Bundesregierung: Handel mit Standortdaten grundsätzlich verboten
Quelle: Meldung bei heise online vom 31.10.2012
„Der Handel mit über Handys gewonnenen Standortdaten ist nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich verboten. Ein Sprecher des für Telekommunikation zuständigen Wirtschaftsministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, Standortdaten dürften nur anonymisiert oder mit Einwilligung des Handybesitzers weitergegeben werden – und dann auch nur an „Dienste mit Zusatznutzen“, etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen. Diese engen Bestimmungen gelten nach den Worten des Sprechers auch in anderen EU-Ländern…“