Regierung beschließt Entwurf neuer Anti-Terror-Gesetze: Strafbarkeit im Vorfeld des Vorfeldes?
„ Der Reisestrom deutscher Islamisten nach Syrien und in den Irak reißt nicht ab, hunderte sollen sich dem IS angeschlossen haben. Nun will die Regierung schon die Ausreise zu diesem Zweck unter Strafe stellen. Die sehr weite Vorverlagerung der Strafbarkeit bereitet vielen Experten Magenschmerzen – einige vermuten dahinter den Versuch, die Ermittlungsmöglichkeiten im Inland auszuweiten…“ Beitrag von Constantin Baron van Lijnden bei der Ligal Tribune Online vom 04. Februar 2015 . Aus dem Text: „… Rechtsanwalt Udo Jacob (…) vergleicht die neue Vorschrift damit, einen Einbrecher bereits dafür zu verhaften, dass er sich in die Straßenbahn setzt, um zum Einbruchsort zu gelangen. Damit werde den Betroffenen auch die Möglichkeit genommen, ihren Entschluss zu überdenken und von einer etwaigen späteren Tat Abstand zu nehmen. (…)Den eigentlichen Nutzen hätten vielmehr die Staatsanwaltschaften: Sie könnten beim einfach zu fassenden Verdacht einer geplanten Ausreise gegen einschlägig bekannte Personen das ganze Ermittlungsinstrumentarium der Strafprozessordnung in Anschlag bringen…„