Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
„Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden.
Der Bundesgerichtshof hat am 03.07.2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13)…“ Aufruf und Hintergründe beim AK Vorrat
- Aus dem Text: „… Der Kläger gegen die Deutsche Telekom würde gerne Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen mit dem Ziel, die Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Seine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro jedoch nicht mehr übernehmen. In Absprache mit dem Kläger ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung daher zu Spenden auf, um die Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen. Wenn ihr die Verfassungsbeschwerde gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung mit finanzieren wollt, spendet bitte auf das Bankkonto des Rechtsanwalts des Klägers: Kontoinhaber: Kanzlei Wüstenberg. IBAN DE09100333001737590000. BIC SCFBDE33XXX. Verwendungszweck: Beschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung„