Bundesagentur startet Vermögens- und Betrugsfahndung: Jobcenter durchleuchten verstärkt Bürgergeldeziehende
Dossier
„Die Jobcenter sind dazu angehalten, Hartz IV Bezieher verstärkter zu kontrollieren. Die Behörden wollen nun verschwiegendes Einkommen und Vermögen aufspüren. Ein Bericht der Internen Revision der Bundesagentur weist dazu an, dass Hartz IV Beziehende grundsätzlich Angaben über „Art, Höhe und Anlagekonditionen“ ihrer Kapitalvermögen offenlegen müssen. Das galt bisher nur bei Zinseinnahmen ab 100 Euro jährlich. (…) Nach Ansicht der Internen Revision könnten sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase bereits hinter geringen Zinseinnahmen größere nicht gemeldete Vermögenswerte verstecken. (…) Betroffene von Hartz IV, die Vermögen nicht gemeldet haben, müssen mit Sanktionen, Sperren und Rückerstattungsforderungen rechnen. Auch sind Strafanzeigen wegen Sozialleistungsbetrug möglich…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 06.02.2022 bei gegen-hartz.de , siehe dazu weitere Infos:
- Bürgergeld: Diese Auskünfte dürfen die Jobcenter nicht verlangen
„Immer wieder müssen Bürgergeld-Bezieher die Erfahrung machen, dass in Anträgen und Formularen des Jobcenters nach Daten gefragt werden, die nicht unmittelbar notwendig erscheinen. Derzeit wird diskutiert, ob Jobcenter im Rahmen von Onlineanträgen die Angabe von Telefonnummern und E-Mail-Adressen als Pflichtangaben verlangen dürfen…“ Ratgeber von Sebastian Bertram vom 25.08.2024 bei gegen-hartz.de - Jobcenter durchleuchten Millionenfach Bürgergeld-Bezieher digital
„Durch automatisierte Abfragen sind die Jobcenter im letzten Jahr allein 82.000 Hinweisen auf möglichen bzw. angeblichen Sozialleistungsbetrug Betrug nachgegangen. Dabei wurden insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den einzelnen Behörden ausgetauscht. Während Millionäre kaum überprüft werden, müssen sich Bürgergeld-Beziehende darauf einstellen, dass die Jobcenter automatisierte Datenabfragen im großen Stil durchführen.
82.000 Hinweise auf Sozialleistungsbetrug
Laut einer Anfrage der Fraktion “Die Linke” im Bundestag gingen die Sozialbehörden rund 82.000 Hinweise auf möglichen Sozialleistungsbetrug nach. Neben Wohngeld-Berechtigten oder Kindergeld Beziehenden wurden vor allem Hartz IV Beziehende im vergangenen Jahr durchleuchtet. Oftmals wurden Fällen nachgegangen, bei denen offenbar Einkommen aus Jobs oder der Rentenversicherung verschwiegen wurden oder Angaben veraltet waren. Laut der Antwort der Bundesregierung wurden zwischen 2018 und 2022 insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den Behörden ausgetauscht. Die Rentenversicherung spielte dabei eine zentrale Rolle, indem sie ihre eigenen Daten mit denen anderer Behörden abglich. Die häufigste Methode zur Aufdeckung von Leistungsbetrug ist der automatisierte Datenabgleich. Dieser ist im Sozialgesetzbuch II § 52 geregelt. Bei diesem Abgleich werden die Daten verschiedener Behörden zusammengeführt und abgeglichen. Die Software prüft, ob Leistungsempfänger weitere Einkünfte haben, die sie bisher verschwiegen haben. Die meisten “Betrüger” gaben ihren Nebenjob nicht an (94,3 Prozent). In 4,2 Prozent der Fälle stellte sich heraus, dass die Hartz-IV-Empfänger noch andere Leistungen wie Rente, Arbeitsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen. Nur in 1,5 Prozent der Fälle wurde festgestellt, dass die Antragsteller über Geldanlagen verfügten und regelmäßige Zinseinkünfte erzielten…“ Beitrag von Carolin-Jana Klose vom 01.11.2023 bei gegen-hartz.de – siehe auch: - Die BA und deren Hotline und ihre Probleme mit Bevollmächtigungen von Beratungsstellen
„Mitarbeitende am Servicetelefon der BA erklärte einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle, „dass auf Schweigepflichtsentbindungen Namen + Adresse + Geburtsdatum + Unterschrift jeder Beratungsstellenmitarbeiterin“ erforderlich seien.
Diese Vorgabe wurde berechtigt von der Beratungsstellenkollegin als ziemlich kritisch angesehen und eine Beschwerde an die BA Zentrale und an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BFDI) zur Klärung des Sachverhalts geschrieben. Die Antwort der BA ist klar und deutlich: „Die Bundesagentur für Arbeit macht grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Vollmachten und Schweigepflichtentbindungen, da die Vollmachterteilung grundsätzlich formfrei möglich ist. […] Um Missverständnisse auszuräumen und die Frage der Bevollmächtigung von Einrichtungen klarzustellen, hat der zuständige Fachbereich der Zentrale einen weiteren FAQ-Eintrag entworfen, der die Bevollmächtigung von Einrichtungen behandelt. Dieser sieht vor, dass eine Nennung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen nicht erforderlich ist.“ Damit stellt die BA deutlich klar, dass keinesfalls Namen + Adresse + Geburtsdatum + Unterschrift jeder Beratungsstellenmitarbeiterin in Vollmachten erforderlich sind…“ Meldung vom 01.11.2023 von Tacheles e.V.
Siehe unsere gesamte Rubrik Die Arbeitsagentur und ihre „Kundendaten“