Eine einzige Woche gibt die Antwort auf alle Appelle an den Staat, gegen Rechts vorzugehen: Satz mit „x“

[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!Der Polizist, der sagt, wie es bei der Polizei ist: Na ja, die Linke hat halt ihre Meinung – und die, die Anschläge auf ihre Büros machen, halt auch. Ein Gericht, das findet, dass ein bisschen auf Afrikaner schießen höchstens eine Bewährungsstrafe nötig macht – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dortmunder Polizisten, die bei rechtsradikalen Netzwerken mitmachen, sind da weniger eine Überraschung – erinnert sei an ihren Geleitschutz für die „Israel verrecke“-Nazidemo vor einigen Monaten. Und die Krönung des Ganzen: Die organisierte deutsche Kriminalität leitet jetzt – sehr passend, im Gegensatz zu mancher liberaler Traumtänzerei – das Bundesverfassungsgericht. VW hat seinen Anwalt geschickt. Zu einigen wenigen Ereignissen innerhalb einer Woche, die die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntlichkeit verändern, eine ebenso kleine, wie feine Materialsammlung:

„Prozess um Schüsse in Ulm: Täter bekommt Bewährungsstrafe“ am 15. Mai 2020 bei SWR externer Link meldet: „Ein 51-Jähriger aus Ulm ist nach Schüssen auf einen gebürtigen Nigerianer zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Schüsse hatten nach Überzeugung des Gerichts einen rassistischen Hintergrund. Die fremdenfeindliche Einstellung des Mannes habe zur Tat beigetragen, hieß es am Freitagnachmittag bei der Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht Ulm. Das Gericht hielt dem Mann aber zugute, dass er gestanden hatte und das Opfer nur leicht verletzt war. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers jeweils zwölf Monate gefordert.  Der Angeklagte hatte am 3. August 2019 beim Bürgerhaus Mitte in Ulm zweimal auf einen Deutschen nigerianischer Herkunft geschossen und ihn an der Schulter verletzt. Die Schüsse vor dem Bürgerhaus hatten in der Stadt für Diskussionen gesorgt. Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) hatte die Bürgerschaft in einem offenen Brief aufgefordert, gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Laut Aussage des Opfers habe der Angreifer zweimal „El Paso, Texas“ gerufen, in Anspielung auf einen rechtsextremistischen Anschlag am selben Tag in den USA, bei dem 23 Menschen erschossen wurden.  Vor dem Ulmer Gericht hatte eine kleine Gruppe von der „Bürgerinitiative Schaffnerstraße“ und einer türkischen Gemeinde eine kurze Kundgebung abgehalten, mit einem Transparent und der Aufschrift „Tatort Rassismus“.

„Schüsse in Ulm rassistisch motiviert?“ am 06. August 2019 ebenfalls beim SWR externer Link zu den Schüssen damals: „Nach Schüssen auf Teilnehmer einer Zusammenkunft in Ulm hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen übernommen. Ein Mann hatte am Wochenende mit einer Druckluftpistole geschossen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben, die rassistisch motivierte Straftaten untersucht. Das haben beide Behörden dem SWR bestätigt. Nach Angaben der Polizei war der Großteil der Teilnehmer der Zusammenkunft im Bürgerhaus Mitte Afrikaner. Das sagte auch ein Zeuge dem SWR. Er habe den bewaffneten Täter von seinem Fenster aus gesehen. Dieser habe mehrfach das Wort „Ausländer“ gerufen.  Laut Polizei hatte sich der 50-jährige Tatverdächtige am Samstag kurz vor Mitternacht mit Messer, Schlagring und Druckluftpistole bewaffnet. Dann sei er auf der Zusammenkunft in der Ulmer Oststadt aufgetaucht, um sich über die Lautstärke zu beschweren. Die Gruppe von Afrikanern trifft sich laut Hausverwaltung ein Mal im Monat im Bürgerhaus. Der Mann habe zu dem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden. Im Verlauf der Auseinandersetzung habe er zwei Mal auf einen 51-jährigen Mann geschossen, der dabei leicht verletzt wurde. Der Tatverdächtige wurde vorübergehend festgenommen. Teilnehmer der Gruppe hatten den betrunkenen Schützen überwältigen können. Ermittler fanden anschließend in seiner Wohnung ein umfangreiches Waffenarsenal, darunter auch eine Machete, eine Armbrust sowie weitere Druckluftwaffen. Die Waffen wurden sichergestellt“.

Zwischenbilanz:

Wie viele Waffen wurden – sehr beispielsweise – bei den Verfahren gegen Teilnehmer an den G20 Protesten zu Hause gefunden? Wie oft haben die auf andere Menschen geschossen? Wie viele rassistische Tiraden haben sie losgelassen?  Und ein bisschen weiter nur gefragt: Vor welchem Hintergrund findet das Ganze statt? – Beispielsweise (wiederum) vor diesem, der folgt.

„Rechts angehauchter Hitlergruß“ von Dominik Baur am 11. Mai 2020 in der taz online externer Link berichtet von der Stimmungslage in Ulm und um Ulm und um Ulm herum von einem weiteren Prozess, dessen Urteil noch aussteht: „… Rein juristisch geht es nur um fünf junge Männer, die hier in Ulm wegen eines Brandanschlags auf eine Roma-Familie im vergangenen Jahr auf der Anklagebank sitzen. Doch hinter dem am Montag eröffneten Strafverfahren steht auch die Frage, ob die fünf nicht auch die Vollstrecker einer gärenden rechtsextremen Stimmung einer ganzen Kleinstadt waren. „Wenn man nach Bildern auf dem Handy geht“, sagte denn auch einer der Angeklagten, „könnte man bei uns jeden zweiten im Dorf was reindrücken“. Wohlgemerkt: Das Bild, dass das Gericht kurz zuvor an die Wand hat werfen lassen, zeigte die Angeklagten, wie sie eine schwarz-weiß-rote Fahne mit der Aufschrift „Deutschland – Meine Heimat“ hielten und den Hitlergruß zeigten. Ja, und die Roma, die für zwei Wochen auf einer Wiese in Erbach-Dellmensingen ihr Lager aufgeschlagen hatten, die seien im Dorf schon Gesprächsthema Nummer eins gewesen. Die Leute hätten sich sehr darüber aufgeregt. Aber: „Man sollte schon unterscheiden zwischen einem, der rechts angehaucht ist oder der Vollblutnazi ist“, forderte der Angeklagte. Heutzutage werde man ja schon beschimpft, „wenn man die Deutschlandfahne im Garten hängen hat“. Die Faktenlage ist weitgehend unbestritten. Staatsanwalt Patrick Bader fasste sie zu Prozessbeginn in seiner Anklage zusammen: Demnach ließ sich im Mai 2019 eine Gruppe von rund 30 Roma mit ihren 18 Wohnwagen auf besagter Wiese in dem Erbacher Ortsteil südwestlich von Ulm nieder. Am 24. Mai 2019, so die Anklage, seien die fünf Männer – damals im Alter von 17 bis 20 Jahren – kurz nach 23 Uhr mit einem VW Polo zu der Wiese gefahren, auf dem Beifahrersitz: Leo B. Am Ziel angekommen habe dieser aus dem fahrenden Auto heraus eine brennende Fackel in Richtung eines der Wohnwagen geworfen. In dem Wohnwagen schlief zu dieser Zeit eine junge Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn. Die Frau tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. (…) Für die Ermittler steht außer Frage, dass die Tat heimtückisch geplant und keineswegs spontan war. So hätten die Angeklagten schon in den Tagen zuvor versucht, die Roma aus dem Ort zu vertreiben. Einmal hätten sie ein Schild mit der Aufschrift „Not welcome“ in der Nähe der Wohnwagen aufgestellt, darunter stand in Anspielung auf die Postleitzahl von Erbach: „155 = Bleibt deutsch“. Außerdem hätten sie einen toten Schwan neben die Wagen gelegt und schließlich eines Nachts einen Knallkörper zwischen die Wohnwagen geworfen. In der Bewertung der Tat gehen die Meinungen dann doch erheblich auseinander. Die jungen Männer sprechen lediglich von „Mist“, den sie da gebaut hätten, wahlweise auch von „Scheiß“, „Dummheit“ und „Sauerei“. Sie hätten sich halt nicht viel Gedanken gemacht. Aber letztlich sei das doch alles nur ein Spaß gewesen. Und man sei sich einig gewesen, dass man ja auf keinen Fall einen Wohnwagen mit der Fackel treffen, sondern sie nur in die Wiese werfen wolle. Einen Schrecken habe man den Roma eben einjagen wollen. (…) Aufgefallen sind die Angeklagten freilich schon früher. Sowohl ihre Gesinnung als auch ihre Gewaltbereitschaft war bekannt. Das belegt auch ein Vorfall vom April 2018, an dem drei von ihnen beteiligt waren – und der in einem anderen Verfahren verhandelt wird. Die drei saßen mit anderen jungen Männern im Regionalexpress 4235 von Ulm nach Erbach. Während der Fahrt sollen sie rechtsradikale Parolen gegrölt haben, unter anderem: „Deutschland den Deutschen!“ Die Bitte eines Mitfahrenden türkischer Abstammung, sich doch zu mäßigen, ignorierten sie. Als der Mann in Erbach mit seinem Fahrrad ausstieg, sollen ihm einige aus der Gruppe gefolgt sein. Nach Aussage des Mannes hielt ihn einer von ihnen von hinten fest, ein anderer schlug ihn mit der Faust ins Gesicht. Außerdem hätten die Angreifer sein Fahrrad und seine Brille auf die Gleise geworfen...“

„»Umfangreiches Waffenarsenal« und NS-Devotionalien“ von Sebastian Lipp am 08. Mai 2020 bei Allgäu Rechtsaußen externer Link (nicht weit um Ulm herum) abschließend zum Umfeld noch: „… Ein vollautomatisches Sturmgewehr, das dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt, mehrere Langwaffen, etwa ein Repetiergewehr und eine Kipplaufflinte, sechs scharfe Kurzwaffen, über 400 Schuss Munition für Lang- und Kurzwaffen, diverse erlaubnispflichtige Schreckschusswaffen, weitere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände, circa 350 Gramm Schwarzpulver sowie 14 erlaubnispflichtige oder verbotene pyrotechnische Gegenstände. Dieses »umfangreiche Waffenarsenal« ist das Ergebnis einer Razzia am Donnerstag in zwei Anwesen im Bereich Buchenberg, wie die Polizei in einer Mitteilung an die Presse berichtet. Zudem beschlagnahmten die Beamten demnach diverse »Selbstlaborate« und eine Vielzahl an Waffenteilen, Marihuana, Cannabispflanzen und Amphetamin. Die Beamten entdeckten auch Werkstattmaterial, das für die Herstellung und die Weiterverarbeitung von Waffen geeignet wäre. Nach derzeitigem Ermittlungsstand beläuft sich die Anzahl der sichergestellten Asservate auf über 200, davon unterliegen etwa 110 dem Waffengesetz…“

Zu polizeilichen Gesinnungslagen eine ganz alltägliche und eine auch ganz alltägliche Meldung:

„Wurzen: Polizist fällt bei Anzeigenaufnahme mit „unschönen“ Bemerkungen auf“ am 13. Mai 2020 beim MDR externer Link meldet über polizeiliche Gesinnungslage: „… Auf das Parteibüro der Linken in Wurzen ist am Wochenende ein Farbanschlag verübt worden. In der Nacht von Freitag auf Sonnabend hätten Unbekannte auf die Jalousie des Büros ein etwa ein Meter großes Hakenkreuz und das Symbol „88“ aufgesprüht, welches in der Neonaziszene als Code für „Heil Hitler“ verwendet wird, erzählt Jens Kretzschmar, Kreisvorsitzender der Linken Westsachsen MDR SACHSEN. Der Vorfall sei sofort zur Anzeige gebracht worden und die Polizei habe Ermittlungen wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole und wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Damit hätte der Vorfall für Jens Kretzschmar eigentlich zu den Akten gelegt werden können, wenn da nicht im weiteren Gespräch mit den Beamten „unschöne“ Bemerkungen gefallen wären. Bei der Anzeigenaufnahme sei eigentlich alles normal verlaufen, erzählt Jens Kretzschmar im Interview mit MDR SACHSEN. Die Beamten hätten sogar eine Spraydose dabei gehabt, um das Hakenkreuz sofort unkenntlich zu machen. Doch als er sich über ähnliche Schmierereien äußerte, die bereits am 8. Mai an Hauswänden in Wurzen-Nord aufgetaucht waren und er dies als Indiz für eine stark vernetzte Neonaziszene in der Stadt wertete, kam eine Antwort, die er nicht still hinnehmen wollte. „Ein Beamter äußerte: ‚Man kann schon eine Meinung haben. DIE LINKE hat halt die eine und das ist eben die andere.“ (…) Wenige Tage nach der Sprühattacke auf das Parteibüro der Linken gab es erneut rechte Schmierereien in der Stadt. Nach Polizeiangaben wurde in der Bahnhofsstraße eine Hauswand großflächig mit verfassungswidrigen Kennzeichen besprüht. Dort seien zwei Hakenkreuze, eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuzen sowie SS-Runen auf der Wand entdeckt worden. Die Höhe des Sachschadens ist noch unklar. Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden eingeleitet...“

„VVN-BdA fordert Suspendierung der SEK-Führung“ am 17. Mai 2020 bei den RF News externer Link fasst die naheliegende Reaktion auf diverse Meldungen der Woche mit der Dokumentation zusammen: „Das Sondereinsatzkommando der Dortmunder Polizei trainiert in Güstrow im fernen Mecklenburg-Vorpommern auf einem Schießstand der faschistoiden Gruppe „Nordkreuz“. Diese alarmierende Meldung musste vom Landeskriminalamt jetzt bestätigt werden. Am Raub von Munition bei Bundeswehr und Polizei zum Einsatz für den Tag „X“ sind auch Polizisten aus Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen. Sogenannte Prepper-Gruppen wie „Nordkreuz“ haben Todeslisten aufgestellt, um die darin verzeichneten Demokraten „weg“ zu machen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten fordert die sofortige Beendigung der Polizeikontakte in die faschistische und faschistoide Szene hinein. Der Fall muss gründlich aufgeklärt werden. Bis dahin sind alle SEK-Kräfte, die zu einem 550 km entfernten Schießstand fahren – offenbar um sich mit „Nordkreuz“-Leuten zu treffen – aus dem Dienst zu entfernen. Das forderte vorgestern am Freitag ein Sprecher der VVN-BdA Dortmund“.

Und zur Pressearbeit des BKA der Sahnetupfer:

„Die offizielle Anschlagsgeschichte wird immer bizarrer“ von Thomas Moser am 18. Mai 2020 bei telepolis externer Link zum Berliner Einzeltätermärchen: „… Der Untersuchungsausschuss (UA) des Bundestags hat entdeckt, dass sich auf dem HTC-Handy des angeblichen Attentäters Amri, das in einem Karosserieloch des LKW lag, zwei Fotos befinden, die nach dem Anschlag gemacht wurden. Sie zeigen die Unfallstelle und das zerstörte Fahrzeug. Wer die Fotos gemacht hat oder wie sie auf das Smartphone gelangt sind, kann auch das BKA bisher nicht schlüssig erklären. Der Sachverhalt zeigt, wie bizarr sich die Aufklärung des Terroranschlages entwickelt. Wo die Abgeordneten graben, stoßen sie auf Details, die nicht mit der offiziellen Anschlagsgeschichte zusammenpassen, wie sie beispielsweise ein BKA-Ermittler im Bundestag erneut formuliert hat: Die Tat sei die eines Einzeltäters gewesen. Amri habe sich des LKW allein bemächtigt und damit den Anschlag begangen. Die Möglichkeit habe sich erst am 19. Dezember ergeben. Als Amri am Abend des 18.Dezember mit Ben Ammar zusammensaß, habe er noch nicht gewusst, dass er am nächsten Tag die Tat begehen werde. So der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) A.M. jetzt als Zeuge im Ausschuss. Als ihm die zwei Fotos aus dem HTC-Handy vorgelegt werden, muss er passen: Er habe sie noch nie gesehen, er habe keine Erklärung dafür. Die Fotos müssen einige Zeit nach dem Anschlagszeitpunkt um 20:02 Uhr entstanden sein. Der Tatort ist bereits abgesperrt, Polizisten und Rettungskräfte sind zu sehen. Dass Amri, der den LKW gefahren haben soll, sie selber gemacht hat, ergibt für den BKA-Mann keinen Sinn. Dann wäre der Täter ja noch stundenlang vor Ort geblieben. Zumal er gegen 21:30 Uhr in seiner Unterkunft gewesen sein soll, um seine Sachen zu holen, ehe er flüchtete. Dass die Bilder von einem Mittäter gemacht wurden, bezweifelt der BKA-Ermittler ebenfalls. Schließlich würde das die offizielle Einzeltäter-Theorie zum Einsturz bringen. Da es die Nachtat-Bilder aber faktisch gibt, kann man durchaus fragen, ob sie vielleicht zum Anschlagsplan gehörten und eine Botschaft damit verknüpft werden sollte. Zum Beispiel die einer Tätergruppe. Die Frage der ungeklärten Bilder war schon in der vorherigen UA-Sitzung kurz Thema. Offensichtlich hatte sich das BKA zwischenzeitlich darauf vorbereitet. Als jetzt der BKA-Zeuge A.M. mit den Funden konfrontiert wurde, meldete sich der Sitzungsvertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) zu Wort und sagte, das BKA habe ihm „gerade“ eine mögliche Teilerklärung unterbreitet, die er vorlesen könnte. Danach könnten die Bilder, so das BKA, über eine App, möglicherweise eine Google-App, automatisch auf das Handy gespielt worden sein. Beispielsweise gäbe es bei I-Phones die Technik, per App „Nachrichten des heutigen Tages, die Dich interessieren könnten“ anzubieten und sie dann im Hintergrund auf dem Handy zur Verfügung zu stellen. Die Fotos auf Amris HTC-Handy fänden sich, so das BKA, auch auf Nachrichtenseiten von jenem Tag…

Zu einem ebenfalls in derselben Woche deutlich gewordenen Hintergrund:

„Fünf Opfer pro Tag“ von Markus Drescher am 13. Mai 2020 in neues deutschland online externer Link zur allgemeinen Entwicklung – aus der Berichterstattung von Beratungsstellen wohlgemerkt: „… Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) hat am Dienstag seine Jahresbilanz 2019 vorgestellt: 1347 Fälle rechts motivierter Gewalt, 1982 direkt Betroffene, bei 80 Prozent der Taten handelt es sich um Körperverletzung, der Anteil von Kindern und Jugendlichen unter den Opfern stieg um 14 Prozent. Die Angaben gelten für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, in denen im VBRG zusammengeschlossene unabhängige Opferberatungsstellen tätig sind. Die Zahlen zeigten zwar einen Rückgang der Taten um zehn Prozent, so Judith Porath, Mitglied des VBRG-Vorstands. Doch habe sich die Bedrohungslage durch Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus verschärft. »Drei Menschen starben in 2019 bei antisemitisch und rassistisch motivierten rechtsterroristischen Anschlägen und in diesem Jahr haben schon zehn Menschen bei dem rechtsterroristischen, rassistisch motivierten Anschlag von Hanau ihr Leben verloren«, so Porath. Wie Newroz Duman von der Hanauer Initiative 19. Februar berichtet, fühlten sich die Betroffenen allein gelassen. Forderungen nach transparenter Aufklärung und konsequenter Strafverfolgung würden ebenso ignoriert »wie die klaren Warnsignale, die es vor dem Anschlag in Hanau aufgrund des Ausmaßes der legalen Bewaffnung des Täters und dessen rassistischen Bedrohungen von Jugendlichen in Hanau-Kesselstadt gab.«…“

Und die Krönung der Woche:

„Amt mit Haken“ von Uwe Kalbe am 16. Mai 2020 in neues deutschland online externer Link zum zentralen Thema „es liegt alles in guten Händen“: „… Als Stephan Harbarth vor nicht einmal anderthalb Jahren aus dem Bundestag ans Bundesverfassungsgericht wechselte, geschah dies einerseits nicht ohne Widerspruch. Der damals stellvertretende Fraktionschef der Union hatte am Ersten Senat in Karlsruhe nunmehr über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen zu befinden, die er zuvor womöglich selbst mitbeschlossen hatte. Auch dass der Vater dreier Kinder als Mitglied einer Anwaltskanzlei zu seinen Abgeordnetendiäten Nebeneinkünfte oberhalb von 250 000 Euro im Jahr offiziell angab, ließ ihn nicht eben als bescheidenen Diener des Rechts erscheinen. Zum anderen glich der Wechsel in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts schon im November 2018 einem Transit, dessen eigentliches Ziel der Zweite Senat samt Präsidentschaft war. Denn als Harbarth auf den frei werdenden Posten des Vizepräsidenten rückte, war er damit auch Anwärter auf die Nachfolge Andreas Voßkuhles. Der Vizepräsident rückt beim Ausscheiden des Präsidenten nach, so lautet das ungeschriebene Gesetz. Voßkuhles Amtszeit lief am 6. Mai ab, und am Freitag folgte die Wahl Harbarths durch den Bundesrat auf den neuen Posten…“ (siehe zu ihm auch unser Dossier: Stephan Harbarth als Kirchhof-Nachfolge am BVerfG: Erwerbslose wollen keinen Konzernanwalt! Erwerbslose wollen auch Grundrechte haben!)

„Der neue Verfassungsrichter Stephan Harbarth ist hochgelobt, aber nicht unumstritten“ von Heike Anger am 22. November 2018 im Handelsblatt online externer Link zur damaligen Wahl ins BVG: „… Tatsächlich gehört Harbarth im Bundestag zu den Top-Verdienern. Als einer der Geschäftsführer der internationalen Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz meldet er jährlich Nebeneinkünfte von mehr als 250.000 Euro an das Parlament. Doch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt wird dem Mann, der auch an der Yale Law School einen Abschluss gemacht hat, nun von Kritikern vorgehalten. Manch einem gilt er schon deshalb als befangen, weil er etwa Daimler bei der Veräußerung sämtlicher Anteile des Airbus-Vorgängers EADS beraten hat und auch Allianz, Merck, Sanofi-Aventis oder Kuka zu seinen Mandanten zählten. Wirtschaftliche Verflechtungen ermöglichten keine Unabhängigkeit, so der Vorwurf. Pikant sei auch die Tatsache, dass seine Kanzlei – wenn auch nicht er selbst – Volkswagen im milliardenschweren Musterverfahren zur Diesel-Abgasaffäre berät. Das könne zur Hypothek für künftige Verfahren in Karlsruhe werden. „Herzlichen Glückwunsch an Volkswagen! Cleverer Move“, kommentierte zum Beispiel Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick die Nominierung von Harbarth…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=172565
nach oben