[mausgerutscht in den Abschiebeknast] Nun auch erleichterte Ausweisung nach „Terrorverherrlichung“ durch falschen Like beschlossen – ein Fest für Schnüffler

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl„Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser. Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf externer Link von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt. Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium externer Link …“ Beitrag von Chris Köver vom 26. Juni 2024 in Netzpolitik.org externer Link – siehe mehr daraus und dazu:

  • Zu früh gelikt? Kabinett beschließt erleichterte Ausweisung nach Terrorverherrlichung
    Ein Hasskommentar soll künftig reichen. Die Bundesregierung will ein härteres Vorgehen gegen Ausländer ermöglichen, die Terror gutheißen. Die Reform stehe auf wackeligen Beinen, findet ein Fachanwalt. (…)
    Demnach soll eine Ausweisung – also der Entzug einer Aufenthaltserlaubnis – schon nach Billigung einer einzelnen terroristischen Straftat ermöglicht werden. Zur Frage, was als Verbreitung eines Inhalts gilt, wird in der Begründung des Entwurfs auf ein Urteil des Landgerichts Meiningen verwiesen, wonach hierfür nicht nur das Erstellen von entsprechenden Inhalten Voraussetzung sei, sondern etwa auch das Markieren eines Beitrags mit „Gefällt mir“ in sozialen Netzwerken wie Youtube, Instagram oder Tiktok. Die Bundesinnenministerin erklärte nach dem Kabinettsbeschluss jedoch auf Nachfrage, es gehe „nicht um den kleinen Klick und den kurzen Like“, sondern darum, „dass wirklich widerwärtige, terroristische Inhalte verherrlicht und gepostet werden“. Die in der Begründung des Entwurfs zur Frage der Verbreitung von Inhalten zitierte Entscheidung in einem Strafverfahren sei von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu etwaigen Ausweisungen zu unterscheiden, hieß es ergänzend aus ihrem Ministerium – „insofern wird es hier auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ankommen“. (…) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung nach der Attacke von Mannheim in einer Regierungserklärung angekündigt. Faeser sagte am Mittwoch: „Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor.“ Um das Vorhaben möglichst rasch ins parlamentarische Verfahren zu bringen, soll der Entwurf als Änderungsantrag an einen Gesetzentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren angedockt werden, der inhaltlich nichts damit zu tun hat. (…) Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Thomas Oberhäuser, hält den nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf für nicht zielführend. „Man muss schon sehr viel juristische Fantasie entwickeln, um das Setzen eines ‚Likes‘ als Verbreitung zu definieren“, sagte der Rechtsanwalt. Auch sei für Laien oftmals nicht immer gleich auf Anhieb zu erkennen, ob es sich im Einzelfall um einen terroristischen Inhalt handelt oder nicht. Das habe zuletzt beispielsweise der Fall der Präsidentin der Technischen Universität Berlin, Geraldine Rauch, gezeigt. (…) „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“, sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger. Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland gehe, empörten sich deutsche Politiker zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines „Likes“ in den sozialen Medien verfolgt oder gar inhaftiert werden könnten – „allerdings bewegt sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung“…“ Beitrag von Anne-Béatrice Clasmann vom 27.06.2024 im Migazin externer Link mit weiteren Stimmen dazu
  • Ausweisung schon nach einem Like: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können
    Weiter aus dem Beitrag von Chris Köver vom 26. Juni 2024 in Netzpolitik.org externer Link: „… Zusätzlich wird ein neuer Passus in das Gesetz aufgenommen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates liegt demnach vor, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine terroristischen Straftat laut Strafgesetzbuch belohnt oder öffentlich billigt. Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten. (…) In der Begründung zum Entwurf externer Link heißt es dazu: „Bislang war eine ähnliche Regelung für den Bereich der Schleusungskriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität vorgesehen und wird nunmehr wegen des hohen Allgemeininteresses an der Bekämpfung von Handlungen, die als Belohnung und Billigung von terroristischen Straftaten im Rahmen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) einzustufen sind, ausgeweitet.“ Auch weitere Formulierungen im Gesetz werden angepasst. Aus der „Verbreitung von Schriften“ soll die „Verbreitung von Inhalten“ werden. „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs. Der Entwurf bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Meiningen aus dem Jahr 2022 externer Link. Dieses hatte entschieden, dass auch ein gehobener Daumen unter einem Beitrag eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt. (…) Kritik kommt von der rechtspolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger: „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“ sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung. „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, sagt Büber. Allerdings bewege sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung, so die Angeordnete der Linken. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sieht Bünger als Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden müsse. (…) Die Regelung soll an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angefügt und schnellstmöglich im Bundestag beraten werden.
  • Eine erschreckende Entwicklung! Bitte bedenkt auch, dass am BVerfGEs-Maßstab hier sogar von einem schweren Angriff auf Art. 20 GG ausgegangen werden kann. Außerdem: Ist es nicht auch die Bundesregierung die Straftaten im Falle der Türkei und Israel unterstützt? Hier erste Kommentare:
    • Den autoritären Liberalismus gibt es nicht nur im BMBF: hier geht es weniger um die Verfolgung von Straftaten, sondern um digitale Überwachungen, Gesinnungsprüfungen nach willkürlichen Kriterien und den populistischen Kniefall vor der AfD.“ Tweet von  Oliver Nachtwey vom 27.6.24 externer Link zur entsprechenden Meldung in tagesschau.de externer Link
    • Ein Like unter dem falschen Video und Herr Kawulke in der Ausländerbehörde Raum P01.4 schiebt Dich mit einem Mausklick ab. Und wenn Herr Kawulke dann Feierabend macht, schmeißt er zuhause den Rechner an, hetzt  Und hasst auf Telegram, Facebook und X und es passiert was? Genau. Nichts.“ Post von Narkosedoc vom 27.6.2024 auf bsky externer Link
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