Gegen den Gläsernen Patienten – Klage gegen die Gesundheitskarte-Telematikinfrastruktur
„… Die Dimension der Datenspeicher sind mit dem NSA-Skandal und den Enthüllungen von Edward Snowden ins Licht der Öffentlichkeit gerückt worden. In Bezug auf die Datenbanken des eGK/TI-Systems kann für IT-Laien ein Vergleich zu Google und der NSA gezogen werden, die die größten Datenbanken der Welt betreiben. Die Nutzung von XML, der globalen Austauschsprache und die eingesetzten Grundlagen und Technologien der Datenverarbeitung im eGK/TI-System basieren auf gleichen oder ähnlichen Prinzipien, wie sie von Google eingesetzt wird. (…) Werden mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der elektronischen Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die Medizin- und Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in gleicher Form verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol für die sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt. Es entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher des Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen Datenspeichern im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von Verschlüsselung und Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit der eGK und TI, die Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist, damit als kritische Verwertungsmasse verfügbar…“ Aus der Klagebegründung von Rolf D. Lenkewitz vom 12. Juli 2015 zum Gerichtstermin 1.2.17:
- Ausschreibung des EGK Rechtshilfefonds: Verfahren zum Thema Elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur soll finanziell unterstützt werden. Antragsfrist verlängert bis 31.07.2017
„… Das Verteilungskomitee des Rechtshilfefonds hat beschlossen, das bisher gesammelte Geld – gut 3000 EUR – jetzt in die Unterstützung eines einzelnen Rechtsverfahrens zu investieren, das von einer Klägerin oder einem Kläger entweder bereits begonnen wurde, oder noch im Jahr 2017 begonnen wird. (Es könnte statt Klägerin / Kläger auch eine Antragstellerin, ein Antragsteller sein, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz, oder Beschwerdeführerin, Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht, usw.. Wir verwenden im Folgenden nur die Bezeichnungen „Klägerin“ und „Kläger“. Es ist immer jede denkbare Rolle in jeder Art von Rechtsverfahren gemeint.) Thema muss die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur sein. Welches Verfahren zum Thema EGK und Telematik-Infrastruktur unterstützt wird, wird durch eine offene Ausschreibung ermittelt. Anträge auf Unterstützung müssen bis zum 31.07.2017, 24:00 Uhr eingereicht werden, und zwar per E-Mail an folgende Adresse: egk-rechtshilfefonds@digitalcourage.de… „ Ausschreibung von Patientenrechte-Datenschutz (ohne Datum) mit weiteren wichtigen Details
- Der Gerichtstermin zu dieser Klage findet beim Sozialgericht Augsburg, Holbeinstraße 12, Sitzungssaal 2 Erdgeschoss links Zimmer 7, am Mittwoch, den 1. Februar 2017 um 9:45 und 10:15 Uhr statt
- Zu weiteren Infos siehe „Demokratie und Selbstbestimmung stärken | Entmündigung verhindern | Bausteine für Klagen gegen die eGK und telematische Infrastruktur (TI)“ , letzte Aktualisierung am 20. November 2016
- Zu dem Hintergrund und Entstehung dieser Aktion siehe die juristische Arbeit zu Gesundheitskarte und „eHealth-Gesetz“ von und bei digitalcourage vom 20. Februar 2015