- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
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Die Internetgiganten in die Schranken weisen
„Internetgiganten wie Google, Facebook oder Amazon sind allgegenwärtig im täglichen Leben und auch in den Schlagzeilen. Sie werden als Motor von technologischen Entwicklungen mit großer Reichweite (Gamechanger) gesehen. Gleichzeitig wird ihnen vorgeworfen, BAAD (big, anti-competitive, addictive and destructive to democracy), also schlecht, weil groß, wettbewerbsverhindernd, süchtig machend und demokratiezerstörend zu sein. Welche Regulierung braucht es, damit der versprochene Nutzen für alle wirklich entsteht? (…) Die Debatte betrifft immer deutlicher grundlegende Probleme der Marktwirtschaft und reicht von Formen der Ungleichheit, Einkommen und Vermögen über die sich abzeichnende Reduktion ökonomischer Mobilität und Chancen bis zum Neu- und Wiederaufstieg konzentrierter privater Macht in Form von Too-big-to-fail-Finanzkonzernen („zu groß, um zu scheitern“) und Quasi- Monopolen der Internetwirtschaft. (…) Analog zu der Marktkritik des Progressiven Zeitalters ist es hilfreich, Probleme des Marktes nicht als Effizienz- oder Allokationsprobleme, sondern als solche der Machtkonzentration und Herrschaft zu begreifen. Wenn im Zusammenhang mit dem Markt (oder Plattform) nicht mehr von einem Naturgesetz oder einer neutralen Technologie, sondern einem sozialen und politischen Konstrukt, basierend auf Eigentums- und Vertragsrecht, ausgegangen wird, wird klar, dass das Problem der privaten Machtkonzentration keines ist, welches sich auf Monopole alleine beschränkt. Der häufig auf der Ausnutzung einer solchen marktbeherrschenden Stellung aufbauende kartellrechtliche Zugang zur gegenwärtigen Kontrolle privater Macht ist daher zu eng und muss um Strategien des Datenschutzes, der Medienvielfalt und eines öffentlichen Infrastrukturkonzeptes erweitert werden.“ Beitrag von Fridolin Herkommer und Christa Schlager vom 21. August 2018 beim A&W Blog