Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch‘s Kabinett!
„Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt! Diese Woche: SPD, in zwei Wochen: Bundesregierung, bis Ende Juni: Bundestag! „Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden. Das haben wir aus unterschiedlichen Quellen erfahren. Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden! …“ Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 15. Mai 2015 . Siehe dazu:
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig – Netzpolitik.org veröffentlicht die Gutachten zu Tatsache
„Wir veröffentlichen hier die beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung, bezogen auf die deutsche bzw. europäische Rechts- und Urteilslage. Letzte Woche haben wir berichtet, dass der Wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis gekommen ist, der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung enthalte verfassungsrechtliche Lücken und trage den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes zur Abschaffung der deutschen bzw. europäischen Vorratsdatenspeicherung nicht vollständig Rechnung…“ Meldung von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 15. Juni 2015 . Siehe dazu:
- Bundestag stimmt erst im Herbst über Vorratsdatenspeicherung ab
„Die von der schwarz-roten Bundesregierung mit Nachdruck betriebene Vorratsdatenspeicherung soll nun doch erst im Herbst durchs Parlament. “Wir haben auch beschlossen, dass wir genügend Zeit für die Beratung haben wollen”, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nach der Fraktionssitzung am Dienstag in Berlin. Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ausgearbeitete Gesetz soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Erst im September solle dann die zweite und dritte Beratung folgen, sagte Oppermann…“ Beitrag von Volker Briegleb bei heise online vom 9. Juni 2015
- Briefaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung
„Noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 4. Juli soll das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) den Bundestag passieren. Mit Hochdruck arbeitet die SPD-Spitze derzeit daran, die sozialdemokratischen Abgeordneten auf Linie zu bringen. Während sich in Ortsvereinen und Landesverbänden der Partei Widerstand gegen die anlasslose Protokollierung unserer Kommunikation formiert, versandte die SPD-Führung ein „Faktenblatt“ zur VDS, mit dem die Fraktionsmitglieder von dem Vorhaben überzeugt werden sollen. Das Schreiben enthält zahlreiche Fehler und Halbwahrheiten, die angesichts der gesamtgesellschaftlichen Dimension der VDS nicht unwidersprochen bleiben dürfen…“ Aufruf mit Musterschreiben bei der Digitalen Gesellschaft vom 3. Juni 2015
- Fahrplan soweit eingehalten: Vorratsdatenspeicherung von Kabinett beschlossen. Kurzmeldung von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 27. Mai 2015
- Referentenentwurf zur VDS: Der rechtsstaatliche Lack ist ab
„Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maas bereits am 15. April Leitlinien für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorgestellt hatte, legte sein Ministerium (BMJV) am vergangenen Freitag einen konkreten Referentenentwurf dazu vor. Der Entwurf sieht die Änderung zahlreicher Gesetze vor, darunter die Strafprozessordnung (StPO), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Strafgesetzbuch (StGB). Mit den Änderungen sollen Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden (also Staatsanwaltschaft und Polizei) Zugriff auf Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation bekommen, um damit schwere Straftaten abzuwehren und zu verfolgen. Bemerkenswert ist zunächst die Eile, mit der der Entwurf nun durchgedrückt werden soll. In einem zusammen mit dem Entwurf versandten Anschreiben an Verbände und Interessengruppen fordert das BMJV die Empfänger nur zur Kenntnisnahme, nicht hingegen zur Stellungnahme auf. Begründet wird dies mit der besonderen Eilbedürftigkeit des Vorhabens – die wiederum ist allerdings hausgemacht und durch nichts weiter zu begründen als den politischen Willen, das Vorhaben gegen alle gesellschaftlichen Widerstände mit der Brechstange durchzusetzen. Insofern verwundert es wenig, dass das BMJV eine konkrete Erklärung für den angeblichen Zeitdruck schuldig bleibt…“ Einschätzung zum Referentenentwurf zur neuen Vorratsdatenspeicherung bei der Digitalen Gesellschaft vom 18. Mai 2015
- AK Vorrat gegen Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
„Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf führt verschiedene Speicherpflichten für Standort- und Verkehrsdaten ein, die Regierungsparteien berufen sich dabei auf das „absolut Notwendige“ und objektive Kriterien. „Absolut notwendig ist es hingegen, dass die Regierungsparteien endlich anerkennen, dass unsere Grundrechte mit dieser anlasslosen Überwachung mit Füßen getreten werden und solche Überwachungsmethoden in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben,“ so Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. Weder im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission noch während der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof konnten Beispiele für einen effektiven Nutzen bei der Verfolgung schwerer Straftaten vorgelegt werden, geschweige denn eine Notwendigkeit nachgewiesen werden. (…) Die Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an der Demonstration ‚Freiheit statt Angst‘ am kommenden Samstag in Hamburg auf, wo gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungswerkzeuge protestiert wird.“ Pressemitteilung vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 18. Mai 2015
- Jetzt aktiv werden
„… Also los jetzt: werdet aktiv! Kontaktiert Abgeordnete (vor allem die der SPD), argumentiert, protestiert, werdet kreativ, werdet wütend. Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation darf nicht wiederkommen!
Update: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzesentwurf am Dienstag diskutieren. Dieser Termin wird zentral für die Meinungsbildung der Abgeordneten und damit den weiteren Verlauf des Gesetzes. Wem es möglich ist, in den Reichstag zu kommen oder in Hör- bzw. Sichtweite zu protestieren: taucht dort auf und macht eure Ablehnung deutlich! Dienstag, 19. Mai 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr, Reichstagsgebäude, Otto-Wels-Saal, 3 S 001 (Fraktionssaal), Berlin…“ Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 15. Mai 2015