Keine weiteren Rechte für den Verfassungsschutz – Gewerkschaft ver.di in Hessen lehnt Gesetzentwurf für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) ab

Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!In einem Schreiben vom 09.12.2014 an alle Abgeordneten des Hessischen Landtags erklärt Jürgen Bothner, Landesbezirksleiter von ver.di Hessen: „Wir fordern die hessische Landesregierung… auf, ihren Gesetzentwurf zum Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 15. September 2014 zurückzuziehen und einen neuen, bürgerrechtlich und Datenschutz konformen Entwurf vorzulegen.“Meldung bei dieDatenschützer Rhein-Main vom 17. Dezember 2014 externer Link. Aus dem Text:

  • In einem demokratischen Gemeinwesen muss das Prinzip gelten, dass vom Staat in einem Geheimverfahren gesammelte Informationen nicht gegen einen Bürger verwendet werden dürfen – weder in einem Verwaltungsverfahren noch vor Gericht. Erst wenn diesen Informationen der Status der Geheimhaltung entzogen und auch die Quellen offenbart wurden, darf der Staat sie gegen einen Bürger verwenden. Denn erst dann kann der Bürger tatsächlich und auch gerichtlich überprüfen, ob die Informationen überhaupt rechtskonform erhoben wurden und inhaltlich zutreffend sind.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=72015
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