Rechtswidrig! Jobcenter Frankfurt Ost verlangt Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gingen in den letzten Tagen Anfragen von Menschen ein, die Weiterbewilligungsanträge auf Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) stellen wollten und dabei mit Aushängen in den Jobcentern Frankfurt Nord und Frankfurt Ost konfrontiert wurden. (…) Insbesondere die Aufforderung des Jobcenters Frankfurt Ost, ungeschwärzte Kontoauszüge vorzulegen, erscheint vor dem Hintergrund einer Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten rechtlich mehr als zweifelhaft. (…) Warum das Jobcenter Frankfurt Ost eine von der Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten abweichende Praxis verfolgt? Ggf. kann eine Anfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hier weitere Erkenntnisse erbringen…“ Meldung vom 26. Juli 2019 von und bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main externer Link und dazu:

  • Erwerbslose protestieren gegen ausufernde Schnüffelpraxis des Jobcenters Frankfurt New
    „… Insbesondere die Aufforderung des Jobcenters Frankfurt Ost, ungeschwärzte Kontoauszüge vorzulegen, erscheint vor dem Hintergrund einer Information des Bundesdatenschutzbeauftragten rechtlich mehr als zweifelhaft. Betroffene wehren sich! Zum Einen hat sich eine von der Aufforderung des Jobcenters Ost betroffene „Kundin“ am 01.08.2019 mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) gewandt. Diese Beschwerde hat die Betroffene der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zur Veröffentlichung in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. (…) Zum Anderen hat sich das Frankfurter Erwerbslosenbündnis „AufRecht bestehen“ in einem Brief vom 07.08.2019 an die Geschäftsführerin des Jobcenters Frankfurt gewandt und festgestellt: “… wir sehen uns veranlasst die neue Verwaltungspraxis der Frankfurter Jobcenter zu problematisieren, da SGB-II-Antragstellerinnen und Antragsteller einem Pauschalverlangen von Kontoauszügen ausgesetzt werden. Wir als Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, einem Zusammenschluss aus verschiedenen Erwerbslosengruppen und –initiativen, erachten dies in mehrfacher Hinsicht insbesondere in Anlehnung an die Urteile des Bundessozialgerichtes (19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R u. 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R) für hochproblematisch…” Dem schließt sich die Aufforderung an,die unbestimmte massenhafte Einsammlung von Kontoauszügen einzustellen und die Vorlagepflicht entsprechend der Bundessozialgerichtsurteile zu beschränken…“ Meldung vom 19. August 2019 von und bei die Datenschützer Rhein Main externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=152201
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