Petition „Kein Datenpool von Polizei und Geheimdiensten“
„Voraussichtlich am 8. Oktober 2014 stimmt der Innenausschuss des Bundestags darüber ab, ob die Polizei in Zukunft geheimdienstlich erfasste Personendaten umfassend analysieren und verwerten darf und umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte vor einem Jahr das Anti-Terror-Datei-Gesetz als in Teilen verfassungswidrig ab und gab der Regierung bis Ende des Jahres Zeit für eine Neufassung. In ihrem Gesetzentwurf will die Regierung die gefährlichen Datenpools aber sogar ausweiten. Auch der Bundesrat kritisierte das Vorhaben. Jetzt müssen wir uns beim Innenausschuss für Datenschutz und Bürgerrechte stark machen…“ Petition von Humanistische Union e.V. auf OpenPetition vom 01.09.2014 (aktiv bis 31.10.2014) und dazu:
- Die Petition ist bereit zur Übergabe
„Liebe Unterzeichner/innen der Petition für die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, ein trauriger Tag für Bürgerrechte und Datenschutz: heute hat der Innenausschuss des Bundestags über die gemeinsamen Datenpools von Polizei und Geheimdiensten abgestimmt. Leider stimmte die große Koalition für eine verfassungswidrige Aushöhlung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Die Polizei bekommt erweiterte Recherchebefugnisse für Daten, die Geheimdienste in gemeinsamen Dateien ablegen, und umgekehrt. Auch wenn das Anliegen unserer Petition nicht gehört wurde, bleiben wir doch nicht tatenlos. Die Kampagne „ausgeschnüffelt“ der Humanistischen Union zieht als nächstes vor die Tore des so genannten „Terrorismusabwehrzentrums“ in Berlin, wo BKA und „Verfassungsschutz“ Tür an Tür arbeiten – für diese gemeinsamen Zentren gibt es bis heute keine rechtliche Grundlage.“ Meldung der Humanistischen Union vom 15.10.2014
- Aus der Petition: „(…) Vom den Abgeordneten des Innenausschusses des Bundestags fordern wir: Lehnen Sie den Gesetzesentwurf der Regierung ab!
– Die Geheimdienste sollen Informationen und Daten über Personen nur dann an die Polizeien weitergeben, wenn sie damit reale Gefahren für Leib und Leben abwenden können. Dafür braucht es kein Datenpool.
– Keine erweiterte Datennutzung: Die Polizei darf die Daten nicht für ihre operativen Aufgaben verwenden und umgekehrt. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten darf nicht ausgehöhlt werden. Auch für den im Gesetzesvorschlag genannten „Eilfall“darf keine Ausnahme gemacht werden.
– In den Dateien (ATD und RED) dürfen keine „Befürworter“ und „Kontaktpersonen“ gespeichert werden. Die Gefahr, dass Unbeteiligte in die polizeiliche Strafverfolgung geraten, ist viel zu hoch…“ Siehe dazu auch:
- Bundesregierung schlägt ein verfassungswidriges Anti-Terror-Datei-Gesetz vor
„Heute beschäftigt sich der Bundestag in erster Lesung mit einer Änderung des Anti-Terror-Datei-Gesetzes (ATDG) und des Gesetzes zur Rechtsextremismus-Datei (RED). Wir haben dazu eben eine Presseerklärung herausgeschickt. Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des ATDG im April 2013 für verfassungswidrig erklärt. Der Grund ist, dass es um Datenpools geht, die sowohl von Geheimdiensten als auch von der Polizei genutzt werden. Dabei sollten diese Dienste eigentlich unabhängig voneinander arbeiten und keine Daten austauschen („informationelles Trennungsgebot“). Der Hintergrund ist, dass man in Deutschland nie wieder Geheimpolizeien wie die Stasi oder die Gestapo enstehen lassen will…“ Presseerklärung vom 5.6.2014 auf der Sonderseite der HU: ausgeschnüffelt. Verfassung schützen – Geheimdienst abschaffen!