Ausbau des Verfassungsschutzes: Hessen plant umfassende Spitzelei, auch von Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus und Rassismus [Extremismusklausel]
Dossier
„… Nach Informationen der Linksfraktion ist die Einführung der hessischen Variante der Extremismusklausel aber nur die Spitze des repressiven Eisbergs. »Schwarz-Grün will im Eilverfahren das bundesweit härteste Überwachungsgesetz durchdrücken«, sagte Innenexperte Adrian Gabriel dem »nd«. So soll der Verfassungsschutz unter anderem einen »Staatstrojaner« verwenden, einen umfassenden Zugriff auf private Daten- und Informationssysteme erhalten und mit kriminellen V-Leuten zusammenarbeiten dürfen. »Sogar Minderjährige unter 14 werden zur Überwachung freigegeben.« Die Rechte von Betroffenen der Überwachungsmaßnahmen oder die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste werden offenbar nicht ausgebaut. »Niemand soll den Geheimdienst kontrollieren können, auch nicht Abgeordnete«, so Gabriel. Der Verfassungsschutz selbst dürfe letztlich bestimmen, ob und welche Informationen er preisgibt. Bereits Ende Februar oder Anfang März könnte der Gesetzesentwurf beschlossen werden.“ Beitrag von Sebastian Bähr bei neues Deutschland vom 4. Dezember 2017 – also Diktatur in Reinkultur. Siehe dazu weitere Informationen:
- Landtag in Hessen: Stimmen Sie gegen das geplante Verfassungsschutzgesetz!
„Gemeinsam mit anderen Organisationen appellieren wir an die Abgeordneten des hessischen Landtages: Stimmen Sie gegen den schwarz-grünen Entwurf für das geplante Verfassungsschutzgesetz! Das Gesetz für den hessischen Verfassungsschutz schadet Demokratie und Grundrechten – die vier wichtigsten Kritikpunkte…“ Beitrag vom 22.12.2017 bei Digitalcourage , darin die Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechts- und Datenschutzverbänden: “Geplante Verschärfungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes schädigen Demokratie und Grundrechte”: Das geplante Verfassungsschutzgesetz für Hessen ist die freiheitsfeindlichste Regelung zur Arbeit eines Geheimdiensts in Deutschland. Sorgen bereitet Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern und Demokratieprojekten sowie vielen Menschen die damit drohende Gefahr für Meinungsfreiheit, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Rechtsstaat und Demokratie…“
- Extremismusklausel: Offener Brief der GEW an die Landesregierung und Fraktionen
„… Politische Bildung stärken! Gegen die Etablierung einer Misstrauenskultur und gegen Gesinnungsüberprüfungen von Institutionen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! (…)wie Sie wissen, ist die GEW Hessen Mitinitiatorin des „Bündnisses gegen Berufsverbote Hessen“ und tritt für die Rehabilitierung der Opfer des sogenannten Radikalenerlasses ein. Vor diesem Hintergrund fordert die GEW Hessen Sie eindringlich auf, Ihr Vorhaben zurückzuziehen, die Vergabe von Landesmitteln des Projekts „Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ ab Januar 2018 erneut an das Bekenntnis der Träger zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ sowie darüberhinausgehend noch verschärfend an die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Einstellung bzw. bei „begründetem Anlass“ zu binden. Obwohl die Folgen der Regelanfragen aus dem sogenannten Radikalenerlass für die Demokratieentwicklung und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland immer noch nicht überwunden sind, streben Sie nun erneut und höchst einseitig die Überprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Trägern der politischen Bildung an, die sich tagtäglich für die demokratische Fortentwicklung unserer Gesellschaft einsetzen…“ Stellungnahme der GEW Hessen vom 13.12.2017
- Zu Details siehe den Gesetzentwurf für den Hessischen Landtag Drucksache 19/5412 der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem die Datenschützer besonders auf S. 18 in § 21 Abs. 1 Ziff. 2 i) aa) aufmerksam machen: „Das Landesamt darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten, auch wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben werden, an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn der Empfänger die Informationen benötigt 1. zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung oder 2. zur Erfüllung anderer ihm zugewiesener Aufgaben, sofern er dabei auch zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen oder Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit oder auswärtige Belange zu würdigen hat, insbesondere bei… i) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, aa) die in mit Landesmitteln geförderten Beratungsstellen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen oder in mit Landesmitteln geförderten Projekten eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen…“
- Die Grüne Landtagsfraktion und die Bespitzelung von MitarbeiterInnen von Beratungsstellen „gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen“ in Hessen
„Der Bundesverband Mobile Beratung hat in einer Stellungnahme vom 29.11.2017 festgestellt: „Seit vielen Jahren fördern Bund und Länder die Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen… Mit großer Verwunderung müssen wir nun feststellen, dass das hessische Innenministerium offenbar diese vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit einseitig aufkündigt. Ab dem 1.1.2018 sollen die Projektträger im Land, die Mittel aus den genannten Fördertöpfen bekommen, einer anlasslosen ’sicherheitsbehördlichen Überprüfung‘ ihrer Mitarbeiter/innen bei Neueinstellung oder ‚begründeten Zweifeln‘ zustimmen. Diesen massiven – bisher nur in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) üblichen – Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Mitarbeiter/innen und die Trägerautonomie sowie das offenkundige Misstrauen halten wir weder für verhältnismäßig, noch für verständlich. Wir halten einen solchen Passus für rechtlich nicht tragbar.“…“ Bericht vom 3. Dezember 2017 bei dieDatenschützer Rhein Main