Project Nightingale: Google geht auf Patientenjagd. Ohne Wissen von Patienten durchleuchtet Google Millionen von Gesundheitsakten, um eine Suchmaschine für Krankheiten zu bauen

Google ist böse„… Einem Bericht des Wall Street Journal zufolge externer Link hat Google Zugriff zu Millionen von Patientenakten in 21 Bundesstaaten. Im Rahmen des Projekts „Nightingale“ (Nachtigall) sammelt und analysiert Google detaillierte Gesundheitsinformationen von Ascension, das mit 2.600 Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen der größte gemeinnützige Krankenhausbetreiber in den USA ist. Weder Patienten noch Ärzte sollen über die Verwertung der vertraulichen Daten durch Google informiert worden sein. Zu den Daten zählen Laborergebnisse, Arztdiagnosen, Aufzeichnungen über Krankenhausaufenthalte, Medikamentenverabreichung, Informationen aus gescannten Dokumenten und eine vollständige Krankengeschichte mit Namen und Geburtsdatum der Patienten. Google trainiert an den Daten Prognose-Softwares für die Gesundheitsindustrie. Laut New York Times externer Link sollen rund 150 Google-Mitarbeiter Zugriff auf die sensiblen Daten erhalten haben. Die Partnerschaft zwischen Google und Ascension externer Link stellt bisher die umfangreichste Zusammenarbeit zwischen Silicon Valley und dem Gesundheitssystem dar. Sie sieht vor, dass Daten aller Ascension-Patienten auf die Cloud-Computing-Plattform von Google hochgeladen werden. An ihnen werden KI- und Maschine Learning-Softwares getestet, die elektronische Patientenakten nach bestimmten Merkmalen durchsuchen und Muster im Krankheitsablauf herausfinden sollen. Mithilfe der Diagnosen will Google eine intelligente Suchmaschine für Krankheiten bauen. (…) Die Methoden von Google und Konsorten im Umgang mit Datenschutz wirft einen Schatten auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Das umstrittene Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht nicht nur die elektronische Patientenakte vor, sondern auch den Aufbau einer zentralen Forschungsdatenbank, samt Analyse und Auswertung der Daten. Nur Privatversicherte sind von der Erfassung geschützt. Bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherte stehen bald der Forschung zur Verfügung…“ Beitrag von Bulgan Molor-Erdene vom 13. November 2019 bei Telepolis externer Link

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