BND lässt sich Abhören von Verbindungen deutscher Provider genehmigen

Der Bundesnachrichtendienst (BND) lässt sich offenbar seit mindestens zwei Jahren das Anzapfen von Kommunikationsleitungen deutscher Internetprovider genehmigen. Eine entsprechende Anordnung zur „Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ schickte der Geheimdienst, der für die Aufklärung im Ausland zuständig ist, an den Verband der deutschen Internetwirtschaft. Das vertrauliche dreiseitige Schreiben zur strategischen Fernmeldeaufklärung ist von Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium abgezeichnet…“ Artikel vom 06.10.2013 bei Spiegel online externer Link. Siehe dazu:

  • Bundesregierung genehmigt das Abhören deutscher Provider durch den BND
    Artikel von Thomas Stadler vom 6.10.13 bei internet-law externer Link. Aus dem Text: „… Hier zeigt sich wieder einmal das Problem absoluter Geheimhaltung gepaart mit einer fehlenden (gerichtlichen) Kontrolle. BND und Bundesregierung agieren hier faktisch im rechtsfreien Raum. Eine effektive Rechtmäßigkeitskontrolle findet nicht statt. Die Maßnahmen sind, jedenfalls soweit sie sich an deutsche Provider richten, nämlich mit hoher Sicherheit rechtswidrig. (…) Hinzu kommt, dass die aktuelle Fassung des G10-Gesetzes vom BVerfG noch nie überprüft worden ist. Ihre Verfassungsgemäßheit dürfte, nicht zuletzt wegen der exzessiven tatsächlichen Praxis des BND, zweifelhaft sein. (…) Die geschilderten Maßnahmen hat die rot-grüne Koalition durch das Gesetz zur Neuregelung von Beschänkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 26. Juni 2001 überhaupt erst möglich gemacht…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=45716
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