhaltungsversuche an das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Sie hat mich nun ultimativ aufgefordert, binnen drei Tagen ihre Klageerwiderung und sogar meine eigene Klageschrift aus dem Internet zu löschen…“ Bericht von Patrick Breyer vom 12. Oktober 2012 in seinem Blog externer Link – mit allen Dokumenten
  • Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig: Beschwerdeführer begrüßen Urteil
    Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Patrick Breyer. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-grünen Überwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen…“ Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 24.02.2012 externer Link zu dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Telekommunikationsdatenzugriff
  • Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation
    Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Bei genauerer Analyse kommen jedoch auch einige Fallstricke zu Tage…“ Kommentar von Andre Meister vom 24.02.2012 bei Netzpolitikexterner Link

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