Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt
„Der Bertelsmann-Konzern ist durch seine Firma „Arvato Systems“ am Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt. Nun haben Beschäftigte der Bertelsmann Stiftung einen Prototypen für eine elektronische Patientenakte entwickelt. Ihre Wunsch-Version der elektronischen Patientenakte verspricht einen „Funktionsumfang: Plattform für digitale Prozessinnovationen (…) Die „digitale Prozessinnovation“ scheint im Wesentlichen darin zu bestehen, dass Interaktionen in die Akte verlegt werden: Anstatt mit dem Patienten zu sprechen oder einen Arztbrief an seinen Kollegen zu schreiben, markiert der Orthopäde im Röntgenbild die interessanten Stellen und hinterlegt die zugehörigen Informationen im Bild in der elektronischen Patientenakte. (…) Im weiteren Verlauf des Artikels merken die Autoren richtigerweise an, dass es entscheidend ist, wer mit welcher Berechtigung die in der Akte gespeicherten Informationen abrufen darf. Dazu haben sie in einem anderen Artikel in ihrem Blog „der digitale Patient“ bereits ein Tool vorgestellt, das es den Patienten ermöglichen soll, die Zugriffsregeln für ihre Ärzte und andere Mitglieder ihrer Behandlungsteams anhand einfacher Abfragen festzulegen. Dass bei der „Generierung der Zugriffspolicy“ diese Policy letztlich nicht unter der Kontrolle des Patienten ist, wird geflissentlich ausgelassen. Eine solche indirekte Generierung kann beispielsweise dafür sorgen, dass es dem Patienten nicht möglich ist, bestimmte Zugriffsrechte abzustellen…“ Blog von Serenade vom 14. Juli 2017 bei Patientenrechte- und Datenschutz e.V.