Langes Nachspiel zum Spitzeleinsatz im „Berliner Sozialforum“ // Prozess am 18. Juni 2015
„Neun Jahre nach der im Jahre 2006 bekannt gewordenen Spitzelaffäre um das „Berliner Sozialforum“ verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin erneut über die Auskunftsklage gegenüber dem Verfassungsschutz. Seit der Gründung im Jahr 2003 bis zum Sommer 2006 haben mindestens fünf V-Leute des Bundes- und des Landesamtes für Verfassungsschutz den mittlerweile aufgelösten Zusammenschluss von Initiativen und politischen Gruppen ausgeforscht…“ Info beim Bündnis „Wir bleiben alle“ vom 16. Juni 2015 zum Prozesstermin am 18. Juni 2015 beim Oberverwaltungsgericht Berlin: Hardenbergstraße 31, 9:30 Uhr, Saal 320. Siehe dazu:
- Rückschlag für die informationelle Selbstbestimmung
Ein vom Verfassungsschutz Bespitzelter bekommt auch nach 10 Jahren keine Auskunft über die Daten. Beitrag von Peter Nowak bei telepolis vom 18. Juni 2015 . Aus dem Text: „… Der Berliner Verfassungsschutz kann Auskünfte an Bespitzelte auch nach 10 Jahren mit der Begründung verweigern, dass damit Quellen offengelegt werden können. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Geklagt hatte Wolfgang F. Er war Mitglied der Initiative für ein Sozialforum, das seit seiner Gründung im Jahr 2003 bis zum Sommer 2006 von mindestens fünf V-Leuten des Bundes- und des Landesamtes für Verfassungsschutz ausgeforscht wurde…„
- Aus o.g. Info-Text beim Bündnis „Wir bleiben alle“ : „… Nach der nichtssagenden Auskunft des Verfassungsschutzes verklagten einige der Aktiven das Land Berlin. (…) 2011 entschied in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin, dass der Verfassungsschutz weiter reichende Informationen weiterhin verweigern darf. Dieses Urteil hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand. Nunmehr soll in einer vierten Verhandlung in der Sache erneut vor dem OVG entschieden werden. Wir halten wie viele andere Gruppen und Organisationen den Spitzeleinsatz nach wie vor für rechtswidrig. Mit dieser Klage gegen das Land Berlin wollen wir auch auf juristischem Wege dagegen vorgehen, dass Akteneinsicht in diesen Vorgang verhindert wird. Wir erwarten dass das Gericht vor dem Hintergrund der NSU- und anderer Affären den Verfassungsschutz jetzt in die Schranken weisen wird. Unterstützt die Beteiligten durch Euer Erscheinen…„