Safe Harbor: Europäischer Gerichtshof setzt historisches Zeichen gegen anlasslose Massenüberwachung

europe vs facebook… In dem Rechtsstreit zwischen dem österreichen Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden, dass die vor rund 15 Jahren ergangene „Safe Harbor“ Entscheidung der EU-Kommission ungültig ist. Die Entscheidung bildete bislang die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten, wo US-Unternehmen wie Facebook diese Daten speichern und verarbeiten. Sie besagte im Kern, dass in den USA ein angemessenes Schutzniveau für die Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der EU herrsche. Dieser pauschalen Annahme hat der EuGH nun vor dem Hintergrund der anlasslosen Massenüberwachung durch die NSA eine klare Absage erteilt…Beitrag bei der Digitalen Gesellschaft vom 6. Oktober 2015 externer Link. Siehe dazu auch die Homepage der Inititaive Europe vs. Facebook externer Link sowie hier neu:

  • Safe Harbor: EU-Abgeordnete lehnen Flickschusterei bei Datentransfers ab
    … Vertreter fast aller Fraktionen des EU-Parlaments halten den transatlantischen Safe-Harbor-Vertrag, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche gekippt hat, nicht für reformierbar. Sie stellen sich damit gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den „sicheren Hafen“ für Datenflüsse von Unternehmen aus der EU und in die USA nur unter bereits vorgegebenen Punkten weiter neu zu verhandeln…Beitrag von Volker Briegleb bei heise online vom 12. Oktober 2015 externer Link

  • Safe Harbor: EU-Kommission sieht nach EuGH-Urteil keinen Grund, Datenflüsse zu stoppen
    Die EU-Kommission und der luxemburgische Ratsvorsitz gehen davon aus, dass Firmen auch nach dem Aus für das Safe-Harbor-Abkommen weiter personenbezogene Informationen über den Atlantik schicken können. Ein „Weiter so“ hat die EU-Kommission aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den transatlantischen Safe-Harbor-Vertrag herausgelesen. Auch wenn viele Beobachter meinen, dass der Richterspruch beim Datenschutz zwischen der EU und den USA kaum einen Stein auf dem anderen lässt, fühlt sich die EU-Kommission in ihrem Kurs bekräftigt: Er sehe das Urteil als „Bestätigung für das Bestreben“ der Institution, den „sicheren Hafen“ neu zu verhandeln, erklärte der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, am Dienstag in Straßburg…Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 7. Oktober 2015 externer Link
  • Safe Harbor gekippt: Europa diskutiert die Folgen des EuGH-Urteils
    Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil gegen das Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA ein juristisches Erdbeben ausgelöst. Experten streiten noch über die Folgen. Beitrag von Martin Holland bei heise online vom 06.10.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Max Schrems ist zufrieden. Der österreichische Kläger sieht mit dem Richterspruch belegt, dass „Massenüberwachung“ durch Geheimdienste wie die NSA, die durch Konzerne unterstützt wird, „unsere Grundrechte verletzt“. Verfassungsbeschwerden gegen ähnliche Instrumente zum Ausspähen der Bevölkerung in EU-Ländern würden damit vereinfacht, glaubt Schrems. Das US-Recht müsse umfassend reformiert werden, sollte ein Datenaustausch mit der EU weiter erwünscht sein. Facebook sowie anderen US-Konzernen wie Apple, Google, Microsoft oder Yahoo, die Informationen an nationale Sicherheitsbehörden weitergegeben hätten, drohten „schwere rechtliche Konsequenzen“. Ein Facebook-Sprecher meinte dagegen, dass sich das Verfahren überhaupt nicht um das kalifornische Unternehmen gedreht habe. Hinterfragt werde nur einer von zahlreichen rechtlichen Mechanismen, um Daten zwischen der EU und den USA zu übermitteln. Es sei nun vordringlich, dass Brüssel und Washington weiter zuverlässige derartige Methoden zur Verfügung stellten und Fragen „nationaler Sicherheit“ gemeinsam lösten…
  • Safe-Harbor-Urteil schränkt nicht nur Datentransfer in die USA ein, es ruft auch EU-Staaten zur Verantwortung
    … Abseits von der um sich greifenden Freude lohnt es sich, noch einmal einen genaueren Blick auf das Urteil zu werfen und sich Ausgangslage und Begründung anzusehen. Die Kernfrage ist nämlich nicht nur, ob die USA ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, sondern: Kann die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten davon abhalten, selbst zu untersuchen, ob Datenschutzbestimmungen und damit Grundrechte verletzt werden und eventuell daraufhin Datenübertragungen einzuschränken? Die Antwort: Nein. Vor allem steht dem nämlich ihre Unabhängigkeit entgegen…Beitrag von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 06. Oktober 2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=87439
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