Legal, Illegal, Scheißegal: Die Arbeitsweise des BND und ihre Opfer

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin„Der am 01. April 1956 gegründete Bundesnachrichtendienst (BND) ist die einzige dem Bundeskanzleramt unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde. Neben dem sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz, der als Nachrichtendienst im Inland fungiert, und dem Militärischen Abschirmdienst, der Teil des Bundesverteidigungsministeriums ist, bildet der BND den dritten Pfeiler der Nachrichtendienste des Bundes. Aufgabe ist die nachrichtendienstliche zivile und militärische Informationsgewinnung (Überwachung durch Agenten, Telekommunikation o.ä.) im Ausland und deren Analyse. Diese offensichtlich schon im Kern unmoralische Arbeit ist zu großen Teilen gegenüber einem demokratischen und rechtsstaatlichen Interesse an Öffentlichkeit immunisiert. Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehört der Einsatz von Nachrichtendiensten zu den legitimen Mitteln einer wehrhaften Demokratie, welche die Bundesrepublik Deutschland zu sein beansprucht. Diese zu gewährleisten hat regelmäßig eine höhere Priorität als Transparenz und demokratische Entscheidungsprozesse, weshalb sich der BND nur selten für sein Handeln und seine zumindest in Teilen rechtswidrigen Methoden und Operationen verantworten muss. (…) Mit dem Argument, Gefahren für die innere und äußere Sicherheit abzuwehren, entzieht sich der BND der Möglichkeit einer demokratischen Einhegung weitgehend. Regelmäßig werden geltende Gesetze und Grundrechte der Bundesrepublik wissentlich ignoriert bzw. übertreten. Untersuchungsausschüsse und Klagen funktionieren als Instrument gegen die Rechtsbrüche des BND nur bedingt. Der Nachrichtendienst setzt alle Überwachungsmethoden ein, die ihm zur Verfügung stehen und entzieht sich dabei auch bei der Auswahl, Anwerbung und Führung von V-Leuten dem Parlament…“ Sehr lesenswerte und ausführliche IMI-Analyse 2021/16 von Nina Rupprecht vom 22. März 2021 externer Link

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