Aktion von Digitalcourage: Digitalzwang (nicht nur bei der Bahn) melden!

Dossier

Aktion von Digitalcourage: Digitalzwang meldenDie Bank verlangt für das Nutzen der Kreditkarte, dass man sich eine App installiert, die es noch dazu nur bei den Datenkraken Google oder Apple gibt? (…) Ins Bürgeramt darf man nur noch rein, wenn man die Luca-App installiert hat? Die Bahn schafft ihre Automaten ab und man erhält Tickets nur noch Online oder per App? (…) Immer häufiger werden wir in digitale Lösungen gedrängt. So sehr wir uns darüber freuen, dass die Digitalisierung voranschreitet: Über den zunehmenden Zwang, digitale Lösungen zu verwenden, sind wir sehr besorgt. Denn meist werden – so ganz nebenbei und unerwähnt – dabei sehr viele Daten erhoben. Wir finden: Es muss immer auch einen Weg geben, am öffentlichen Leben teilzuhaben, ohne zunehmend Daten abtreten zu müssen. Sie sind von Digitalzwang betroffen? Dann melden Sie uns die Situation. Wir sammeln die Fälle, werten sie aus und nutzen die gesammelten Informationen, um wirksamer gegen Digitalzwang vorzugehen…“ Aktion von Digitalcourage externer Link mit Meldemaske und dazu insbesondere die Bahn:

  • Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben! Neues Rechtsgutachten zum Digitalzwang und Erfolge bei der Bahn und DHL New
    • Rechtsgutachten zum Digitalzwang: Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben!
      Eindeutiges juristisches Gutachten stärkt Digitalcourage im Kampf um eine Grundgesetzänderung
      Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Das belegt ein juristisches Gutachten, das das Netzwerk Datenschutzexpertise auf Initiative von Digitalcourage am 11.12.2024 vorgelegt hat. Es sei „geboten, ein umfassendes und übergeordnetes ‚Recht auf analoge Teilhabe‘ normativ festzuschreiben“, schlussfolgert das Gutachten. Mit dem Thema Digitalzwang beschäftigen wir uns schon lange. Aktuell kann eine Petition unterzeichnet werden, mit der wir erreichen wollen, dass Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Damit soll festgelegt werden, dass niemand benachteiligt werden darf, nur weil er oder sie nicht permanent digital unterwegs ist. Das ausführliche Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise liefert fundierte Argumente für eine Änderung des Grundgesetzes. Dabei zeigt es zunächst auf, dass mitnichten alle so digital unterwegs sind, wie immer angenommen wird: Über drei Millionen Menschen über 16 Jahren in Deutschland waren noch nie im Internet! Auch von den anderen stünden viele dem Übermaß der Digitalisierung zweifelnd gegenüber und sprächen sich für analoge Alternativen aus. Obwohl Grundrechte in erster Linie das Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat regeln, haben sie auch Auswirkungen auf privatrechtliche Beziehungen. So legt das Gutachten dar: Wenn ein Vertragspartner so viel Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, hier für Ausgewogenheit zu sorgen. Wenn also die Vertragsbedingungen für die weniger mächtige Seite unzumutbar sind, diese aber auf den Gegenstand des Vertrags angewiesen ist, gibt es eine staatliche Schutzpflicht, eine zumutbare Alternative zu garantieren. Und jetzt mal ehrlich: Das Reisen mit der Bahn ist fast unumgänglich, wenn man einigermaßen umweltfreundlich unterwegs sein möchte. Und heutzutage ohne Bankkonto durchs Leben zu kommen, ist nahezu unmöglich. Es kann sogar sein, dass die Digitalisierung gegen die Würde des Menschen und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt. Sollte eine totale Digitalisierung des Alltags erfolgen, so schreiben es die Autor.innen des Gutachtens, überschreitet dies die Schwelle des Würdeverstoßes: „Der Mensch darf nicht zum ausschließlichen Objekt der Technik werden“. Zugleich kann es einen Verstoß gegen Artikel 2, die allgemeine Handlungsfreiheit, bedeuten. Dabei spricht das Netzwerk Datenschutzexpertise dem Staat nicht ab, seine Verwaltung effektiv und wirtschaftlich zu organisieren – und das ist heute wohl nur digital möglich. (…) Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen. Wird also jemand von einer digital erbrachten staatlichen Leistung ausgeschlossen, kann sich hieraus das Recht auf eine alternative analoge Leistung ableiten, stellt das Gutachten fest. Denn: Das ist Diskriminierung! Zwar liegt hier keine direkte Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung oder Armut vor, aber wenn man nicht mehr in der Lage ist, ein kompliziertes Gerät zu bedienen, die Bildschirmanzeige nicht sehen kann, oder wenn die Kosten für Gerät und Anschluss nicht angemessen im Regelbedarf berücksichtigt werden, findet eine mittelbare Diskriminierung statt. (…) Für die Formulierung des neuen Grundrechts weist das Gutachten auf zwei Vorschläge hin. Die Initiative für eine Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union beschreibt in Artikel 3 (Gleichheit) ihres Vorschlags ein Recht, dass Menschen nicht durch automatisierte Verfahren an der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen. Der Publizist und Jurist Heribert Prantl schlug vor, Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um folgenden Satz zu ergänzen: „Die Grund- und Daseinsvorsorge für einen Menschen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass er digitale Angebote nutzt.“ Veröffentlichung vom 11. Dezember 2024 von und bei digitalcourage externer Link mit Links zum kompletten Gutachten sowie zur Petition gegen Digitalzwang, siehe dazu auch:

      • Es gibt ein Recht auf eine analoge Alternative
        „… Das Gutachten, das von Thilo Weichert und Karin Schuler erstellt wurde, klärt, unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend ist. Die Grundannahme ist: Es gibt Menschen, die digitale Angebote nicht wahrnehmen können, weil sie sich zum Beispiel die nötigen Geräte und Anschlüsse nicht leisten können, nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder aufgrund einer Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit bestimmten Angeboten haben. (…) Gleichzeitig kann, so das Gutachten, Digitalisierung zu größerer Wirtschaftlichkeit und zu mehr Bürgernähe führen. Es gelte also, eine Balance zu finden. „Selbstverständlich kann ein Grundrecht auf eine analoge Alternative zu digitalen Verfahren nicht voraussetzungslos und unbeschränkt bestehen“, heißt es in dem Gutachten. (…) „Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen“, sagt Karin Schuler. Ihr Co-Autor Thilo Weichert, der auch Co-Vorsitzender von digitalcourage ist, fügt hinzu: „Zur Verdeutlichung ist es sinnvoll, ein Verbot digitaler Diskriminierung verfassungsrechtlich zu fixieren.“…“ Beitrag von Martin Schwarzbeck vom 13. Dezember 2024 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Erfolg gegen Digitalzwang!
      „… wir haben gleich zwei gute Nachrichten:
      – Die Deutsche Bahn ist mit ihren Digitalzwang-Plänen gerade etwas zurückgerudert und hat verkündet, dass ab 15. Dezember 2024 der Kauf von Sparpreistickets wieder ohne Datenabgabe (E-Mail-Adresse oder Mobilnummer) möglich sein wird!
      – DHL gibt jetzt Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, zu untersagen, dass ein Paket an sie an eine Packstation weitergeleitet wird. Dabei können gezielt die neuen Packstationen, die nur noch mit Smartphone und App funktionieren, ausgeschlossen werden.
      Das macht Hoffnung, denn es zeigt: Digitalcourage wirkt! Wir wissen aus verschiedenen Quellen, dass unsere Arbeit in beiden Fällen einen wichtigen Unterschied gemacht hat. Digitalcourage fordert eine klare gesetzliche Regelung im Grundgesetz gegen Digitalzwang…“ Digitalcourage-Newsletter vom 13.12.2024 per e-mail
  • Offener Brief zum Mitzeichnen: Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss europaweit gewährleistet bleiben
    An die europäische Kommission, den Rat der EU und das europäische Parlament.
    Für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben. Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben
    …“ Offener Brief in mehreren Sprachen zum MItzeichnen auf der Aktionsseite Right to offline externer Link
  • Humanistische Union: Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben
    „An die europäische Kommission, den Rat der EU und das europäische Parlament, für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben. Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben. (…) Im Jahr 2017 wurde das Recht auf Grundversorgungsleistungen im Europäischen Referenzrahmen für Sozialrechte wie folgt verankert: „Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Hilfsbedürftigen wird Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährt.“ Diese Grundlage, die gemeinsame Werte der verschiedenen Mitgliedsstaaten verkörpert, wird heute auf dem Altar der Digitalisierung geopfert. Die Strategie Digitales Jahrzehnt der EU legt fest, dass bis 2030 100% der öffentlichen Dienste, einschließlich der Gesundheitsdienste, online zugänglich sein sollen. Auch andere wichtige Dienstleistungen (Banken, Energieanbieter, öffentlicher Nahverkehr…) verfolgen einen weiteren Digitalisierungsprozess. Wenn die EU diesen Kurs beibehält, droht sie 40 % ihrer Bürgerinnen und Bürger grundlegende Rechte und Dienstleistungen zu entziehen, vor allem dann, wenn es keine nicht-digitalen Alternativangebote gibt. (…) Im Jahr 2023 verabschiedete die Parlamentsversammlung des Europarats, die die Stimmen von 700 Millionen Europäer*innen vertritt, eine Richtlinie zur digitalen Spaltung in der den Mitgliedsstaaten empfohlen wird: „Übergang von einer Logik vollständig digitaler öffentlicher Dienste zu einer Logik der vollständigen Zugänglichkeit dieser Dienste, einschließlich der Beibehaltung des nicht-digitalen Zugangs zu öffentlichen Diensten, wo immer dies erforderlich ist, um den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten und deren Kontinuität sowie deren Anpassung an die Nutzer zu gewährleisten.“ Ein Moratorium ist erforderlich, damit die EU-Mitgliedstaaten die Empfehlung des Europarats umsetzen. Zugleich muss eine gesellschaftliche Debatte darüber ermöglicht werden, welche Rolle die Digitalisierung in unserem Leben und in unserer Gesellschaft spielen soll. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Debatte, kann eine nachhaltige digitale Transformation gestaltet werden, die dem Willen und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Nicht zuletzt ist ein Moratorium unerlässlich, um Gesetze auszuarbeiten und zu erlassen, die das öffentliche Interesse schützen und den Rahmen für das politische Projekt sicherstellen, für das wir uns entschieden haben: die Demokratie.“ Aus der gemeinsamen Erklärung des Bundesvorstands der Humanistischen Union vom 15. Juli 2024 externer Link
  • Digitaler Lifestyle oder Digitalzwang? Kein Leben ohne Internet und Smartphone?
    „Um im beruflichen und privaten Leben erfolgreich zu sein oder überhaupt daran teilhaben zu können, scheint es immer notwendiger zu werden, digitale Technologien zu nutzen. Der Arbeitgeber, gesellschaftliche Normen und das eigene Bedürfnis, nicht abgehängt zu werden, zwingen uns immer häufiger zu einem weiteren Schritt in Richtung digitale Abhängigkeit. (…) Immerhin zählen rund drei Millionen Menschen in Deutschland zu den sogenannten Offlinern. Was einer von DeStatis veröffentlichten Studie nach bedeutet, dass fünf Prozent unserer Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 74 Jahren noch nie das Internet genutzt haben. (…) Ein Leben ohne Internet, ohne Smartphone, ohne Apps – das muss möglich sein und bleiben. Dieser Meinung ist auch Leena Simon. Die Netzphilosophin arbeitet für die Initiative Digitalcourage, die ein „Recht auf Leben ohne Digitalzwang“ im Grundgesetz verankern will. Die Forderung an den Bundestag beinhaltet, dass es zu digitalen Angeboten stets auch eine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative geben muss. (…) Auf der anderen Seite setzen sich inzwischen viele Initiativen dafür ein, möglichst allen Menschen den Zugang zum Internet, zu digitalen Anwendungen und Angeboten zu ermöglich. (…) In Sachen digitale Gerechtigkeit seien unter anderem auch die Politik und Wirtschaft gefordert, findet Lena-Sophie Müller, Geschäftsführerin des gemeinnützigen Netzwerks für die digitale Gesellschaft „Initiative D21“. (…) Im selben Gespräch führt auch Gwendolyn Stilling, Sprecherin des Paritätischen Gesamtverbands, bei dem sie das Projekt: #GleichImNetz zur digitalen Teilhabe leitet, aus. „Wir müssen die Chancen der Digitalisierung positiv nutzen, sodass sie auch das Leben für viele Menschen leichter macht. Und das funktioniert nur, wenn wir digitale Teilhabe wirklich für alle ermöglichen, jeden mitnehmen, keinen zurücklassen. Und dafür braucht es Geld, dafür braucht es Unterstützung.“ Reportage von Susann de Luca vom 12. Juli 2024 bei MDR Medien360G externer Link
  • Neue Arbeitsgruppe bei Digitalcourage: Zusammen gegen App-Zwang beim Semesterticket
    Semesterticket nur noch per App? Die neu gegründete „Arbeitsgemeinschaft Semesterticket“ von Digitalcourage will Informationen sammeln und gegen den App-Zwang beim Deutschland(semester)ticket vorgehen…“ Meldung vom 12.07.2024 bei Digitalcourage externer Link
  • Ein Bündnis fordert Bahnfahren ohne Digitalzwang und eine neue Petition das Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz
    • Petition: Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz
      „Ohne Smartphone keine Speisekarte, ohne E-Mail keine Fahrkarte, ohne App kein Paket, ohne Account keinen Arzttermin – dieser Trend zum Digitalzwang nimmt gerade an Tempo auf. An immer mehr Stellen werden wir genötigt, uns einzuloggen, online zu registrieren oder eine App herunterzuladen – und dabei immer mehr persönliche Daten preiszugeben”, sagt Rena Tangens, Gründerin und Vorstand von Digitalcourage. Digitalcourage bearbeitet das Thema Digitalzwang seit 2021 – täglich erreichen die Grundrechtsorganisation Beschwerden von Menschen über Benachteiligungen und de facto Ausschluss. Der Deutschen Post DHL hat Digitalcourage 2023 einen viel beachteten BigBrotherAward für den Digitalzwang bei ihren neuen Packstationen verliehen. Auch der zunehmende Zwang, die Terminplattform des Unternehmens Doctolib zu nutzen, um einen Arzttermin zu bekommen, war mehrfach Thema. Digitalcourage hat sich mehrfach gegen die Versuche der Deutschen Bahn ausgesprochen, Menschen zur Benutzung der App „DB Navigator” zu nötigen und klagt gegen das übergriffige Tracking in dieser App. Nun will Digitalcourage das Problem grundlegend angehen, erklärt Julia Witte, Redakteurin und Campaignerin bei Digitalcourage: „Wir wollen das Übel jetzt bei der Wurzel packen: Wir fordern den Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen!” (…) Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes startet Digitalcourage deshalb eine Unterschriftensammlung, die an den Bundestag gerichtet ist. (…) Digitalzwang schließt viele Menschen aus. Davon betroffen sind oft alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen, die sich ein (aktuelles) Smartphone und die Kosten für mobile Daten nicht leisten können. Digitalzwang betrifft aber auch oft Menschen, die sehr technik-affin sind (…) Auch die Nutzung von alternativen Betriebssystemen oder die bewusste Ablehnung der App-Stores großer Anbieter führt oft zu einem Ausschluss von digitalen Angeboten. (…) Digitalcourage befürwortet grundsätzlich eine durchdachte, datenschutzfreundliche Digitalisierung, wenn analoge Zugänge bestehen. Das ist aber oft nicht der Fall, meint Julia Witte: „Digitalisierung scheint für viele zu bedeuten: Wir machen jetzt eine App und bieten alle unsere Dienste nur noch darüber an. Diese App gibt es dann ausschließlich im Google-Playstore oder im Apple-Store und ist im schlimmsten Fall auch noch voller Tracker. Dabei könnten mit ein bisschen mehr Kreativität und Weitsicht bessere, inklusivere Lösungen gefunden werden!”…“ Pressemitteilung vom 22. Mai 2024 bei Digitalcourage externer Link zur Petition mit der Forderung „Recht auf Leben ohne Digitalzwang“ externer Link
    • Offener Brief an die Deutsche Bahn: Bündnis fordert Bahnfahren ohne Digitalzwang
      Die GEW fordert zusammen mit 28 Organisationen die Deutsche Bahn (DB) in einem offenen Brief auf, Menschen nicht von Mobilitätsangeboten auszuschließen, nur weil diese kein Internet nutzen. Gemeinsam mit 28 Organisationen der Zivilgesellschaft fordert die GEW die Deutsche Bahn (DB) auf, Menschen nicht von Mobilitätsangeboten auszuschließen, nur weil diese kein Internet nutzen. In einem offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn externer Link , Richard Lutz, heißt es: „Gewährleisten Sie einen analogen Zugang zu BahnCard und Sparpreisen, der ohne Mehrkosten und barrierefrei von allen, auch von sogenannten Offlinern, genutzt werden kann.“…“ GEW-Pressemitteilung vom 15.05.2024 externer Link
  • Digitalzwang: In zweifacher Hinsicht abgehängt
    Drei Millionen Menschen sind hierzulande dauerhaft offline. Sie sind damit doppelt benachteiligt: Denn erstens sind „Offliner*innen“ meist auch im Analogen weniger privilegiert. Und zweitens gibt es mehr und mehr Service-Angebote nur noch im digitalen Raum. Doch auch für alle anderen bietet die Zwangsdigitalisierung nicht nur Vorteile.
    All jene, denen das Smartphone schon mal ins Klo gefallen ist, kennen vermutlich das Gefühl, von der digitalen Welt abgeschnitten zu sein. 49-Euro-Ticket: weg. TAN-App fürs Online-Banking: weg. Zweiter Faktor, um sich sicher in die Social-Media-Accounts einzuloggen: weg.
    Dauerhaft offline sind hierzulande drei Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag für das Jahr 2023 mitteilte. Sie sind damit gleich in doppelter Hinsicht abgehängt: Denn offline sind vor allem Menschen, die weniger privilegiert sind. Und zugleich gibt es mehr und mehr Service-Angebote nur noch im digitalen Raum. (…) Wenn es also immer mehr Angebote und Dienstleistungen des täglichen Lebens nur noch digital gibt, dann schließt das Menschen aus – und zwar vor allem jene, die ohnehin weniger privilegiert sind. Noch gibt es für fast alles eine nicht-digitale Option, aber die Richtung ist klar: Die Bank- und Postfilialen verschwinden nach und nach. Dauerfahrkarten und die Bahncard soll es künftig nur noch digital geben. Und immer mehr Service-Angebote setzen auf Chat-Bots statt auf Telefon-Hotlines. Auch die Bundesregierung schickte im vergangenen Jahr einige rein digitale Testballons los…“ Beitrag von Anne Roth vom 10.04.2024 in Netzpolitik externer Link
  • Offener Brief an den DB Vorstand zur Zwangsdigitalisierung der BahnCard im Sommer 2024
    Nach Informationen der DB soll es die Bahncard ab Sommer 2024 nur noch in digitaler Form geben, die bisherige „Plastikkarte“ wird abgeschafft. Die DB begründet die Abschaffung damit, dass die Bahnkunden „digitalaffin“ seien, bereits 60% die Bahncard digital nutzen würden. Die 40% der nicht digitalen Nutzer sollen in Zukunft gezwungen werden, sich eine digitale BC zu kaufen oder werden, wenn sie es nicht tun, von „Vergünstigungen“ ausgeschlossen. (…)
    1) Mit der ausschließlichen digitalen Nutzung der BahnCard (BC) wird ein erheblicher Bahnkundenkreis ausgegrenzt. Dies betrifft vor allem Kunden, die sich kein Smartphone aus (finanziellen) Gründen zulegen können oder wollen (ältere Menschen, datenschutzbewusste oder ökologisch denkende Menschen etc.).
    2) Die von der DB unterstellte „Nachhaltigkeit“ ist gleichfalls ein Märchen. Smartphones haben eine begrenzte/ kurze Lebensdauer, die Herstellung derselben verschlingt wertvolle Ressourcen und Rohstoffe.
    3) Die Apps sind nicht barrierefrei, z.B. für Menschen mit (Seh-) behinderung.
    Die DB hat gesetzlich einen öffentlichen Auftrag. Dieser umfasst sowohl die Personenförderung als auch auch Vergünstigungen allen Personen gleichermaßen zukommen zu lassen (Diskriminierungsverbot). Mit der Einführung der ausschließlich digitalen BC wird aber dieser Auftrag unterlaufen (…)
    Wir fordern: Keinen Zwang zur Anschaffung einer elektronischen BC; Beibehaltung der bisherigen Plastikbahncard mit der Möglichkeit diese in bestimmten (Jahresrhytmus) Zeitabständen aufladen zu können. Keine Weitergabe von Daten, die durch digitale Nutzung entstehen (Transparenz). Verbot der Weitergabe von Daten an Google, Apple etc., da diese den Datenschutz nicht gewährleisten
    …“ Offener Brief vom 16.3.24 
  • Digitalzwang bei Bahncards: Ohne Kundenkonto kein günstiges Ticket
    Die Bahn zwingt Bahncard-Kund.innen ein Online-Kundenkonto auf. Angeblich zum Wohle der Umwelt. Oder geht es doch um etwas ganz anderes? „Um gemeinsam mit Ihnen unserer Umwelt Gutes zu tun, werden wir künftig auf Plastik bei der BahnCard verzichten…”. So hat die Bahn eine E-Mail eingeleitet, die heute vielen Bahncard-Kund.innen bekommen haben. Die Schlussfolgerung aus dem Plastiksparenwollen lautet bei der Bahn: Die Bahncard gibt es nur noch mit einem Online-Kundenkonto. Ohne Account kein günstiges Ticket, heißt das also.
    Eigentlich wollte die Bahn ihre BahnCard-Rabattkarten sogar in Zukunft ausschließlich über die eigene App anbieten. Ja, richtig: genau die App, gegen die Digitalcourage gerade klagt, weil sie voller Tracker ist, die munter Daten an andere Konzerne weitergeben. Dagegen hat es massive Proteste gegeben. Wir haben uns in der Presse deutlich gegen die entgleiste Digitalzwang-Strategie der Bahn ausgesprochen. Und sehr viele Menschen haben uns ihren Frust darüber mitgeteilt und uns ihre Beschwerden an die Bahn weitergeleitet. Daraufhin ist die Bahn immerhin einen kleinen Schritt zurückgerudert – statt App soll in Zukunft auch ein Ausdruck der Bahncard-Informationen akzeptiert werden. Der dicke Haken dabei: Der Ausdruck soll nur online und mit einem Online-Kundenkonto zu bekommen sein. Wir halten das Umweltschutz-Argument von Anfang an für ein löchriges Feigenblatt
    …“ Beitrag von Julia Witte vom 14.3.2024 bei Digitalcourage externer Link
  • Klage gegen Deutsche Bahn wegen digitaler Altersdiskriminierung durch Bahncard mit Handy-Zwang
    Dokumentation der Klageschrift am 6.3.2024 beim Büro gegen Altersdiskriminierung externer Link
  • Deutsche Bahn: Schritt für Schritt gegen das Recht auf analoges Leben
    „… Die Deutsche Bahn (DB) will ab Mitte 2024 die Bahncard nur noch in digitaler Form via App anbieten und auf die Variante aus Plastik verzichten. Begründet wird dieser Schritt mit einem klaren Bekenntnis zum Umweltschutz und als wegweisender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Die Frage ist: Will die DB hier am falschen Ende sparen? Für viele Verbraucher:innen ist der öffentliche Personenverkehr essenzieller Teil ihrer Mobilität. Laut einer Pressemitteilung der DB aus dem letzten Jahr nutzten über fünf Millionen Bahn-Kund:innen die Rabatt-Karten, um kostengünstigere Fahrkarten zu kaufen. Ein Großteil, 60 Prozent nutze bereits die digitale Bahncard über die Navigator-App. Für sie ist die Neuerung offenbar keine Änderung. Doch was ist mit den anderen 40 Prozent? Der Zwang zur digitalen Bahncard ist problematisch: Die benötigte App ist nicht vollständig barrierefrei und kann so etwa für Menschen mit Sehbehinderung zum Problem werden. Andere wollen oder können kein Smartphone nutzen. Das betrifft etwa ältere Menschen oder solche, die sich aus persönlichen Gründen dagegen entschieden haben. (…) Auswertungen des Statistischen Bundesamtes mit Stand April 2023 zeigen, dass sechs Prozent der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahre bis 2022 noch nie das Internet genutzt haben. Das entspricht etwa 3,4 Millionen Menschen in Deutschland. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen beträgt der Anteil 17 Prozent, was etwa ein Sechstel der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe entspricht. Laut den Erhebungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sei besonders auffällig, dass insbesondere ältere Altersgruppen, Frauen, Menschen mit niedrigem Bildungsgrad, Einkommensschwache, Personen mit kognitiven Einschränkungen und Menschen in Pflegeheimen das Internet signifikant weniger nutzen. Der D21-Digital-Index 2021/22 kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Eine bedeutende Anzahl der Offline-Nutzer:innen gehören benachteiligten Gruppen an. Dabei seien 35 Prozent der Befragten besorgt darüber, mit dem technischen Fortschritt nicht mithalten zu können. Vor allem wenn öffentliche Dienstleistungen vermehrt nur noch digital beantragt oder genutzt werden können. (…) Auch wenn wir die Vorzüge von Technik lieben, sollten wir uns kollektiv gegen Digitalzwang und der damit verbundenen Ausgrenzung einsetzen. Ein Akt der Solidarität. Ein Kompromiss wäre im Fall der DB angebracht. Wer ausschließlich die App nutzen möchte, sollte auf eine Karte verzichten, auch im Sinne des Umweltschutzes. Wer aus diversen Gründen die Plastik-Karte behalten möchte, sollte auf Wunsch weiterhin eine erhalten. Beitrag von Zeynep Yirmibesoglu vom 13. Dezember 2023 bei Netzpolitik.org externer Link, siehe auch:

  • Kein Digitalzwang beim Sparpreis-Ticket der Bahn. vzbv und Digitalcourage kritisieren neue Regelung beim Kauf von Spartickets der Deutschen Bahn
    Sogenannte Sparpreis-Tickets im Fernverkehr können bei der Deutschen Bahn (DB) ab Oktober nur noch unter Angabe einer Handynummer oder E-Mail-Adresse erworben werden. Alle, die dieser Datenfreigabe nicht zustimmen können oder wollen, werden damit künftig vom kostengünstigeren Reisen mit der Bahn ausgeschlossen, kritisieren Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Digitalcourage in einem gemeinsamen Statement. „Die Bahn muss für alle da sein. Die Digitalisierung darf nicht zum Ausschluss der Schwächsten führen. Die Deutsche Bahn sollte alle bei der Digitalisierung mitnehmen statt Fahrgäste zu vertreiben“, sagt Ramona Pop. Viele alte oder eingeschränkte Menschen fühlten sich von der Online-Welt bereits heute überfordert. „Digitalisierung muss den Menschen nützen. Wer ein Sparpreis-Ticket kauft, darf nicht gezwungen werden, Daten preiszugeben“, sagt Pop. „Bahnfahren ist umweltfreundliches Reisen und gehört zur Grundversorgung – es muss ohne Datenspuren und Digitalzwang möglich sein“, sagt Rena Tangens von Digitalcourage. „Unsere Mailadresse oder Telefonnummer werden nicht gebraucht, um uns befördern zu können – deshalb gehen sie die Bahn nichts an.“…“ Beitrag von Julia Witte vom 25.09.2023 bei Digitalcourage externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=190494
nach oben