EuGH-Urteil zum Fall der österreichischen Post: Schadenersatz ohne „Schwellenwert“ für Datenschutzverstöße möglich

Datenschutz - Grafik von "Frosch"„… Der Europäische Gerichtshof räumt Nutzer:innen ein Recht auf Schadenersatz für die unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten ein. Ein Anspruch gilt zwar nicht grundsätzlich bei jedem Verstoß – es muss ein Schaden für die betroffene Person entstanden sein. Wie schwer dieser Schaden wiegt, ist für die Pflicht zum Schadenersatz allerdings unerheblich. Das stellte der EuGH in einem heute veröffentlichten Urteil fest. Konkret urteilte das EU-Gericht im Fall eines Datenschutzverstoßes durch die Österreichische Post. Diese hatte massenhaft Daten über Menschen in Österreich gesammelt, darunter Adressen und demografische Daten, und ihnen daraus abgeleitet eine „Affinität“ zu politischen Parteien zugeschrieben. Diese Daten bot die Post ihrer Werbekundschaft an, unter anderem österreichischen Parteien – rechtswidrig, wie die Datenschutzbehörde feststellte… Beitrag von Alexander Fanta vom 4. Mai 2023 bei Netzpolitik.org externer Link, siehe Urteil des EuGH und mehr Infos beim Kläger externer Link

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