Schufa will uns aufs Konto schauen: Hilfsangebot als „Trojanisches Pferd“ – Geschäftsmodell gehört entmachtet

Dossier

Finanzwende-Petition "Schufa: Finger weg von meinem Konto!"„Nachdem die Finanzämter „so gute Erfahrungen gemacht“ haben, in dem sie direkt automatisch selbst kontrollieren, welche Einnahmen wir bei der Steuererklärung vergessen haben und die EU Richtlinie PSD2 ohne Aufmucken größerer Teile der Bevölkerung einfach so akzeptiert wird, will auch die Schufa auf unsere Konten schauen. (…) Zukünftig will die Schufa mit diesem Dienst offenbar einen detailgetreuen Einblick in Millionen Kontoauszüge zu bekommen. Verbraucher- und Datenschützer befürchten dadurch jedoch einen erheblichen Nachteil für die Menschen. (…) Wie sich ein Schufa-Score berechnet ist streng geheim (…) Die beabsichtigten Kontozugriffe wären auf jeden Fall ein weiterer erheblicher Eingriff in die Persönlichkeit der Menschen. Damit hätte die Schufa erstmals direkten Zugriff auf Einkommen und Vermögen, Daten die bisher nur aus den (vielen bereits bekannten) Kategorien berechnet werden mussten…“ Kommentar vom 27. November 2020 der Aktion ‚Freiheit statt Angst‘ externer Link – siehe dazu weitere Informationen und Bewertungen:

  • Nach Schufa-Urteil: Kabinett beschließt strengere Regeln für Kreditscoring – nun u.a. Gesundheitsdaten (!?) ausgenommen New
    „… Das Bundeskabinett hat neue Regeln für die Ermittlung der Einschätzung zur Zahlungsfähigkeit beschlossen. Eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll dabei die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa stärken. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). (…) Zu den Daten, die laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig nicht genutzt werden dürfen, damit Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Menschen einschätzen können, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu, genauso wie biometrischen Daten, Gesundheitsdaten oder Informationen über die ethnische Herkunft.(…) Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke sagte: »Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat.« Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring schiebe man nun einen Riegel vor, so die Grünenpolitikerin. Das geplante Gesetz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll aber Forschungsvorhaben erleichtern. Laut Innenministerium müssen sich Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten, bei länderübergreifenden Vorhaben für die eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung besteht, künftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden müssen.“ Meldung vom 7. Februar 2024 im Spiegel online externer Link
  • EuGH-Urteil: Schufa-Score nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – Schufa-Macht muss weiter bröckeln!
    • Schufa-Score nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
      „… Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Der sogenannte Schufa-Score sei als eine grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimäßen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. (…) Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Menschen rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. Der zuständige Generalanwalt war in seinem juristischen Gutachten der Auffassung, dass die Erstellung eines solchen Werts unzulässig sei, wenn Dritte maßgeblich darauf basierend über Vertragsverhältnisse entschieden. Dieses Gutachten bindet die Richter nicht, sie orientieren sich aber oft daran. (…) Die Richter in Luxemburg entschieden, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürften dem Score keine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung ist. Die Schufa begrüßte das Urteil: Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen. „Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind“, teilte die Schufa nach dem Urteil mit.“ Agenturmeldung bei web.de am 7. Dezember 2023 externer Link
    • Schufa-Macht muss weiter bröckeln!
      „Die Schufa nimmt mit ihren Bewertungen immer wieder großen Einfluss auf den Alltag von Millionen von Menschen. (…) Ob jemand einen Kauf- oder Kreditvertrag bekommt, hängt letztlich immer wieder am Schufa-Score. Doch dem Gericht zufolge verstößt das gegen geltendes Recht. (…) Aus dem EuGH-Urteil ergibt sich, dass die Schufa mehr Transparenz beim Scoring-Verfahren schaffen muss. Zwar erklärt die Schufa ihre Methode etwas besser als früher. Wer jedoch wissen will, wie der eigene Score zustande kommt, tappt auch heute im Dunkeln. Die Menschen müssen aber verstehen können, warum sie wie bewertet werden. Das EuGH-Urteil ist ein wichtiges Signal dafür, dass auch mächtige Akteur*innen wie die Schufa sich an Regeln halten müssen, statt sich hinter Intransparenz zu verstecken. (…) Nach dem EuGH-Urteil liegt es jetzt an deutschen Gerichten, die Luxemburger Richtungsentscheidung in konkretes Handeln umzusetzen. Für uns ist klar: Die Schufa-Macht muss weiter bröckeln!“ Meldung der Finanzwende e.V. vom 7. Dezember 2023 externer Link – Finanzwende kommentiert das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), zur Urteilsverkündung waren sie mit einer Aktion vor Ort

    • Die Wertung der Schufa selbst zeigt übrigens, dass das mit der Transparenz so eine Sache ist. Rechtlich betrachtet könnten die Schufa-Kunden einfach behaupten, dass der Eintrag nicht maßgeblich, sondern nur zusätzlich gewesen ist, um dem Urteil mit der Forderung, keine „automatisierte Einzelfallentscheidung“ nachzukommen. Anders gesagt: Statt mehr Transparenz lässt sich das EuGH-Urteil auch als Entgegenkommen an die Schufa lesen…
  • Unsichere Schufa-App: Hack von Bonify belegt längst bekannte Sicherheitslücken 
    „Die Kreditauskunft der Schufa ist umstritten. Das Vertrauen in die Auskunftei wurde nun noch einmal gestört: Am 22. Juli 2023 nutzte die Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann eine Lücke in der Bonify-App, um eine Mietauskunft mit den Daten von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn zu erstellen. Wittmann kritisiert Bonify scharf. Die Schufa habe ein Start-up gekauft, das „nicht mal über absolutes Grundlagenwissen im Bereich Softwarearchitektur verfügt und einfach irgendwelche Verfahren irgendwie zusammenhackt“, was gegen die eigenen AGB verstoße. Wittmann hingegen „habe jetzt den Kreditscore von Jens Spahn.“ (…) Die Fehlerquelle wurde laut Bonify noch am selben Tag gegen 22 Uhr beseitigt. „Eine Manipulation von Adressangaben im Rahmen des Identifikations- und Anmeldevorgangs ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr möglich“, heißt es. Ein Sprecher von Bonify versicherte Golem.de außerdem, dass die Lücke – außer von Wittmann – nicht ausgenutzt worden sei. Man könne auch sagen, wann das Problem entstanden sei. (…) Bei dem Score, den auch Wittmann veröffentlichte, handelte es sich nicht um die bekannte Schufa-Bewertung, sondern um eine des Anbieters Boniversum. Die Tochtergesellschaft der Creditreform AG nutzt eigene, deutlich kleinere Datensätze, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen. In der von Wittmann veröffentlichten Auskunft über Jens Spahn habe es sich nicht um eine echte Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit gehandelt, sondern lediglich um eine auf Basis der übermittelten Adresse errechnete Bewertung. (…) Dennoch habe die Schufa „vorsorglich“ gegen 22:15 Uhr einen Stopp im Datenaustausch mit Bonfiy veranlasst. Das teilte das Unternehmen Golem.de auf Anfrage mit. Am Sonntag gegen 12 Uhr wurde auch der Datenaustausch zwischen Boniversum und Bonify angehalten – von Boniversum. (…) Für die Schufa ist das ein Rückschlag in ihrer jüngst eingeleiteten Transparenzoffensive. Erst am 14. Juli 2023 hat die Auskunftei angekündigt, Verbrauchern mit der Bonify-App mehr Kontrolle über ihre Daten ermöglichen zu wollen. (…) Der Vorfall um die vermeintliche Mietauskunft des CDU-Politikers war nicht die einzige Aufregung um Bonify. Bereits vergangene Woche war Bonify Kritik ausgesetzt. Der Sicherheitsforscher Mike Kiletz warf Bonify am 19. Juli 2023 vor, gegen die DSGVO zu verstoßen. (…) Zum jetzigen Stand am 24. Juli 2023 ist Bonify weiterhin offline. Lilith Wittmann wertet das als Erfolg. „Freut mich immer sehr, wenn meiner generellen Empfehlung ‚abschalten‘ gefolgt wird“, schreibt die Sicherheitsexpertin auf Twitter…“ Recherche von Daniel Ziegener vom 25. Juli 2023 bei golem.de externer Link („So fälschte eine Hackerin Jens Spahns Mietauskunft“)
  • SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten – ändert nichts am Geschäftsmodell 
    Heutige PM der Schufa externer Link: “Der Bundesgerichtshof hat heute verkündet, dass er zur Frage „Wie lange darf ein Eintrag zur Restschuldbefreiung gespeichert werden?“ das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten möchte. [Anmerkung: siehe PM des BGH externer Link] Um Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen und nicht den langen Instanzenweg abzuwarten, hat sich die SCHUFA entschlossen, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate zu verkürzen. (…) Die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung ändert nichts am Geschäftsmodell der SCHUFA. Auch hat die Anzahl der Personen (rund 250.000), die hiervon berührt sind, keine grundlegenden Auswirkungen auf das SCHUFA-Scoreverfahren und seine Aussagekraft. Der Generalanwalt des EuGH hat sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen. [Anmerkung: siehe unsere Meldung hier externer Link] Ob das Gericht der Empfehlung folgt, wird sich erst in seinem Urteil zeigen. Mit einer Entscheidung des EuGH rechnen wir im Sommer 2023…“ Meldung der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. vom 28. März 2023 externer Link, siehe auch PM der BAG-SB: Verkürzung der Schufa Speicherfristen lange überfällig – Schuldnerberatung erwartet mit Spannung Urteil des BGH externer Link
  • Im Vorfeld des Urteils: Der EuGH-Generalanwalt hält die deutsche SCHUFA für rechtswidrig
    • Nach Ansicht des Generalanwalt des EuGH verstößt die Erstellung sogenannter Score-Werte – also die Vergabe von Punkten – für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen Europarecht. Gutachten des Generalanwalts sind für die Richter formal nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihm aber. Daher ist zu erwarten, dass der EuGH die Schufa in ein paar Monaten für rechtswidrig erklären wird…“ Aus dem Thomé Newsletter 10/2023 vom 19.03.2023 externer Link, siehe dazu:
    • EuGH-Generalanwalt: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO
      Um es voran zu stellen: diverse Medien berichten prägnanter, nämlich

      Die Pressemitteilung des EuGH externer Link formuliert es juristischer: “Generalanwalt Pikamäe: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO
      Die Rechtssache C-634/21 externer Link betrifft einen Rechtsstreit zwischen einem Bürger und dem Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (im Folgenden: HBDI), hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten. (…) Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Speicherung der Daten durch eine private Wirtschaftsauskunftei nicht auf der Grundlage der Bestimmung der DSGVO, in der die oben genannten Voraussetzungen aufgeführt sind, rechtmäßig sein könne, wenn die personenbezogenen Daten über eine Insolvenz aus den öffentlichen Registern gelöscht worden seien. (…) Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe der Generalanwältin oder des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs treten nunmehr in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.” Meldung vom 16. März 2023 der LAG Schuldnerberatung Hamburg externer Link

  • [Übernahmekampf um die Kredit-Auskunftei Schufa] Wem soll die Schufa gehören? Können und wollen Sparkassen den Ausverkauf der Schufa-Daten stoppen?
    • Wem soll die Schufa gehören?
      „Seit Monaten tobt um die bekannte Kredit-Auskunftei Schufa ein Übernahmekampf. Sparkassen und Genossenschaftsbanken versuchen, einen Kauf durch den Investor EQT verhindern – bisher ohne Erfolg. Der schwedische Investor EQT hält an seinen Plänen fest, eine Mehrheit der Anteile an der Wiesbadener Kredit-Auskunftei Schufa zu erlangen. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, hat EQT seine Pläne zum Erwerb von bis zu 100 Prozent der Anteile und der alleinigen Kontrolle an der Schufa bei der Bonner Behörde zur Prüfung angemeldet. (…) Tatsächlich ist die Schufa keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Auskunftei mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Zu ihren Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und andere Dienstleister. Eine dieser Banken, die französische Société Générale, hatte im vergangenen Jahr angekündigt, ihren Anteil von rund zehn Prozent zu verkaufen – und zwar an die schwedische Investorengruppe EQT. Die will das Geschäftsmodell der Schufa – die Bonitätsprüfung von Kreditnehmern – auf ganz Europa ausweiten. Die Pläne stoßen jedoch bei einigen Schufa-Eignern, allen voran den Sparkassen und Genossenschaftsbanken, auf Ablehnung. Sie wollen verhindern, dass private ausländische Finanzdienstleister Einblicke in die Daten der Schufa bekommen. Auch berufen sie sich auf ein angebliches Vorkaufsrecht. Derzeit sollen Sparkassen und Genossenschaftsbanken zusammen 47 Prozent der Anteile halten. Die genaue Aufteilung der Anteilseigner ist aber nicht bekannt. Der Wert der Schufa wird auf zwei Milliarden Euro geschätzt. (…) Dass die Schufa Begehrlichkeiten von Investoren weckt, kann nicht überraschen, ist doch das Geschäft mit der Auskunftei hoch rentabel: So weist die Schufa bei einem Jahresumsatz von über 200 Millionen Euro eine operative Marge von knapp einem Drittel aus. Die 1927 als „Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung“ in Berlin gegründete Auskunftei versorgt den Handel und die Banken in Deutschland mit Daten zur Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und Geschäftspartner. Sie verfügt über Daten zum Zahlungsverhalten und zu Kreditverpflichtungen von 68 Millionen Bürgern.“ Beitrag vom 18. Januar 2022 von und bei tagesschau.de externer Link
    • [Petition] Stoppt den Ausverkauf der Schufa-Daten – Unterzeichnen Sie jetzt den Appell an die Schufa-Eigentümer!
      „Der Finanzinvestor EQT Private Equity will die Wirtschaftsauskunftei Schufa kaufen und sich Milliarden von Daten sichern – verpasste Rechnungen, Kredite und Verträge von Millionen Bürger*innen. Noch gehört die Schufa einer Gruppe von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen Kreditinstituten. Sie haben ein Vorkaufsrecht. Nutzen sie das, platzt der Deal. (…) Die Schufa Holding AG besitzt sensible Finanzdaten von fast 70 Millionen Deutschen. Die Investitionsgruppe EQT hat deutlich gemacht, dass sie in diesen Daten vor allem eins sieht: eine Goldgrube. Dem schwedischen Konzern geht es um Gewinne, Wachstum und mehr Rendite für seine Investoren. Wir fordern Sie auf: Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht und sorgen Sie dafür, dass keine Schufa-Anteile an EQT Private Equity und ähnliche Investoren verkauft werden.Machen Sie Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zukunft für die Schufa zur Priorität. Dazu gehört auch, die Berechnungsformel für die Bonitätsbewertung – den Schufa-Score – transparent zu machen…“ campact-Petition vom Januar 2022 externer Link – allerdings: dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken nun für „Neutralität“ und „Transparenz“ stehen, halten wir für ein Märchen. Geht es doch auch für die Sparkassen nur um den Versuch, gerade das Geschäft mit den Daten der Schuldner zu verewigen…
  • Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet den hessischen Datenschutzbeauftragten zum Einschreiten gegen die Schufa 
    „Der frühere Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch zeigte wiederholt großes Verständnis für die Datensammelwut der Schufa und musste deshalb auch Hohn und Spott ertragen. Kurz vor Ende seiner Amtszeit bescheinigte ihm das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden zudem, er übe gegenüber der SCHUFA eine zu große Nachsicht. Dies stelle „eine Einschränkung der Betroffenenrechte und einen Verstoß gegen die DSGVO“ dar. Dies berichtete ein Rechtsanwalt am 14.01.2021 im Internet-Magazin Anwalt.de, unter Verweis auf zwei Verfahren vor dem VG Wiesbaden. Mit Urteil vom 27.09.2021 (Aktenzeichen 6 K 549/21.WI) hat das VG Wiesbaden einen Bescheid des hessischen Datenschutzbeauftragten aufgehoben und ihn verpflichtet, gegenüber der Schufa und deren Datensammelwut einzuschreiten. Und mit Vorlagebeschluss vom 01.10.2021 (Aktenzeichen 6 K 788/20.WI) hat das VG Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, wie er die Anwendbarkeit des Art. 22 Abs. 1 DSGVO (Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling) auf Wirtschaftsauskunfteien bewertet. Anlass der Fragestellung ist auch hier das Geschäftsgebaren und die Datensammelwut der Schufa und die nachsichtige Behandlung dieses Problems durch den früheren hessischen Datenschutzbeauftragten.“ Meldung vom 16. November 2021 von und bei dieDatenschützer Rhein Main externer Link
  • Schufa außer Kontrolle 
    „Praktiken des Unternehmens weiterhin intransparent. Vorstoß zu Kontoeinsicht nach Kritik gestoppt. (…) In der Wirtschaftspresse kursieren derweil Spekulationen über einen möglichen Verkauf der Schufa an US-amerikanische Investoren. Bisher gehört die Schufa eigenen Angaben zufolge zu knapp 35 Prozent Kreditbanken, darunter der Deutschen Bank und der Commerzbank. Rund 26 Prozent halten Sparkassen, knapp 18 Prozent Privatbanken. Der Rest liegt bei Genossenschaftsbanken, dem Handel und anderen Anteilseignern. Angeblich haben die Besitzer der Schufa bereits Gespräche mit den Beteiligungsgesellschaften EQT aus Schweden und Hellman & Friedman aus den USA geführt. Auf Nachfrage von Telepolis erklärte eine Sprecherin der Schufa Holding AG in Wiesbaden: „Bei der Berichterstattung zu einem etwaigen Verkauf von Anteilen unserer Gesellschafter handelte es sich um Marktgerüchte, die wir prinzipiell nicht kommentieren.“ Im Bundestag fragte Zaklin Nastic, ob die Bundesregierung einen möglichen Verkauf der Schufa an ausländische Investoren zu verhindern gedenke. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es daraufhin, die Bundesregierung könne „im Rahmen der sektorübergreifenden Investitionsprüfung gemäß §§ 55 und folgende Außenwirtschaftsverordnung (AWV) prüfen, ob der Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen unionsfremden Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesregierung voraussichtlich beeinträchtigt. § 2 Absatz 19 Außenwirtschaftsgesetz definiert, wann ein Unternehmen als unionsfremd zu klassifizieren ist“. Dies betrifft aber nicht einen möglichen Verkauf etwa an schwedische Firmen, weil Schweden zur Europäischen Union gehört. Im Bundeswirtschaftsministerium geht man davon aus, dass der schwedische Finanzinvestor EQT am Kauf der Schufa interessiert ist. Dass in den Berichten auch der US-amerikanischen Private-Equity-Firma Hellman & Friedman genannt wird, negiert das Wirtschaftsministerium. Für Nastic steht fest: Sollte die Schufa mit den all den sensiblen Daten von mehr als 68 Millionen Bürgern verkauft werden, müsste der deutsche Staat Anteile erwerben. „Auf gar keinen Fall darf die Schufa samt ihrer Millionen Datensätze an ausländische Investoren verscherbelt werden, die naturgemäß alles dafür tun würden, größtmöglichen Profit zu machen.“ Die Aufgabe der Bonitätsbewertungen sollte zudem grundsätzlich nicht in der Hand von gewinnorientierten Privatkonzernen liegen…“ Beitrag von Helmut Lorscheid vom 6. Mai 2021 in Telepolis externer Link – leider wird nicht einmal die Forderung erwogen, dass die persönlichen Daten bei der Schufa nur mit Zustimmung der Betroffenen weiter verkauft oder überhaupt von einem Privatunternehmen gespeichert werden dürfen, also das Zustimmungserfordernis des DSchVO auch für das Privatunternehmen Schufa gilt.
  • Prüfung von Geschäftsmodell: Datenschützer kritisieren Schufa – „Schufa-freundlicher“ hessischer Landesdatenschutzbeauftragten als Prüfer? 
    Erst Bayern, jetzt Hessen: Die Schufa will ihr umstrittenes Geschäftsmodell, Kontoauszüge zu lesen und zu bewerten, von einer weiteren Datenschutzbehörde prüfen lassen. Nachdem die bayerischen Datenschützer sich kritisch gegenüber den Plänen geäußert hatten, wurde Deutschlands größte Auskunftei nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) nun bei der hessischen Behörde vorstellig. Die Schufa hatte das Projekt „CheckNow“ Anfang November demnach zunächst dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht vorgestellt. Aus Hessen hieß es damals, hier sei der Dienst „weder vorgestellt noch geprüft“ worden. Mit „CheckNow“ will die Schufa nach eigenen Angaben Menschen mit einem schlechten Score eine zweite Chance bieten. Bedingung: Sie müssen zustimmen, dass die Auskunftei einen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen darf. Dabei bat die Auskunftei auch um die Einwilligung, Kontodaten zu speichern und zu einem Score verarbeiten zu dürfen. Dies ist heftig umstritten. Nachdem die Pläne durch die Berichterstattung der drei Medien öffentlich geworden waren, wandte sich die Schufa Anfang Dezember schließlich doch an den Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten. Dieser gilt in der Branche als „Schufa-freundlich“ und hieß in der Vergangenheit immer wieder Projekte der Auskunftei gut, die andere Landesdatenschützer kritisch sahen. Zuletzt wurde das offensichtlich, als die hessische Behörde es Auskunfteien erlauben wollte, Wechseldaten von Strom- und Gaskunden zu sammeln, was die große Mehrheit der Landesbehörden ablehnte. Dass die Schufa überhaupt bei zwei Behörden vorstellig werden darf, weist auf ein Problem hin, das seit Langem unter Landesdatenschützern bekannt ist. Zuständig für die datenschutzrechtliche Prüfung ist zwar grundsätzlich die Aufsichtsbehörde desjenigen Bundeslandes, in dem der Großteil der Datenverarbeitung stattfindet. In der Praxis aber suchten sich Unternehmen mit mehreren Firmensitzen nicht selten aus, welcher Aufsichtsbehörde sie ihre Pläne vorlegen, so der ehemalige schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Gerade in umstrittenen Fällen werde derjenige ausgewählt, der mutmaßlich weniger streng prüft. (…) Im Fall des umstrittenen Schufa-Projekts „CheckNow“ könnten tatsächlich zwei Behörden zuständig sein. Zum einen die bayerische Datenschutzaufsicht, da die Schufa für den Online-Zugriff auf Verbraucherkonten ihre Münchener Tochterfirma Finapi nutzt. Die Bayern prüfen nach Aussagen eines Sprechers derzeit bereits Teile des Verfahrens. Die hessische Behörde hingegen ist für die Unternehmenszentrale der Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden zuständig. Dort könnte nun der besonders umstrittene Part der Datenverarbeitung zur Prüfung vorgelegt werden, nämlich die Berechnung sogenannter Scores, also Verbrauchernoten, die anhand von Kontoauszügen erstellt werden sollen…“ Beitrag von Lea Busch, Peter Hornung (NDR) und Massimo Bognanni (WDR) vom 11.01.2021 bei tagesschau.de externer Link
  • digitalcourage-Campact-Appell: Fiese Tricks der Schufa stoppen 
    „… Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind entsetzt über Ihre Pläne, die Kontoauszüge von Millionen Verbraucher*innen zu durchleuchten – um mit diesen Daten Geschäfte zu machen. Kontoauszüge enthalten viele höchst persönliche Informationen, die private Auskunfteien wie die Schufa nichts angehen! Der Schufa-Score hat weitreichende Folgen für die Verbraucher*innen – mit einer schlechten Schufa-Bewertung ist es kaum noch möglich, eine Wohnung, einen Kredit oder auch nur einen Mobilfunkvertrag zu erhalten. Doch die Grundlagen dieser Bewertung sind völlig undurchsichtig. Es kann nicht sein, dass Sie Ihr Geschäftsgeheimnis höher bewerten als das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Darum fordern wir: Hände weg von unseren Kontoauszügen! Stoppen Sie Schufa-Check-Now und ähnliche Projekte, für die Kontoauszüge durchleutet werden sollen. Machen Sie endlich die Berechnungsformel für die Bonitätsbewertung (Scoring) transparent. Die Menschen haben ein Recht zu erfahren, ob die richtigen Daten verwendet wurden und wie sich diese zum Scoring-Wert zusammensetzen…“ Meldung vom 7. Januar 2021 bei digitalcourage externer Link zum Appell „Fiese Tricks der Schufa stoppen“ externer Link – er kann bei campact durch Unterschrift unterstützt werden (dort gibt es auch noch weitere Infos zum Schufa-Terror)
  • Pläne der Auskunftei: Schufa will Kontoauszüge durchleuchten
    „Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei plant offenbar, Verbraucher in Zukunft auch anhand ihrer Kontoauszüge zu bewerten. Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ läuft bereits ein erster Praxistest. Datenschützer sind entsetzt. Es ist Mittwoch, der 4. November 2020 und die Schufa ist ihrem Plan einen großen Schritt nähergekommen. Zwölf Monate lang haben Entwickler von Deutschlands größter Auskunftei an dem neuen Produkt getüftelt. Nun startet der erste Praxistest in Zusammenarbeit mit dem Telefonanbieter „Telefonica/O2“. In einer internen Mail, die am Vorabend unter Schufa-Mitarbeitern kursiert, heißt es: „Drückt uns die Daumen, dass die Lösung fliegt.“ Auf den ersten Blick wirkt der neue Service verbraucherfreundlich. „CheckNow“ richtet sich an diejenigen unter den 67,9 Millionen Menschen, deren Daten bei der Schufa gespeichert sind und die einen schlechten „Score“ haben. Bei ihnen ist nach Einschätzung der Schufa das Risiko erhöht, dass sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Wer einen schlechten Schufa-Score hat, bekommt oftmals keine Mietwohnung, Kredite oder andere Verträge. Mit „CheckNow“, so das Versprechen, will die Schufa den Betroffenen nun eine zweite Chance bieten. Bedingung: Sie müssen zustimmen, dass die Auskunftei einen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen darf. Aus den Informationen ermittelt die Schufa dann eine neue Bewertung. Menschen, die vorher durchs Raster gefallen sind, dürfen nun doch noch auf einen Vertrag hoffen. „CheckNow“ sei zweckgebunden, versichert die Schufa auf Anfrage. Nur relevante Daten würden gesichtet und auch nur kurz gespeichert. Doch das ist nur das halbe Bild. In einem zweiten Schritt bittet die Schufa potenzielle „CheckNow“-Kunden um eine freiwillige Einwilligung, die der Schufa weitgehende Rechte einräumt – so online zu besichtigen am 4. November. Laut der Einwilligung darf die Schufa Kontoauszüge speichern und für ihre Dienste als Auskunftei auswerten. Interne Dokumente der Schufa, Mails und Präsentationen, die NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ einsehen konnten, belegen: Die Auskunftei (Slogan: „Wir schaffen Vertrauen“) möchte aber solch sensible Daten aus Kontoauszügen in Zukunft offenbar systematisch auswerten und weiterverarbeiten. Eine Art „Super-Score“ könnte entstehen. (…) Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fürchtet Nachteile für Kunden. „Ich mache mich da wirklich nackig, wenn ich diesen Einwilligungsbutton bestätige“, so Schaar. Die Einbeziehung „sehr vieler, auch höchstpersönlicher Informationen“ führe zu einem neuen „Blick auf die Bonität“, die Nachteile für die Betroffenen haben könnte. (…) Wie ein Durchklicken aussehen könnte, testete die Schufa offenbar auch bei dem Pilotprojekt mit O2. Wer am 4. November freiwillig ein Häkchen setzte, gestattete der Schufa, die Kontoauszüge für 12 Monate „zum Zwecke ihrer Aufgaben als Auskunftei und Informationsdienstleister zu verarbeiten“. Wer nicht aufpasste, lieferte damit – zumindest theoretisch – die Grundlage dafür, dass die Schufa die Kontodaten auch für einen Score verwenden könnte. (…) Die neue Dienstleistung wird derzeit vom zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht auf ihre Zulässigkeit geprüft. Zum Ausgang der Prüfung wollte sich die in Ansbach ansässige Behörde nicht äußern.“ Beitrag von Massimo Bognanni, Lea Busch und Peter Hornung vom 26. November 2020 bei tagesschau.de externer Link – Sehenswert dazu der Panorama-Beitrag vom 26. November 2020 „Bankgeheimnis: Schufa will Konten ausforschen“ externer Link (Videolänge: ca. 8 Min.)
  • „Was ist bloß in die Schufa gefahren?“
    Die Auswertung von Kontoauszügen, welche die Schufa vornehmen möchte, passiere heimlich, still und leise kommentiert Peter Hornung: „Wie kann sich ein Unternehmen, das eine wichtige Funktion in unserem Land hat, so verirren?Audio des Kommentars vom 27.11.2020 im WDR 5 Mittagsecho externer Link Audio Datei

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=182315
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