Asylakte ins Ausländerzentralregister? Für Geflüchtete gilt der Datenschutz nicht

Dossier

Ausländerzentralregister abschalten!!! Zentrale Demonstration gegen das Ausländerzentralregister (AZR) am 25. Mai 2002 in KölnDie Bundesregierung will ein Gesetz auf den Weg bringen, das die zentrale Speicherung persönlicher Dokumente geflüchteter Menschen vorsieht. Das verstößt gegen Grundrechte – und kann für die Betroffenen lebensgefährliche Folgen haben. (…) Bereits seit 2016 enthält das AZR von Geflüchteten – neben Daten zu Person, Aufenthaltsstatus und anderem – auch Fingerabdrücke, Informationen über Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen, Schul-und Berufsbildung, etc. Nun soll das Ausländerzentralregister wieder einmal massiv ausgebaut werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters externer Link will die Bundesregierung künftig auch Asylbescheide, asyl- und aufenthaltsrechtliche Gerichtsentscheidungen und andere Dokumente von Geflüchteten im Volltext verfügbar machen…“ Pro Asyl-Meldung vom 30.04.2021 externer Link und neu dazu:

  • Gefährlicher Gesetzesvorschlag: Mehr Daten für das Ausländerzentralregister und erleichterter Zugang für Behörden zu sensiblen Sozialdaten New
    „Im Ausländerzentralregister soll künftig auch stehen, ob jemand Sozialleistungen bekommt. Gleichzeitig will die Bundesregierung noch mehr Behörden online auf die Daten zugreifen lassen. Dabei gelangen heute schon regelmäßig persönliche Informationen in falsche Hände.
    Es ist laut Bundesverwaltungsamt externer Link eines „der ganz großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland“: das Ausländerzentralregister (AZR). Vielfach erweitert enthält die Riesendatenbank aktuell rund 26 Millionen personenbezogene Datensätze. Erfasst sein sollen darin alle, die als Ausländer:innen in Deutschland leben oder gelebt haben. Die aktuelle Bundesregierung will diese Sammlung ein weiteres Mal erweitern. Mit dem Gesetzentwurf „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG externer Link) sollen mehr Daten im AZR landen und noch mehr Behörden sollen sie automatisiert abrufen können. Im Fokus sind vor allem Sozialdaten, die den sogenannten Datenkranz des Registers erweitern sollen. So soll künftig auch gespeichert werden, welche Sozialleistungen eine Person bezieht. Das können etwa Grundsicherung oder Sozialhilfe sein, aber auch Leistungen für Asylbewerber:innen oder Unterhaltsvorschüsse. Gelten soll das nicht nur für Asylsuchende, über die besonders viele Daten im AZR erfasst sind. Es „kommen grundsätzlich alle im AZR erfassten Personen mit Ausnahme von Unionsbürgern in Betracht“, heißt es im Gesetzentwurf. Ausgenommen sind also lediglich Bürger:innen anderer EU-Staaten. Eine Ausländerbehörde soll so beispielsweise mitbekommen, wenn eine Person keine Leistungen mehr bezieht, weil sie weggezogen ist. Denn dadurch kann in manchen Fällen auch ihre Aufenthaltserlaubnis wegfallen.
    „Sensible, stigmatisierende Daten“
    Die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht die Erweiterung skeptisch: Dass jemand Leistungen wie Grundsicherung beziehe, sei an sich bereits „ein sensibles, unter Umständen stigmatisierendes Datum“, schreibt sie. Das landet nun gemeinsam mit vielen anderen Informationen in einer der größten Datensammlungen des Landes. „Besonders problematisch“ ist aus Sicht der GFF jedoch, dass viele weitere Stellen automatisiert Daten aus dem AZR abrufen können sollen. Im Gesetzentwurf heißt das, man wolle „rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem AZR“ abbauen. Sie müssen dann nicht mehr schriftlich beim Bundesverwaltungsamt nachfragen wie bisher, sondern können direkt online auf die Daten zugreifen. Das spart Bearbeitungsaufwand im Bundesverwaltungsamt. Und damit Geld…“ Beitrag von Anna Biselli vom 01.12.2023 in Netzpolitik externer Link („Gesetzesvorschlag: Mehr Daten für das Ausländerzentralregister“)

  • Geflüchtete gehen gegen ausufernde Datenspeicherung im erweiterten Ausländerzentralregister vor das Bundesverfassungsgericht
    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt gemeinsam mit PRO ASYL, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und elf geflüchteten Menschen Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Gesetz zum Ausländerzentralregister (AZR). Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen im AZR im Volltext gespeichert werden. Diese Dokumente enthalten häufig hochsensible Informationen etwa zur individuellen Verfolgung, politischen Überzeugung oder sexuellen Orientierung. Darüber hinaus wenden sich die Organisationen gegen den uneingeschränkten Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die Daten im AZR. Parallel zur Verfassungsbeschwerde klagt das Bündnis mit zwei Geflüchteten vor dem Verwaltungsgericht Ansbach auf Unterlassung der Weitergabe ihrer Daten an Polizei und Geheimdienste. Das erweiterte AZR verletzt Grundrechte und gefährdet Asylsuchende.
    „Geflüchtete suchen in Deutschland Schutz vor Verfolgung. Mit ihren persönlichen Daten müssen wir besonders vorsichtig umgehen. Stattdessen präsentieren wir sie möglichen Verfolgern auf dem Silbertablett. Bei hunderttausenden Zugriffsberechtigten ist es für Geheimdienste aus den Verfolgerstaaten oder für rassistische Straftäter*innen mit Verbindungen in deutsche Behörden ein Leichtes, an das Profil eines Geflüchteten samt Adresse zu gelangen“, kritisiert Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
    Im AZR werden alle Menschen erfasst, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben. Insgesamt können etwa 16.000 öffentliche Stellen und mehr als 150.000 Behördenmitarbeiter*innen auf das Register zugreifen, neben den Ausländerbehörden unter anderem auch Jobcenter, Jugendämter, Bundes- und Landespolizei, der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst…“ Pressemitteilung vom 31. Oktober 2023 der Gesellschaft für Freiheitsrechte externer Link (GFF), siehe auch:

    • Geflüchtete klagen gegen Ausländerzentralregister: Klage in Karlsruhe gegen »Datenschutz zweiter Klasse«
      Artikel von Matthias Monroy vom 01.11.2023 in ND online externer Link
    • Interview mit Sarah Lincoln: Juristin erklärt Verfassungsbeschwerde gegen Ausländer-Zentralregister-Gesetz
      Menschenrechtsorganisationen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Ausländerzentralregister (AZR). Welche Gefahren das Ausländer-Zentralregister für Betroffene birgt, warum es Ausländer diskriminiert und was es mit „NSU 2.0“ zu hat, erklärt Juristin Sarah Lincoln im Gespräch mit MiGAZIN am 1.11.2023 externer Link
  • PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern: Nein zur massenhaften Datenspeicherung! 
    Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig. Erklärtes Ziel des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ ist es, die Datenbestände von Nichtdeutschen, insbesondere Geflüchteten, erheblich auszuweiten, zentral zu speichern und quasi auf Tastendruck Tausenden von Behörden zur Verfügung zu stellen. Die datenschutzbezogenen Grundrechte der Betroffenen werden dabei grob übergangen. (…) Inzwischen hat die Bundesregierung zwar einige Verbesserungen vorgenommen, doch diese sind unzureichend. Dennoch hat der Gesetzentwurf am 9. Juni den Bundestag passiert. Nun ist es an den Ländern, zu verhindern, dass hochsensible Daten – etwa über die sexuelle Orientierung von Schutzsuchenden oder die Fluchtgeschichten der Betroffenen – einer Vielzahl von Ausländerbehörden, Polizeidienststellen, Sozialämtern, Auslandsvertretungen, Aufnahmeeinrichtungen und weiteren Behörden zur Verfügung gestellt werden. Rund 16.500 Behörden haben Zugriff auf das AZR. (…) In vieler Hinsicht ist die Gesetzesnovelle nicht mit Verfassungs- und Europarecht zu vereinbaren. Darauf hat insbesondere das Netzwerk Datenschutzexpertise externer Link hingewiesen. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern die Länder daher auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. Der Datenschutz muss auch für Geflüchtete gelten!Pressemitteilung vom 23.6.2021 bei Pro Asyl externer Link
  • Es kommt auf die Bundesländer an: Datenschutz auch für Geflüchtete!
    Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister (AZRG) am 9. Juni 2021 beschlossen – mit wenigen Änderungen. Als zustimmungspflichtiges Gesetz ist es nun am 25. Juni 2021 im Bundesrat. Jetzt kommt es auf die Bundesländer an: Sie sollten den Entwurf ablehnen. (…) Inzwischen hat die Bundesregierung am Gesetzentwurf einige Verbesserungen vorgenommen – die allerdings ein fragwürdiges Gesetz nicht in einen akzeptablen Gesamtzustand bringen können. Die wichtigsten Kritikpunkte. (…) Daran, dass sowohl die alte wie auch die geplante Fassung des AZRG aus Sicht von Expert*innen mit Verfassungs- und Europarecht kaum zu vereinbaren ist, besteht kaum ein Zweifel. PRO ASYL fordert die Länder auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen.“ Meldung vom 21.06.2021 bei Pro Asyl externer Link

Siehe auch unser Dossier Ausländerzentralregister (AZR): Wie mit chaotischen Zahlen Flüchtlingspolitik gemacht wird

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=189513
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