Bayerisches Kabinett erlaubt Verfassungsschutz Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung
„Das bayerische Kabinett hat heute den Entwurf zur Novellierung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen und damit auch den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Telekommunikations- und Standortdaten der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Bei der ersten Präsentation zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fragten wir Bundesjustizminister Heiko Maas, ob denn der Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen würde…“ Beitrag von Markus Beckedahl bei netzpolitik.org vom 15. Dezember 2015 . Neu:
- „Über das Ziel hinaus“ – Bayerischer Verfassungsschutz darf jetzt auf Vorratsdaten zugreifen
„Das gibt es nur in Bayern: Das dortige Landesamt für Verfassungsschutz darf ab jetzt auch auf die Kommunikationsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Diese und einen ganze Reihe weiterer Befugnisse verabschiedete heute (7.7.16) die CSU-Landesregierung gegen die Stimmen von Grünen und SPD…“ Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 07. Juli 2016 . Dort heißt es schließlich auch: „… Das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz enthält noch mehr Erweiterungen von Geheimdienstbefugnissen. So dürfen ab jetzt Informationen über Personen unabhängig von ihrem Alter gespeichert werden. Konkret heißt das: In Bayern dürfen sogar Kinder vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gesetz erlaubt zudem die Anwerbung krimineller V-Leute und schränkt die parlamentarische Kontrolle ein. Darüber hinaus stellt Bayern im Jahr 2016 fast 100 neue Inlandsgeheimdienstler ein.„