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Stuttgart 21: Verwaltungsgericht nimmt Verfahren wieder auf
Dossier
„… Das Verwaltungsgericht hatte das Verfahren Anfang 2012 ausgesetzt, mit der Begründung, man wolle die Strafverfahren abwarten. „Wir haben den Antrag gestellt, dass das Verfahren nun weitergehen soll“, sagt der Freiburger Anwalt Frank-Ulrich Mann. Er vertritt den Stuttgarter Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ schwerste Augenverletzungen erlitten hatte und in dem am Dienstag beginnenden Prozess als Nebenkläger auftritt. Mann sieht keinen Grund mehr, das Verfahren länger auszusetzen. „Schließlich gibt es ja auch schon rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Polizeibeamte“, argumentiert der Rechtsanwalt. Das Land Baden-Württemberg als beklagte Partei habe sich zwar gewehrt. Das Verwaltungsgericht gab dennoch dem Antrag statt und veröffentlichte diese Entscheidung am Montag. (…) Insgesamt sind die Klagen von sieben Opfern des Polizeieinsatzes am Verwaltungsgericht anhängig. Drei von ihnen haben nun die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, teilt das Verwaltungsgericht mit…“ Artikel von Christine Bilger in der Stuttgarter Zeitung online vom 24.06.2014 . Siehe dazu:
- Stuttgart 21: Polizeichef muss zahlen
„Der Wasserwerfereinsatz vor vier Jahren gegen Demonstranten, die einen Stopp von Baumrodungen für das Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21« verlangt hatten, hat doch noch Konsequenzen für den damaligen Polizeichef Siegfried Stumpf. Am Montag abend überstellte das Amtsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt ihm einen Strafbefehl über 15.600 Euro. Nach Ansicht der Richter hätte Stumpf mit einer Anweisung das rüde Vorgehen gegen Protestierende im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 beenden und dadurch womöglich schwere Verletzungen verhindern können. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen müsse Stumpf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur…“ dpa-Meldung vom 11. März 2015 – hier bei der jungen Welt
- Stuttgarter Wasserwerfer-Prozess gegen Geldauflage eingestellt. Justizskandal? Ja. Aber…
„… die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter Andreas F. und Jürgen von M.-B. sind, das haben 24 Verhandlungstage eindeutig erbracht, zumindest nicht allein verantwortlich zu machen für den Polizeieinsatz vom 30. September 2010 und dafür, dass er völlig missglückte und mehr als 400 Verletzte forderte. Aber …“ Artikel von Jürgen Bartle und Dieter Reicherter in der KONTEXT Wochenzeitung vom 26./27. November 2014 . Aus dem Text: „Diese Strafkammer hat sogar, weit mehr als zwei Untersuchungsausschüsse des Landtags, ans Tageslicht gebracht, wie viel blankes Unvermögen hoch bezahlter Staatsdiener zusammenwirken musste, ehe etwas dermaßen schiefgehen konnte. Das ist ein Skandal: Kein Verantwortlicher aus der Spitze der Stuttgarter Polizei und der Polizeiführung des Landes hat seit September 2010 irgendeinen Nachteil erlitten…“ Dazu auch:- Der schmale Grad zwischen Rechtsstaat und Willkür
„Viele Menschen wurden traumatisiert. Dass die Menschen nach „Gerechtigkeit“ rufen ist nach einer solchen Erfahrung nachvollziehbar. Der Prozess gegen die am Wasserwerfereinsatz beteiligten Polizeibeamten weckte solche Erwartungen. Man will doch ein bisschen an Rechtsstaat und Gerechtigkeit glauben. Wenn man seine Stimme samt Verantwortung in die Wahlurne an die Grünen abgibt, heiß es nicht, dass das Projekt S21 gestoppt wird, auch wenn die Grünen dies versprochen haben. Bei der Justiz ist es genauso. Es empfiehlt sich nicht auf Gerechtigkeit und den Rechtsstaat zu pochen. Der Staat bricht die eigenen Regeln und Gesetze um das System aufrecht zu erhalten…“ Kommentar der Kletteraktivistin Cécile Lecomte vom 27. November 2014
- Der schmale Grad zwischen Rechtsstaat und Willkür
- Stuttgarter Wasserwerfer-Prozess: Gericht will Verfahren gegen Geldauflage einstellen. Vermutlich letzter Verhandlunsgtag am heutigen Mittwoch
Es sind zwar noch gar nicht alle Zeugen gehört, das Stuttgarter Landgericht hat den zwei angeklagten Polizisten aber schon mal angeboten, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage von je 3.000 Euro einzustellen. Siehe dazu:- Landgericht will Zeugenaussagen nicht mehr hören. Presseerklärung der Stuttgarter Parkschützer vom 23. November 2014 . Aus dem Text: „Wie letzte Woche überraschend bekannt wurde, beabsichtigt das Gericht, den sogenannten Wasserwerfer-Prozess vorzeitig zu beenden – wenige Tage bevor am Mittwoch einer der wichtigsten Zeugen gehört werden sollte. Besonders pikant: Als Begründung für die überstürzte Einstellung wird ‚Mangel an Beweisen‘ genannt, zu einem Zeitpunkt da ein wesentlicher Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen wurde.„
- Nebenklage stellt Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Dokumentation der Pressekonferenz vom 23. November 2014 auf der Website zum Wasserwerfer-Prozess
- Vermutlich letzter Verhandlungstag unter Polizeischutz: Wie Christine Bilger in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom Abend des 24. November 2014 berichtet , ist für den heutigen Verhandlungstag (Mittwoch, 26.11.2014) am Stuttgarter Landgericht (Beginn: 14 Uhr) inzwischen Polizeischutz beantragt.
- Die Letzten beißen die Hunde
„Erst waren sie – polizeiintern – so was wie die Helden vom Schlachtfeld des Schwarzen Donnerstags. Heute sind sie jene Letzten, die die Hunde beißen. Die beiden angeklagten Polizisten im Stuttgarter Wasserwerferprozess sollen das Bauernopfer für jene erbringen, die wirklich die Verantwortung trugen, und sie wehren sich tapfer. Aber sie kämpfen gegen die Macht der Bilder…“ Artikel von Jürgen Bartle und Dieter Reicherter vom 06.08.2014 bei der kontext-wochenzeitung
- S21: Dem Einsatzleiter drohen Konsequenzen
„Der Einsatz gegen Zweifler des Stuttgarter Bahnhofsprojekts ging als »Schwarzer Donnerstag« in die Geschichte ein. Die Ermittlungen richten sich jetzt auch gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten.
Die Ermittlungen im Stuttgarter Wasserwerferprozess weiten sich aus. Fast vier Jahre nach dem eskalierten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner gerät der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf in Bedrängnis. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach Angaben vom Freitag gegen ihn wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt beim Wasserwerfereinsatz vom 30. September 2010. Ausschlaggebend waren Aussagen von zwei angeklagten Polizisten, die sich derzeit vor dem Landgericht verantworten müssen…“ Artikel in Neues Deutschland online vom 19.07.2014
- Prozess um Polizeieinsatz: Polizisten bedauern Verletzungen von Stuttgart-21-Gegnern
„Wasserwerfer im Schlossgarten, schwer verletzte Demonstranten: Knapp vier Jahre nach dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen die Stuttgart-21-Proteste stehen zwei Polizeiführer vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen fahrlässige Körperverletzung vor…“ Artikel in der Süddeutschen online vom 24. Juni 2014
- Stuttgart 21 / Auftakt zum Wasserwerfer-Prozess: Innenminister Gall muss Verletzungen anerkennen! Mindestens 400 Verletzte am 30.9.2010 – Dunkelziffer weit höher
„Die Demosanitäter und die Parkschützer fordern zum Auftakt des S21-Wasserwerfer-Prozesses am 24.6.2014 Innenminister Reinhold Gall (SPD) auf, die Zahl der verletzten Bürger beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010) zu korrigieren…“ Presseerklärung vom 23. Juni 2014 von und bei „Bei Abriss Austand“
- Prozess wegen S21-Polizeigewalt: Harter Strahl auf die Köpfe
„Sie hielten ihre Untergebenen beim Einsatz der Wasserwerfer gegen Stuttgart-21-Gegner nicht zurück: Nun stehen zwei Polizisten vor Gericht…“ Artikel von Lena Müssigmann in der taz online vom 23.06.2014 . Aus dem Text: „… Am Dienstag, bald vier Jahre später, beginnt die öffentliche juristische Aufarbeitung. Zwei Polizisten, 41 und 48 Jahre alt, sitzen auf der Anklagebank im Stuttgarter Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Körperverletzung im Amt vor. Die Anklage listet fünf konkrete Situationen mit neun Verletzten auf. Für jeden einzelnen Fall drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Strafe dürfe aber nicht addiert werden, es liege beim Gericht, wie es die Taten zusammenfasse, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Claudia Krauth. Die beiden Angeklagten sind laut Innenministerium nach wie vor im höheren Polizeivollzugsdienst des Landes tätig…“
- Opfer von S21-Polizeigewalt zum Prozess: „Sie müssen bestraft werden“
Daniel Kartmann wurde durch Wasserwerfer an den Augen verletzt. Statt Polizisten würde er lieber Ex-Landeschef Mappus angeklagt sehen. Interview von Lena Müssigmann in der taz online vom 24.06.2014
- Kommentar zu Stuttgart 21: Der Prozess greift zu kurz
„Fast vier Jahre liegt der „schwarze Donnerstag“ nun schon zurück, doch noch immer ist die Verantwortung für den blutigen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten nicht geklärt. Die Oberen aus Politik und Polizei haben sich zunächst allesamt aus der Affäre gezogen. (…) Nun aber hat man im Mittelbau der Polizei Verantwortliche für die aus dem Ruder gelaufene Räumung des Stuttgart-21-Baufeldes ausgeguckt…“ Kommentar von Andreas Müller in der Stattgarter Zeitung online vom 24.06.2014
- Siehe im LabourNet von August 2013: “Schwarzer Donnerstag” in Stuttgart: Milde Urteile gegen Polizisten
- Siehe zu den Ereignissen vom 28.09.-30.09.2010 im LabourNet-Archiv „Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21“