Appell: Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wegklagen, nicht umsetzen!
„Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern den ersten Internet-Zugangsanbieter von der Pflicht zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung befreit, die zum 1. Juli umgesetzt werden soll (Az. 13 B 238/17). Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsspeicherung treffe „unterschiedslos ohne jede personelle, zeitliche oder geographische Begrenzung nahezu sämtliche Nutzer“ und greife unverhältnismäßig tief in europäische Grundrechte ein. Angesichts der „bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unrechtswidrigkeit der Speicherpflicht“ bestehe „schon im Ausgangspunkt keine legitimen öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug“ des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. „Wir appellieren nun an alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, Klage einzureichen und das Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen“, erklärt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Das für die Bundesnetzagentur zuständige Gericht hat eine auf alle Unternehmen übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen. Jeder Anbieter kann und muss jetzt handeln, um die Kommunikationsfreiheit seiner Kunden vor grundloser Aufzeichnung zu schützen. Wir werden alle großen Anbieter anschreiben und von ihnen Auskunft über ihr Vorgehen verlangen.“…“ Appell vom 23. Juni 2017 von und bei Stoppt die Vorratsdateispeicherung! . Siehe Hintergründe im Beitrag:
- Kein Anbieter darf die Privatsphäre seiner Kunden verraten!
„Die Bundesnetzagentur hat heute entschieden, dass Telekommunikationsanbieter ohne Konsequenzen auf die eigentlich zum 1. Juli fällige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verzichten können. Anders als der Münchener Provider SpaceNet müssen sie dazu nicht mehr selbst vor Gericht ziehen. Entschließen sie sich aber zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, will die Bundesnetzagentur dagegen offenbar ebenfalls nicht einschreiten. Dazu Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Die Anbieter haben jetzt wirklich keinen Grund mehr, ohne Anlass die Verbindungen und Bewegungen ihrer Kunden aufzuzeichnen und sie dadurch unüberschaubaren Sicherheitsrisiken auszusetzen. Wir appellieren an alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, das Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen. Wer trotz der Entscheidung der Bundesnetzagentur dennoch speichert, wird von seinen Kunden wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verklagt – dafür sorgt die Gesellschaft für Freiheitsrechte.“…“ Beitrag vom 28. Juni von und bei Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
- Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus
„Die Bundesnetzagentur hat nach einem wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Bis zum Urteil im Hauptverfahren würde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Erste Provider reagieren…“ Artikel von Martin Holland vom 28.06.2017 im heise-Newsticker . Daher findet der [Protest am 29. Juni 2017 in Berlin] Weg mit Vorratsdatenspeicherung! trotz Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung statt, aber ohne Heuhaufen und ohne Chor
- Freiwillige gesucht: Stoppen wir die Vorratsdatenspeicherung!
„Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Provider „Spacenet“ die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht umsetzen muss, weil die entsprechenden Paragraphen des deutschen Rechts mit europäischem Recht nicht vereinbar sind. Auf dieser Grundlage können sich alle Provider von der VDS befreien lassen – sie müssen das aber auch tun. Daher müssen wir nun Druck auf die Provider ausüben, damit die VDS insgesamt abgeschafft wird! Die GFF plant daher eine Serie strategischer Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dazu benötigen wir Freiwillige! Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns, wenn Sie in dem Formular unten einige wenige Angaben zu Ihrem Provider (Telefon, Handy oder Internet-Zugang) machen. Falls Sie Verträge mit mehreren Providern haben schicken Sie das Formular gern mehrfach ab…“ Aufruf der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom Juni 2017 unterstützt von Netzpolitik.org
- Zur juristisch Begründung sie auch die Pressemitteilung des OVG NRW vom 22. Juni 2017 zum Beschluss Az. 13 B 238/17
- Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen
„Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?…“ Analyse von Anna Biselli vom 23.06.2017 bei Netzpolitik
- Siehe auch im LabourNet Germany: [Protest am 29. Juni 2017 in Berlin] Weg mit Vorratsdatenspeicherung!