Bestandsdatenabfrage: verfassungswidrig, aber geplant
Dossier
- Die Polizei in deinem Postfach
„Name, Adresse, Passwörter und Pin-Nummern – all das können Ermittlungsbehörden dank der Bestandsdatenauskunft künftig ohne weiteres von Internet- und Handynutzern abfragen. Der Protest gegen das neue Gesetz blieb wirkungslos. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht scheint hingegen erfolgversprechend zu sein…“ Artikel von Enno Parkin der Jungle World vom 16. Mai 2013
- Bundesrat lässt Zugriff auf Passwörter und IP-Adressen zu
„Der Bundesrat hat am Freitag den umstrittenen Gesetzentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft abgesegnet. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Vorhaben kann in Kraft treten, wenn es der Bundespräsident unterzeichnet und das Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat. Es regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen…“ Meldung im Heise Newsletter vom 03.05.2013
- Bundesrat hat über Bestandsdaten abgestimmt: Behördenzugriff schon beim Falschparken
Dürfen Ermittlungsbehörden künftig bei einfachen Ordnungswidrigkeiten die Bestandsdaten von Handynutzern abfragen? Der Bundesrat hat heute das geänderte Telekommunikationsgesetz abgesegnet. Gegner wollen erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die wichtigsten Fragen und Anworten von Mirjam Hauck in der Frankfurter Rundschau vom 03.05.2013
- Zivilgesellschaft: Gesetz zur Datenauskunft gefährdet Vertraulichkeit der Internetnutzung
„Am morgigen Freitag, am internationalen Tag der Pressefreiheit, wird der Bundesrat über das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter entscheiden. Im Vorfeld der Abstimmung rufen neun Organisationen der Zivilgesellschaft die Ministerpräsidenten der Länder auf, das Vorhaben grundlegend zu überarbeiten…“ Meldung des AK Vorrat vom 2.5.2013, darin die Gemeinsame Erklärung zur Bestandsdatenauskunft
Siehe dazu: Ausblick auf die 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013sowie Tag der Pressefreiheit 2013
- Mobilfunküberwachung beschlossen: Mit den Stimmen der SPD
Der Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft ist beschlossen. Die Weitergabe privater Daten an Behörden wird so erheblich vereinfacht. Artikel in der TAZ vom 22.03.2013
- Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet
„Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein. Auch aktuelle Änderungen am Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage ändern nichts an diesen Befugnissen. Morgen soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden – mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD…“ Artikel von Andre Meister vom 20.03.2013 bei Netzpolitk. Siehe dazu auch:
- Marginale Änderungen: Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage weiter verfassungswidrig. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht die geplanten Änderungen und konkretisiert schwere Vorwürfe
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20. März 2013 - „Gesetz ist und bleibt verfassungswidrig“. Bundestag will Passwörter aushebeln
„Polizei, Zoll und Geheimdienst rufen über eine Software Kundennamen, Adresse und Bankdaten bei Internet-Providern und Telefongesellschaften ab, dazu E-Mail-Passwörter, PIN-Codes und andere Zugangsdaten. Das entsprechende Gesetz will eine Mehrheit im Bundestag heute verabschieden. Datenschützer und Opposition sehen klare Verfassungsverstöße…“ Artikel von Roland Peters vom 21. März 2013 bei n-tv.de
- Marginale Änderungen: Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage weiter verfassungswidrig. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht die geplanten Änderungen und konkretisiert schwere Vorwürfe
Bestandsdaten: Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
„Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat hat dagegen keine Einwände. Der Bundesrat hat die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vor allem gefordert, dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur “im Einzelfall” herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Außerdem sollen Internetnutzer leichter identifiziert werden können, da die Provider nun auch mitteilen müssen, wer sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt – somit also im Zweifel hinter jeder Kommunikationsverbindung…“ Artikel von Kai Biermann in Zeit online vom 14.12.2012-
Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte
„Bürgerrechtler und Datenschützer warnen vor dem aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Die Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft bedeutet massive Eingriffe in die Grundrechte. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legt in einer umfassenden Stellungnahme gravierende Gefahren für die Bürgerrechte offen und fordert weitgehende Nachbesserungen. Bereits am 28. und 29. November soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 26. November 2012 -
Bundesinnenministerium: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
„Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen…“ Artikel von Achim Sawall vom 25.10.2012 bei golem -
Siehe dazu den Gesetzestext