Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Vorratsdatenspeicherung

Dossiervds_keine_chance

  • Gutachten: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit Grundrechten der Europäischen Union
    Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung hoffen auf Einsicht der Großen Koalition: „Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kann keine Option mehr sein
    Ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Cruz Villalón, lässt die Gegner der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hoffen. Denn Villalón kommt darin zum Ergebnis, dass „die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten (…) in vollem Umfang unvereinbar (ist) mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.“…“ Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 12.12.2013 externer Link. Siehe dazu:

    • EuGH-Generalanwalt hält EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig
      Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte. Zu dieser Einschätzung gelangt Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, in seinem Gutachten, das er im Rahmen des Klageverfahrens gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angefertigt hat. Die Klage wurde von den Verfassungsgerichten in Irland und Österreich im Rahmen nationaler Verfahren an den EuGH weitergereicht, um dort die Vereinbarkeit der anlasslosen Überwachung der EU-Bevölkerung mit fundamentalen Rechten prüfen zu lassen…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 12. Dezember 2013 externer Link
  • Der Europäische Gerichtshof verkündet die Schlussanträge zur Vorratsdatenspeicherung (12.12.2013)
    Am Donnerstag, den 12. Dezember vormittags wird der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Cruz Villalón sein Votum über die Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit der EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten verkünden. Auf der Grundlage dieser Schlussanträge wird der Gerichtshof Anfang 2014 die Entscheidung fällen, ob er eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung mit den Menschenrechten für vereinbar hält…“  Pressemitteilung der Aktion Freiheit statt Angst e.V. vom 11.12.2013 externer Link
  • Kritische Fragen an Datensammler – Europäischer Gerichtshof verhandelte über Richtlinie zu Vorratsspeicherung„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelte am Dienstag über die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei mussten sich die Vertreter der beteiligten Staaten und der Europäischen Institutionen zahlreichen kritischen Fragen der Richter stellen…“ Artikel von Robert D. Meyer im Neues Deutschland vom 10.07.2013 externer Link
  • Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Vorratsdatenspeicherung„(…) Auch wenn derzeit noch die Schlussplädoyers anstehen, so wird bereits eines deutlich: diejenigen, die die VDS eindeutig befürworten, sind in Zugzwang geraten. Nicht nur die derzeitigen „Affären“ rund um die Abhörprogramme Prism und Tempora tragen dazu bei, dass die Richter ungewöhnlich scharf nachfragen, was auch schon durch den Fragenkatalog, den die Richter aussandten, deutlich wurde. Insbsondere auch die Wahl der Rechtsgrundlage ist ein Aspekt, der den Richtern wichtig ist – und hierbei machten einige Befragte keine gute Figur. Einfach gesagt verheddern sie sich in der selbst gestrickten Falle, die die Richtlinie in der derzeitigen Form ermöglichte, und die von den Befürwortern als cleverer Schachzug angesehen wurde…“ Beitrag von Twister (Bettina Hammer) auf Telepolis-Blogs vom 09.07.2013 externer Link
  • Liveticker: Die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen GerichtshofVor dem Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet sich die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung in Europa. Konkret geht es darum, festzustellen, ob die lückenlose Protokollierung von Verkehrsdaten zu Telefonie und digitaler Kommunikation mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist. Drei der vier Kläger stammen aus Österreich – der AK Vorrat, die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson. Der WebStandard begleitet das Verfahren live. Es tickert Thomas Lohninger vom AK Vorrat externer Link .
  • Die Vorratsdaten-Makulatur – Was der Europäische Gerichtshof am Dienstag verhandelt, spielt eigentlich keine Rolle mehr„(…) Seine [Österreichs; Red.] und die irischen Verfassungsrichter haben die anrüchige Verordnung groß aufs Tapet gehoben – was sich die deutschen Verfassungsrichter, die das deutsche Ausführungsgesetz ebenfalls kassiert haben, offenbar nicht trauten. Und als der EuGH seinerseits kritische Fragen an die EU-Bürokratie stellte, hätte Wien ausgesehen wie die Avantgarde des Datenschutzes. Doch dann begannen die Enthüllungen von Snowden, die jedweden Ausgang des Dauerstreits um die Vorratsdatenspeicherung mehr oder minder zu Makulatur zu machen scheinen…“Artikel von Velten Schäfer im Neues Deutschland vom 09.07.2013 externer Link . Im Artikel ist ein Kästchen „Mehr zum Thema: #VDS“ mit weiteren Links
  • Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Vorratsdatenspeicherung
    „Am Dienstag wird vor dem Europäischen Gerichtshof darüber gestritten, ob die EU Informationen über jede unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung speichern lassen darf – rein vorsorglich (“auf Vorrat”) für den Fall, dass sich die Polizei einmal dafür interessieren könnte. Festgehalten werden soll, mit wem wir privat oder beruflich in Kontakt stehen, mit welchem “Nummernschild” (IP-Adresse) wir im Internet unterwegs sind und an welchen Orten wir wann unser Handy oder Smartphone benutzt haben. Viele Menschen (in Deutschland 66%) wollen nicht, dass ohne jeden Grund alle ihre Verbindungen und Bewegungen protokolliert werden. Deshalb haben sie bei Gericht beantragt, die Speicherung ihrer Daten zu stoppen. In Irland klagen Datenschützer der Organisation “Digital Rights Ireland” gegen das irische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Und in Österreich haben sich über 10.000 Menschen bei dem Verfassungsgerichtshof beschwert. Vor ihrer Entscheidung wollen das irische und das österreichische Gericht wissen, ob sie den von der Europäischen Union angeordneten Zwang zur Vorratsdatenspeicherung akzeptieren müssen. Über die Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser EU-Richtlinie entscheidet nun der Europäische Gerichtshof…“ Beitrag im Blog des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 08.07.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=40004
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