Datensammelwut: 14-Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen landet vor EU-Gericht
„Deutsche Wohnen sammelt massenhaft Kopien von Personalausweisen, Kontoauszügen und anderen sensiblen Dokumenten von Mieter*innen. Eigentlich müsste der Immo-Konzern nicht mehr erforderliche Daten löschen – doch das tat er jahrelang nicht. (…) Das Kammergericht Berlin legte dem EuGH kurz vor Weihnachten zwei Fragen zu dem Fall vor (…) Ein 14,5-Millionen-Euro-Bußgeld der Behörde hob das Landgericht Berlin wegen eines bizarren rechtlichen Widerspruchs wieder auf. Die Datenschutzgrundverordnung der EU sieht bei Fehlverhalten von Unternehmen Bußgelder von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes vor. Doch das Landgericht Berlin urteilte, dass juristische Personen wie Deutsche Wohnen nur dann bestraft werden können, wenn einem konkreten Verantwortlichen bei der Firma Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Dies sei im deutschen Recht so angelegt. Doch dies widerspreche geltendem EU-Recht, argumentiert die Berliner Datenschutzbehörde. „Im Ergebnis würde es dazu führen, dass in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedstaaten – ein Bußgeld gegen große Unternehmen aufgrund der komplexen Unternehmensstruktur häufig nicht nachweisbar wäre.“…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 3. Januar 2022 bei Netzpolitik