[E-Evidence-Verordnung der EU] Ärzte: EU-Gesetz gefährdet Schweigepflicht
„Mails der vergangenen Monate, die Werte der letzten Laboruntersuchung, medizinische Diagnosen oder private Diskussionen in Chat-Gruppen – die Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden aller europäischer Staaten sollen nach EU-Recht bald auf solche Daten aller EU-Bürger zugreifen dürfen. Telekommunikationsprovider, Cloud-Anbieter und Internetdienstleister müssen die Daten ihrer Kunden direkt an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsländer herausgeben. So sieht es die „Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ vor. Der Titel dieser Verordnung klingt sperrig, die Folgen sind explosiv. Unternehmen in Deutschland können demnach verpflichtet werden, Daten ihrer Kunden an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten herauszugeben, obschon die verfolgte Tat in Deutschland gar keine Straftat ist. Kein deutsches Gericht könnte diese Datenweitergabe überprüfen oder verbieten. „Das könnte zum Beispiel ein in Deutschland erlaubter Schwangerschaftsabbruch sein oder eine politische Meinungsäußerung, wenn diese im ersuchenden Staat strafbewehrt ist“, haben die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bereits vor zweieinhalb Jahren gewarnt. Vergeblich. Die Vorlage der EU-Kommission blieb in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Jetzt ist sie vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Allerdings muss der Europäische Rat noch zustimmen. Genau das will der Ständige Ausschuss der europäischen Ärzte in Brüssel verhindern…“ Panorama-Beitrag von Peter Welchering vom 31.07.2021 beim ZDF